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MAGDEBURG (KOBINET) Während die Verwendung einer Leichten Sprache bisher eher ein Schattendasein fristet, haben die SozialministerInnen der Länder das Thema mittels eines gemeinsamen Antrags von Bayern und Bremen bei ihrer letzten Arbeits- und SozialministerInnenkonferenz in Magdeburg aufgegriffen und hierzu einen Beschluss gefasst.
Unter TOP 5.16 der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz heißt es u.a.: „Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einer geistigen Beeinträchtigung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Teilhabe, Texte in Leichter Sprache verfügbar zu haben.“ Weiter heißt es: „Das Netzwerk Leichte Sprache, dem u.a. die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. und die Selbsthilfegruppe Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. angehören, fördert die Verwendung der Leichten Sprache in Deutschland und hat vor einigen Jahren Regeln für Leichte Sprache aufgestellt und weiter entwickelt. Die Regeln sind Grundlage für Übersetzungen in Leichte Sprache in Deutschland, Österreich und der Schweiz.“
Mit dem Beschluss begrüßen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Netzwerk Leichte Sprache im Juli 2013 einen Ratgeber veröffentlicht hat, der die Verbreitung der Leichten Sprache – insbesondere bei den Bundesbehörden unterstützen soll. Die einheitliche Anwendung von Übersetzungsregeln vermeidet nach Ansicht der MinisterInnen Unklarheiten und Verwirrung und erleichtert so Menschen mit Lernschwierigkeiten den Zugang zur Kommunikation. „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder sprechen sich dafür aus, diesen Leitfaden auch in der öffentlichen Verwaltung der Länder verstärkt bekannt zu machen und die darin festgeschriebenen Regeln für Übertragungen in Leichte Sprache anzuwenden. Sie werden bei den Kommunen dafür werben, vermehrt auch in Leichter Sprache – gemäß den vom Netzwerk erarbeiteten Regeln – zu veröffentlichen“, heißt es in dem Beschluss.
Die MinisterInnen schlagen daher in ihrem Beschluss vor, die Leichte Sprache als Kommunikationsform in die Beratungsangebote und zur notwendigen Erläuterung des Handelns der Sozialverwaltung einzubeziehen. Zudem empfehlen die MinisterInnen die Vorschläge im Entwurf des Forums behinderten Juristinnen und Juristen für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe zum Thema Leichte Sprache und andere Kommunikationsformate bei der geplanten Eingliederungshilfereform bzw. bei der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes und den damit verbundenen Änderungen zu den Sozialgesetzbüchern zu beraten.
Für den Geschäftsführer von Mensch zuerst, Stefan Göthling, ist der von den SozialministerInnen gefasste Beschluss zur Leichten Sprache ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Erstens ist es prima, dass die SozialministerInnen in ihrem Beschluss endlich auch den Begriff der Menschen mit Lernschwierigkeiten angenommen haben. Dafür kämpfen wir schon lange. Und zweitens ist das Signal der Ministerinnen und Minister für eine Leichte Sprache für uns Menschen mit Lernschwierigkeiten ganz wichtig. Denn dadurch wird unser Bedarf für eine Leichte Sprache endlich auch von ihnen wahr und ernst genommen“, erklärte Stefan Göthling. Es sei mit dem Beschluss zwar noch nicht gelungen, ein Recht auf Leichte Sprache zu verankern. Wenn der Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen jedoch ernst genommen werde, dann gibt es vielleicht eine Chance, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten bald auch ein Recht auf eine für sie verstehbare Sprache haben.