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Alternativen zur Werkstatt gefordert

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Laurence Chaperon

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Ulla Schmidt
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Ulla Schmidt
Foto: Laurence Chaperon

BERLIN (KOBINET) Nur verschwindend wenig Menschen mit Down-Syndrom haben eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Trotz Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote, die bisher offensichtlich nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung zeigen. "Das ist fünf Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention kein Ruhmesblatt", kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsvizepräsidentin, heute in einer Pressemitteilung. Damit das anders wird, fordert die Lebenshilfe gemeinsam mit anderen Verbänden, die Menschen mit Down-Syndrom vertreten, bundesweit flexible Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. in Form von Lohnkostenzuschüssen und einer dauerhaften Begleitung/Unterstützung am Arbeitsplatz.

Bislang gibt es für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung nur in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, auch außerhalb der Werkstatt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten; z.B. in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg. Andere Möglichkeiten werden bereits erfolgreich genutzt. So gibt es sogenannte Integrationsfirmen, die sowohl Menschen mit und ohne Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen. Darüber hinaus sind vielerorts Werkstatt-Beschäftigte auf so genannten ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig, wie etwa in der Seniorenhilfe, in Kindergärten, in Cafés oder in Supermärkten.

Bereits im März 2009 hatte Deutschland das internationale Abkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet, Inklusion – die Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens – umzusetzen. „Menschen mit Behinderung brauchen einen Arbeitsplatz, an dem sie gefördert werden, der ihnen Selbstvertrauen gibt und an dem sie Wertschätzung erfahren“, sagt Ulla Schmidt. Die Down-Syndrom-Fachverbände und die Lebenshilfe fordern, dass Wünsche und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen müssen.