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Hohe Erwartungen an neue Kinderkommission des Bundestages

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BERLIN (KOBINET) Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt hohe Erwartungen in die neue Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

„Die Kinderkommission hat in den letzten Legislaturperioden viele Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Initiativen, Anhörungen und Expertengespräche hat es die Kinderkommission geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Insbesondere die Debatten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, zur sozialen Lage und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung und Förderung haben die Sicht auf die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland geschärft und viele positive Denkanstöße gegeben“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der gestrigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Das Jahr 2014 steht für das Deutsche Kinderhilfswerk ganz im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention. „Die Kinderkommission sollte das Jubiläumsjahr nutzen, kinder- und jugendpolitische Themen in den öffentlichen Fokus zu rücken. Denn wenn wir uns am Wortlaut und der Intention der UN-Kinderrechtskonvention orientieren, ist Deutschland an vielen Stellen ein kinderrechtliches Entwicklungsland. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen auf, die UN-Kinderrechtskonvention zu einer politischen Leitlinie zu machen. Ein wichtiger, längst überfälliger Schritt ist dabei die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, so Krüger weiter.

In ihrer Arbeit sollte sich die Kinderkommission auch an den Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes orientieren, die in der letzten Woche an Deutschland übergeben wurden. Darin hatten die Vereinten Nationen mit deutlichen Worten Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss in seinem Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz aufgenommen hat. Außerdem bemängelte der Ausschuss das fehlende Monitoring der Kinderrechte in Deutschland und mahnte eine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche an, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Kernpunkt der Kritik war schließlich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat beispielsweise im Rahmen der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe angemahnt, dass im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes auch geregelt wird, dass zukünftig die Hilfen für behinderte Kinder sowie Jugendliche aus einer Hand und einkommens- und vermögensunabhängig bewilligt und bereit gestellt werden. Kinder seien in erster Linie Kinder und deren Hilfen müssten im Sinne der Inklusion auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt sein.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat vor kurzem darauf hingewiesen, dass der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen ein deutliches Zeichen für die Rechte von Kindern mit Behinderungen gesetzt hat. In seinen jetzt veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ über die Ergebnisse der Prüfung des deutschen Staatenberichts wurden die Themen Nichtdiskriminierung, sexuelle Gewalt sowie die Bedeutung der inklusiven Erziehung hervorgehoben. Ganz besonders wurde ein koordiniertes und menschenrechtsbasiertes Vorgehen vom Bund und den Bundesländern angemahnt. Eine individuelle Unterstützung und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bei der inklusiven Bildung sei bislang nicht immer gewährleistet, heißt es nach Informationen der ISL in dem Dokument. Ferner wurde eine Verbesserung der Datenlage zur Situation behinderter Kinder gefordert. (Siehe kobinet-nachrichten vom 6.2.2014)