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Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Norbert Bischoff
Norbert Bischoff
Foto: Sozialministerium Sachsen-Anhalt

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Norbert Bischoff
Foto: Sozialministerium Sachsen-Anhalt

MAGDEBURG (KOBINET) Die Arbeits- und SozialministerInnen der Länder treten dafür ein, dass die staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben neu geordnet werden. Dies ist Ergebnis der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK in Magdeburg.



Minister Bischoff sprach zum Abschluss am Donnerstag von erfolgreichen Beratungen. „Die Beschlüsse bringen in der Umsetzung mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland.“ Bischoff sagte: „Aus Magdeburg kommt Rückenwind für die neue Legislaturperiode im Bund.“ Saarlands Sozialminister Andreas Storm betonte: „Eine der wichtigsten gesellschafts- und sozialpolitischen Aufgaben für die neue Legislatur im Bund wird die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes sein, das Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausführt und gleichzeitig die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Teilhabeleistung weiterentwickelt.“ Von besonderer Bedeutung für die Länder sei auch, dass der Bund eine finanzielle Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleiste, heißt es in der Presseerklärung zum Abschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.

Der von der Konferenz einstimmig gefasste Beschluss zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sieht ein vom Bund finanziertes einheitliches Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen vor. Damit soll den Betroffenen mehr eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Höhe des Teilhabegeldes soll sich nach Vorstellung der SozialpolitikerInnen an der Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren. Diese beträgt aktuell 660 Euro. Die Ministerkonferenz stellte zugleich klar, dass eine Anrechnung auf andere Leistungen der Sozialhilfe wie etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter oder die Hilfe zur Pflege ausgeschlossen werden solle. Zum Empfang der MinisterInnen im Tagungshotel hatte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband Briefe an die 16 SozialministerInnen der Länder in Brailleschrift hinterlegt. Damit wollte der Verband darauf aufmerksam machen, dass nicht nur Menschen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe ein Teilhabegeld bekommen sollen, sondern auch blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen. Vor allem müsse dies bundesweit einheitlich und bedarfsdeckend sein.

Einstimmig sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus. Dies sei eine „vordringliche pflegepolitische Aufgabe in der neuen Legislaturperiode des Bundes“, heißt es in dem Beschluss. Die Konferenz plädierte dafür, häusliche Betreuung als Regelleistung einzuführen. Das Leistungsrecht müsse insgesamt einfacher und flexibler werden, heißt es. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige benötigten ein Leistungsrecht, das „übersichtlich und flexibel ist und mit dem auf die unterschiedlichen und sich verändernden Bedarfe reagiert werden kann“. Den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren ist ebenso wichtig, „dass es zu keiner Verdrängung niedrigschwelliger Betreuungsangebote durch professionelle Angebote kommt“. Vielmehr sei die Struktur der niedrigschwelligen Angebote auszubauen. Hierzu sei die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.

Weiteren Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein flexibles Budget von acht Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Auch will die Konferenz erreichen, dass die bislang sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, gestrichen wird. Drittens soll die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene Altergrenze für Kurzzeitpflege nochmals nach oben korrigiert werden. Damit will die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen.

Die Beschlüsse der Konferenz werden im Internet unter www.asmk.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.