
Foto: SPÖ
WIEN (KOBINET) Mit Jahresende endet die vierjährige Funktionsperiode des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt).
2 davon wurden zu einem Hearing eingeladen:
- Erwin Buchinger wurde 1955 geboren. Er ist SPÖ-Politiker und war im AMS tätig, danach Salzburger Soziallandesrat und schließlich von 2007 bis 2008 Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz. Er ist Jurist, hat einen behinderten Sohn und ist seit 2010 Behindertenanwalt.
- Bernadette Feuerstein wurde 1959 geboren. Sie ist Rollstuhlfahrerin und seit Jahrzehnten maßgeblich in der Behindertenbewegung aktiv; derzeit beispielsweise im Monitoringausschuss und als Obfrau von Selbstbestimmt Leben Österreich. Sie ist Mitarbeiterin in der Konsumentenschutzsektion des Sozialministeriums.
Wie mehrere Medien in Österreich berichten, dürfte das Rennen zwischen den zwei in die engere Auswahl gekommenen BewerberInnen (Dr. Erwin Buchinger und Mag. Bernadette Feuerstein) der bisherige Behindertenanwalt Dr. Buchinger gemacht haben.
„Warum wieder der nicht behinderte Bewerber bevorzugt wurde, kann nicht nachvollzogen werden“, hält Mag. Helene Jarmer (Behindertensprecherin der GRÜNEN) in einer Aussendung fest. Die Chance auf eine selbst betroffene Expertin als Behindertenanwältin wurde nicht genutzt, so die Abgeordnete.
Der Sozialminister hat per Gesetz das Recht den Behindertenanwalt / die Behindertenanwältin frei auszuwählen. Er muss sich dabei allerdings durch den Bundesbehindertenbeirat beraten lassen und es muss ein Hearing stattfinden. Eine offizielle Bestätigung des Sozialministerium steht noch aus.