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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Am heutigen Nikolaustag bittet der Bundespräsident aus Anlass des 65. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handverlesene Gäste zu einer Matinee zum Thema "Menschenrechte - ein Versprechen mit Zukunft".
Kommentar von Gunther Neumann
Nun ist der Jahrestag der Erklärung eigentlich erst am 10.12., aber vielleicht hat der Bundespräsident da etwas anderes vor. Bei der Matinee wird es gewohnt festlich und gediegen zugehen. Nach Begrüßungsworten des Bundespräsidenten folgt eine szenische Lesung, ein musikalisches Zwischenspiel und dann ein Bühnengespräch des Ehrengasts, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der südafrikanischen Juristin und früheren Richterin am Internationalen Strafgerichtshof, Navanethem Pillay, mit Dr. Julia Duchrow vom Forum Menschenrechte. Hier nun haben die übrigen geladenen Gäste die Möglichkeit, eine Frage oder ein Statement an Frau Pillay zu richten. Zwei Gäste aus der Behindertenbewegung werden sicherlich versuchen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen:
Uwe Frevert, Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und Berater zu Fragen der Assistenz und des Persönlichen Budgets beim Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) möchte die hohe Bedeutung der Menschenrechte für behinderte Bürgerinnen und Bürger vor dem besonderen geschichtlichen Hintergrund der NS-Diktatur im Zusammenhang mit der Behindertenhilfe in Deutschland von heute aufzeigen und die daraus resultierende Herausforderung verdeutlichen.
Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M., Professorin für Recht und Disability Studies am Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Diakonie an der Evangelischen Fachhochschule Bochum und darüber hinaus tätig in der Aufsicht der UN Überwachung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Genf, sieht das aktive Wahlrecht von behinderten Menschen in Deutschland beschränkt. Sie würde gern von Frau Pillay erfahren, ob auch in anderen EU-Ländern behinderten Menschen das aktive Wahlrecht erschwert wird und welche Wege nach ihrer Erfahrung erfolgreich sind, um das Menschenrecht zu wählen in Deutschland für alle Menschen zu realisieren.
Nach dem Bühnengespräch folgen Musik und Empfang (= Händeschütteln und Häppchen). Es ist zu erwarten, dass der Bundespräsident – wie fast immer – in seiner Rede auf den Wert der Freiheit zu sprechen kommt, und damit hat er Recht. Freiheit und Demokratie sind die Basis der Verwirklichung der Menschenrechte. Deshalb sind bei uns mehr Menschenrechte verwirklicht als anderswo. In diesem Zusammenhang erlaubt sich der Autor, auf ein paar wissenswerte Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hinzuweisen:
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, sie ist kein völkerrechtlicher Vertrag und daher auch nicht als ein solcher verbindlich. Als am 10.12.1948 die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung in Paris genehmigte und verkündete, wurden auch die Interessen von Minderheiten berücksichtigt. In der Minderheit waren nämlich unter den unterzeichnenden Staaten solche, die nach unserem Verständnis als freiheitliche Demokratien gelten könnten. Zu den Unterzeichnern der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gehörten neben Staaten, die es heute gar nicht mehr gibt, auch solche Leuchten der Toleranz und der Menschlichkeit wie die Sowjetunion, in der noch Stalin regierte, Afghanistan, damals noch Königreich, Ägypten unter Faruq I., der viel Wert auf willkürliche Gesetzgebung, Günstlingswirtschaft und persönliche Bereicherung legte, der Iran, Kuba unter der Herrschaft des gewählten Präsidenten uns späteren Diktators Batista und andere mehr.
Es sei denkbar, schreibt Wikipedia, dass sich Bestimmungen der Erklärung zu Völkergewohnheitsrecht entwickeln und dann auf dieser Basis bindende Wirkung entfalten. Warten wir’s ab.
Nach Informationen des Deutschen Gehörlosenbundes wird die Matinee heute ab 11.00 Uhr auf Phoenix auch mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen.




