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DUBLIN (KOBINET) Die Europäische Union bereitet sich derzeit darauf vor, die Verwendung der Mittel des Struktur- und Investitionsfonds in den nächsten sieben Jahren zu bestimmen. Der aufgestellte Rahmen für diesen Zeitraum bedeutet nach Ansicht des Europäischen Netzwerks für selbstbestimmtes Leben (ENIL) eine historische Gelegenheit, die Rechte der vielen Menschen zu schützen, die bislang ausgeschlossen sind: Nämlich für diejenigen, die in Heimen und zentralen Einrichtungen leben müssen.
Erstmalig enthalten nach Informationen von ENIL die im Dezember von der EU-Kommission und dem Europaparlament beschlossenen Richtlinien für die EU-Kohäsionspolitik (http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/index_de.cfm) explizit die ausdrückliche Unterstützung der „Überführung zentralistischer Strukturen in der Betreuung hin zu kommunalen Strukturen“. Dies bedeutet die Verpflichtung, EU-Mittel künftig nicht mehr zum Erhalt zentralistischer Strukturen wie Heime zu verwenden, sondern ausdrücklich die schon so lange geforderten und benötigten lokalen Strukturen auf kommunaler Ebene zu fördern. Diese Verpflichtung ist nach Ansicht von ENIL in den heutigen Zeiten äußerst wichtig, da sie die Mitgliedsländer in die Lage versetzt, EU-Mittel künftig für die Schaffung gemeindeintegrierter Einrichtungen und Initiativen einzusetzen. Darüber hinaus wurde mit der Verabschiedung der „Vorschriften zur Umsetzung des Struktur- und Investitionsfonds“ (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2019&furtherNews=yes) am 7. Januar dieses Jahres durch die EU-Kommission ein starkes Signal an die Mitgliedsstaaten gesendet, bei der zukünftigen Verwendung von EU-Mitteln eng mit den örtlichen Interessengruppen und sonstigen Beteiligten zusammenzuarbeiten.
Die „Europäische Expertenkommission zur Überführung zentraler Einrichtungen der Betreuung in kommunale Strukturen“ (EEG) ist ein breiter Zusammenschluss, der Repräsentanten von Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, der die Anbieter solcher Leistungen sowie örtliche Behörden und zwischenstaatliche Organisationen umfasst. Seit 2009 setzt sich das Europäische Netzwerk für selbstbestimmtes Leben (ENIL) für die Durchsetzung von Gesetzen und Richtlinien ein, die eine Verwendung von EU-Mitteln zur Umsetzung von Reformen der Unterstützungsangebote in den Mitgliedsländern der EU und eine stärkere Bürgerbeteiligung sicherstellen. Die EEG begrüßt daher diesen historischen Durchbruch des EU-Gesetzgebers, der eine Verbesserung der Situation von Kindern und Erwachsenen in Heimen und zentralen Einrichtungen oder von der Einweisung bedrohten Personen bedeuten und die Chancen auf effektive Innovationen in sozialen Einrichtungen verbessern sollte.