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Verbände werben für gutes Bundesteilhabegesetz

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KASSEL (KOBINET) Im Vorfeld der am 16. November stattfindenden Verhandlung über das Bundesteilhabegesetz in der Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales haben eine Reihe von Behindertenverbänden ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Voraussetzungen für ein gutes und zeitgemäßes Gesetz von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag geschaffen werden.



Neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem NETZWERK ARTIKEL 3, den Blindenverbänden DBSV und DVBS, haben sich auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen an die Presse und die Verhandlungspartner gewandt.

„Die derzeitigen Regelungen machen behinderte Menschen, die auf Hilfen angewiesen sind, und ihre PartnerInnen lebenslang arm, da nur 2.600 Euro bzw. für Ehepaare insgesamt 3.200 Euro angespart werden dürfen“, erklärte Gerwin Matysiak, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK). Der fordert die Einführung eines bundeseinheitlichen Teilhabegeldes, dass die unterschiedlichen Gruppen behinderter Menschen berücksichtigt.

„Wir hoffen, dass die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales die Belange behinderter Menschen ernst nehmen und behinderte Menschen und ihre Verbände zukünftig intensiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligen“, fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen habe bereits einen Gesetzentwurf formuliert, der eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes biete. CDU/CSU und SPD dürften nicht hinter dem Beteiligungsstandard bei der Schaffung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes zurück bleiben. Ende der 90er Jahre wurden dabei nämlich zwei VertreterInnen des Forums behinderter Juristinnen und Juristen in die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Gesetzes mit einbezogen.

Für das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) hob dessen Vorsitzender Gerhard Bartz hervor, dass neben der Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der sogenannten Fachleistungen für ForseA die Bedarfsdeckung der zu erbringenden Leistungen die Priorität Nummer Eins für das Gesetz darstelle. Die Persönliche Assistenz sollte deshalb nach Ansicht von Gerhard Bartz als eigene Leistungsform in einem Bundesteilhabegesetz eingebracht werden. „Dabei umfasst diese Leistungsform ein ganzes Bündel an Leistungen, die von der Hilfe zur Pflege, über hauswirtschaftliche Unterstützung, bis hin zur Unterstützung am Arbeitsplatz reicht“, erklärte Gerhard Bartz.