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ERFURT (KOBINET) Thüringen hat jetzt eine neue Bauordnung. Nach knapp zehn Jahren werden die Regelungen der Bauordnung zum barrierefreien Bauen neu strukturiert, weil die Anforderungen gestiegen und Ausnahmen zurückzufahren sind. Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat nach der Verabschiedung der neuen Bauordnung im Thüringer Landtag gefordert, die Vorgaben zur Barrierefreiheit mit einem Investitionsprogramm zu flankieren.
Erfurt (kobinet) Thüringen hat jetzt eine neue Bauordnung. Nach knapp zehn Jahren werden die Regelungen der Bauordnung zum barrierefreien Bauen neu strukturiert, weil die Anforderungen gestiegen und Ausnahmen zurückzufahren sind. Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat nach der Verabschiedung der neuen Bauordnung im Thüringer Landtag gefordert, die Vorgaben zur Barrierefreiheit mit einem Investitionsprogramm zu flankieren.
Der Behindertenbeauftragte hob in einer Presseinformation einige der Neuregelungen lobend hervor. So gebe es erstmals im Baurecht eine verbindliche Definition der Barrierefreiheit in § 2. Aufzüge seien nach § 39 mit Sprachmodul auszurüsten (für Blinde und Sehbehinderte) und müssten grundsätzlich einen Halt im Erdgeschoss haben. Zentrale Norm des barrierefreien Bauens sei § 50, welcher die Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden regele. Im Gegensatz zur Vorgängernorm sei es nun grundsätzlich bei Neubauten nicht mehr möglich, auf Barrierefreiheit wegen angeblich unverhältnismäßiger Mehrkosten zu verzichten. Hier müsse zukünftig eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, für die hohe Hürden zu überwinden seien. „Diese mutige Abweichung von der Musterbauordnung ist im Ländervergleich einzigartig und wegweisend. Schließlich sind Verstöße gegen die Vorgaben zur Barrierefreiheit nun endlich eine Ordnungswidrigkeit“, sagte Brockhausen.
Der Behindertenbeauftragte lenkte den Blick auf die anstehenden Herausforderungen und forderte flankierende Investitionen der öffentlichen Hand. „Das Bauministerium hat die Zeichen der Zeit erkannt und für Landesliegenschaften im Haushaltsjahr 2014 bereits 400.000 Euro zur Schaffung der Barrierefreiheit einstellen lassen. Allerdings fehlt etwas Gleichartiges für Kommunen und Privateigentümer. Ich fordere die Landesregierung daher auf, in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2015/16 dem Beispiel Sachsens zu folgen. Dort stehen den Kommunen Mittel des Sozialministeriums in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wenn dieser Betrag für Thüringen traumhaft hoch liegt, sollten ab 2015 wenigstens Gelder in gleicher Höhe wie für Landesliegenschaften bereitstehen, also 400.000 Euro. Denn Schulen, Sportanlagen, Rathäuser und touristische Einrichtungen müssen zugänglich für alle sein, damit Thüringen lebens- und sehenswert bleibt. Das ist gut angelegtes Geld“, sagte Thüringens Behindertenbeauftragter.