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Derzeitige sächsisches Integrationsgesetz kritisiert

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DRESDEN (KOBINET) Anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss im Sächsischen Landtag zum Entwurf für ein "Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInKlusG) kritisiert der Landesvorsitzende des Sozialverbandes VdK, Horst Wehner, dass das derzeitig gültige Sächsische Integrationsgesetz weit hinter den Erwartungen zurück bleibt.



„Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 in Deutschland wurden an die Gleichstellungsgesetzgebung in Bund und Ländern zusätzliche inhaltliche Anforderungen gestellt. Das zurzeit geltende Sächsische Integrationsgesetz (SächsIntegrG) von 2004 entspricht dabei den neuen Anforderungen und Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention bei weitem nicht. In Teilen bleibt es sogar hinter den Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes zurück, zum Beispiel bei der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Ziel des von den Fraktionen der Linken und der SPD vorgeschlagenen neuen Gesetzes ist es, die Rechte behinderter Menschen zu konkretisieren und positive Veränderungsprozesse aus der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv zu befördern. Darauf zielt zum Beispiel die Regelung besonderer Teilhabebereiche in Abschnitt 3 des Gesetzentwurfs ab. Insbesondere die Gewährleistung einer frühzeitigen gemeinsamen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sei eine zentrale Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention.

Positiv zu bewerten ist nach Ansicht des VdK weiterhin der Vorschlag des Gesetzentwurfs, eine unabhängige Sächsische Inklusionsstelle einzurichten und die Stellung des Landesbehindertenbeauftragten in Form einer Ombudsperson für Inklusion wesentlich zu stärken. Auch die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit werden vom VdK begrüßt. Sie gewährleisten ohne eine Verengung auf bestimmte Behinderungsarten die umfassende räumliche und kommunikative Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der verpflichteten Behörden und sonstigen Stellen.

„Nun bleibt es abzuwarten, wie sich die Mehrheit im Sächsischen Landtag verhält – ob alles so bleiben soll wie es ist oder ob wirklich ein wichtiger Schritt hin zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft getan wird“, so Horst Wehner.