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Hilfen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand

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KASSEL (KOBINET) Das NETZWERK ARTIKEL 3 tritt im Rahmen der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe dafür ein, dass im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes auch geregelt wird, dass zukünftig die Hilfen für behinderte Kinder sowie Jugendliche aus einer Hand und einkommens- und vermögensunabhängig bewilligt und bereit gestellt werden.



Das NETZWERK ARTIKEL 3 weist darauf hin, dass es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt: „Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.“ Auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat sich im Sinne der Vereinheitlichung der Hilfen für behinderte Menschen ausgesprochen. „Die Hilfen für Kinder und Jugendliche müssen ganz im Sinne der Inklusion aus einer Hand kommen und dürfen nicht weiter in großen Teilen auf die Sozialhilfe abgeschoben werden. Die Eltern und Kinder haben es verdient, dass sie hier nicht hin und hergeschoben werden und ihre finanziellen Verhältnisse bei Hilfen für ihre behinderten Kinder und Jugendlichen beim Sozialamt offen legen müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das, was für Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen derzeit im SGB VIII möglich ist, nicht auch für Kinder mit anderen Behinderungen machbar sein soll, die bisher im SGB XII angesiedelt sind“, erklärte der Koordinator der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe www.teilhabegesetz.org Ottmar Miles-Paul.

Das geplante Bundesteilhabegesetz und die derzeitige politische Konstellation im Bundestag und Bundesrat sei eine Chance für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz, durch das die Hürden der verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Sinne der Inklusion überwunden werden können.