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Lebenshilfe zum Bundesleistungsgesetz

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Laurence Chaperon

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Ulla Schmidt
Foto: Laurence Chaperon

BERLIN (KOBINET) Zum Welttag behinderter Menschen macht Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, heute auf Erwartungen zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten Bundesleistungsgesetzes aufmerksam: "Zahlreiche Menschen mit Behinderung sind auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Bei dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen neuen Bundesleistungsgesetz darf nicht die finanzielle Entlastung der Kommunen, sondern müssen die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen."

Das neue Bundesleistungsgesetz müsse vor allem auch eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung etablieren. „Es kann nicht sein, dass es zwar eine Vielzahl an Leistungen und Angeboten gibt, aber keine übergreifende Beratungsstruktur den Menschen mit Behinderung zur Seite steht“, so Schmidt.

Außerdem fordert die Lebenshilfe, dass Leistungen zur Teilhabe, auf die Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einen Anspruch haben, unabhängig vom individuellen Einkommen finanziert werden. Von einer Reform der Eingliederungshilfe erwartet die Lebenshilfe, dass Menschen mit Behinderung endlich nicht mehr nach Kostenerwägungen in eine bestimmte Wohnform gezwungen werden. Das Bundesleistungsgesetz müsse daher so ausgestaltet werden, dass behinderte Menschen frei wählen können, wo sie wohnen möchten, ob in der eigenen Wohnung, in einer unterstützten Wohngemeinschaft oder im Wohnheim.