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Frankfurts Behindertenfahrdienst gekürzt

Römer in Frankfurt
Römer in Frankfurt
Foto: camera obscura/pixelio.de

FRANKFURT A.M. (KOBINET) Die städtischen Kürzungen beim Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderungen verstoßen nach Ansicht der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) gegen die selbstverpflichtende Barcelona-Erklärung und die UN-Behindertenrechtskonvention. Die FBAG wendet sich deshalb an den Europarat und die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, um die Interessen der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadt Frankfurt durchzusetzen, war heute auf der Webseite des Clubs Behinderter und ihrer Freunde (CeBeeF) zu lesen.

Frankfurt a.M. (kobinet) Die städtischen Kürzungen beim Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderungen verstoßen nach Ansicht der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) gegen die selbstverpflichtende Barcelona-Erklärung und die UN-Behindertenrechtskonvention. Die FBAG wendet sich deshalb an den Europarat und die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, um die Interessen der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadt Frankfurt durchzusetzen, war heute auf der Webseite des Clubs Behinderter und ihrer Freunde (CeBeeF) zu lesen.

Der schwarz-grüne Frankfurter Magistrat hatte im Oktober beschlossen, den etwa 3.000 betroffenen behinderten Menschen statt dem bisher einkommensunabhängigen Kontingent von Taxifahrten von bis zu 4.400 Euro im Jahr ab Januar 2014 nur noch ein jährliches Kontingent von 500 Euro zu gewähren. Für behinderte Menschen, die wegen geringen Einkommens einen Frankfurt-Pass haben, werden die Taxifahrten auf 1.000 Euro jährlich gekürzt. Mit erheblichem bürokratischem Aufwand sollen bei nachgewiesenem persönlichem Bedarf auf Antrag weitere Taxifahrten im Einzelfall auf Prüfung des Sozialamtes zugestanden werden.

Dies schließt die Prüfung von Einkommen und Vermögen ein, außerdem muss dem Sozialamt der Zweck der beantragten Fahrten begründet werden. Ein Eingriff in die Privatsphäre, wie er im allgemeinen öffentlichen Nahverkehr undenkbar wäre, wird hier wie selbstverständlich beschlossen. „Der Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen in Frankfurt ist ein Nachteilsausgleich als Ersatz- und Ergänzungsleistung für die öffentlichen Verkehrsmittel, die nach Angaben des Verkehrsdezernenten der Stadt nicht vor dem Jahr 2022 barrierefrei sein werden“, stellt die FBAG fest.

An den Europarat geht die Forderung, die Stadt Frankfurt am Main als Unterzeichnerin der Barcelona-Erklärung bis zur Zurücknahme der Kürzungen und Wiedererfüllung der erklärten Selbstverpflichtung zu suspendieren. In der Barcelona-Erklärung heißt es in Abschnitt 11: „Im Rahmen der Gleichstellung müssen alle Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art der Behinderung, die sich nicht ohne Unterstützung (alleine) im öffentlichen Raum bewegen können, am Beförderungsdienst teilnehmen können.“ Mit der massiven Kürzung des bisherigen Leistungsanspruchs verstößt die Stadt Frankfurt gegen diese Verpflichtung.