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MAINZ (KOBINET) Mit einer schlechteren Versorgung müssen die rund 400.000 Träger von Hörhilfen in Rheinland-Pfalz rechnen - trotz des kürzlich erhöhten Festbetrags für Hörgeräte. Nach Informationen des VdK Rheinland-Pfalz ist dies darin begründet, dass die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker mit der AOK und rund 100 weiteren Betriebskrankenkassen einen Vertrag abgeschlossen hat, der entgegen der Hilfsmittelrichtlinien keine Nachsorge durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO) vorsieht.
Somit liege die Versorgung alleine bei den Hörgeräteakustikern. Diese zeigten sich nach Ansicht des VdK Rheinland-Pfalz dadurch erkenntlich, dass sie nicht den vollen Festbetrag von 785 Euro (vorher 421 Euro) für Hörhilfen bei der AOK und einigen Betriebskrankenkassen abrechnen. Laut der Vergütungsvereinbarung verzichten die Hörgeräteakustiker auf 85 Euro pro Patient, wenn sie der AOK die Hörhilfe in Rechnung stellen.
„Der Vertrag verstößt gegen die geltende Hilfsmittelrichtlinie des ‚Gemeinsamen Bundesauschusses‘, die eine Nachsorge durch einen Facharzt vorschreibt“, nimmt VdK-Landesverbandsvorsitzender Willi Jäger die Verantwortlichen in die Pflicht. „Hier geht es den Krankenkassen und Hörgeräteakustikern offensichtlich in erster Linie um Geld und eine Monopolstellung und nicht um die optimale Versorgung von Hörgeschädigten.“
Da in Rheinland-Pfalz jede/r zehnte Bürger/in auf eine Hörhilfe angewiesen ist, ruft der VdK die Betroffenen auf, sich über die Intransparenz bei der Nachsorge beim Versichertenrat der Krankenkassen zu beschweren. Hörgeschädigte können sich vor der Beantragung eines Hörgeräts an eine der 28 VdK-Beratungsstellen (www.vdk.de/rheinland-pfalz) in Rheinland-Pfalz wenden.