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Inklusive Bildung braucht Bundesverantwortung

Katrin Werner
Katrin Werner
Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET) Deutschland ist nach Ansicht von Katrin Werner inklusionspolitisch schwach, auch in der Bildung. Ohne Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern bleibe Vielfalt ein Problem, werde nicht zur Chance. Dies erklärte Katrin Werner am Rande des UNESCO-Gipfels "Inklusion – die Zukunft der Bildung" in Bonn.

„Verkehrungen, nicht angemessene Vorkehrungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, prägen das Bild. Die Kommunen streiten mit den Ländern um nötige Ressourcen. Eltern müssen selbst dort, wo das Recht auf inklusive Schule rechtlich geregelt ist, die Durchsetzung – also angemessene Vorkehrungen – einklagen. Inklusion wird behauptet und zugleich werden Barrieren zementiert“, so das Resümee von Katrin Werner. Der Bund sei mit geeigneten Maßnahmen nach Artikel 5 Absatz 4 der UN-Behindertenrechtskonvention und durch die UN-Kinderrechtskonvention doppelt gefordert. Der Anteil der öffentlichen und privaten Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt müsse endlich auf den Durchschnitt der OECD-Staaten angehoben werden.

„Dafür wäre eine Vermögenssteuer zumindest ein Anfang. So könnten vielfach marode Schulen nicht nur saniert, sondern auch barrierefrei umgebaut und inklusiv ausgestattet werden. In der anstehenden Haushaltsdebatte sollte die Regierung dafür ein Zeichen setzen. Als Kommunalpolitikerin weiß ich: es fehlt nicht am Willen der Kinder, Eltern, Pädagogen und vieler Akteure vor Ort für schrittweise Lösungen. Es fehlt der praktische politische Wille der Bundesregierung, das Kooperationsverbot aufzuheben, ein Schulrecht für Inklusion zu befördern und dafür finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Menschenrechte müssen in Deutschland endlich als individueller Anspruch für jede und jeden ohne Ressourcenvorbehalt verstanden werden“, erklärte das Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates weiter.