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UNBEKANNT (KOBINET) Anlässlich des fünften Geburtstages der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2014 findet bereits am 17. März 2014 eine Veranstaltung statt.
Zu der ganztägigen Veranstaltung im Berliner Kleisthaus laden Verena Bentele (Behindertenbeauftragte der Bundesregierung) und die deutsche Zivilgesellschaft in Form der BRK-Allianz ein.
Bisherige Umsetzung der Konvention in Deutschland
„Die strukturelle Umsetzung mit Focal Point(s), Monitoringstelle und Koordinierungsmechanismus ist unserer Ansicht nach gelungen“, hält Dr.in Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und eine der beiden SprecherInnen der BRK-Allianz, gegenüber kobinet-nachrichten fest und ergänzt: „Inhaltlich ist aber zu wenig passiert, insbesondere ist uns der vorgelegte Aktionsplan zu wenig ambitioniert.“
Das Konzept der Inklusion wird ihrer Meinung nach nun in Deutschland breit diskutiert und Benachteiligungen wie Wahlrechtsausschlüsse oder Armut bei Behinderung sind ins öffentliche Bewusstsein gedrungen. Im Rahmen der Veranstaltung im Kleisthaus wird sie eine Bilanz von fünf Jahren BRK in Deutschland ziehen.
„Bisher fehlt der deutschen Behindertenpolitik die Menschenrechtsperspektive“, zeigt Arnade unmissverständlich auf und ergänzt: „Außerdem ist noch nicht damit begonnen worden, alle Gesetze und Verordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen.“
Die ISL erwartet sich von der UN-Staatenprüfung Deutschlands auf Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Unterstützung recht viel. Insbesondere Hoffnungen setzt sie auf die von der UNO nach der Staatenprüfung ausgesprochenen Empfehlungen zur Umsetzung derKonvention in Deutschland.
Vergleiche zwischen Deutschland aus Österreich
Im Rahmen ihres Vortrages „Die ersten fünf Jahre: Erfahrungen in Österreich“ wird Dr.in Marianne Schulze (Menschenrechtskonsulentin und Vorsitzende des österreichischen Monitoringausschusses) anhand von Themen wie Bewusstseinsbildung, Monitoring, Unterbringungsrecht bzw. Bildung Vergleiche zwischen Deutschland und Österreich ziehen.
„Die ideologischen Fronten der Bildungsdebatte in Österreich und Deutschland übersehen beim Thema Inklusion völlig, welche Vorteile es hätte, die Verpflichtungen der Konvention zur Grundlage von Bildungsstrategien zu machen“, lautet eine ihrer Thesen, die sie ausführen wird.
Arbeitsgruppen und Diskussionsrunde geplant
Der Nachmittag sind Arbeitsgruppen zu den Themen „Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz“, „Entwicklung von Partizipationsstandards“, „Aktionsplan 2.0“, sowie „Bewusstseins-/ Menschenrechtsbildung“ geplant.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Diskussionsrunde mit Verena Bentele sowie den behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen.