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Gilt Schattenübersetzung bald in Österreich?

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BERLIN (KOBINET) Das Netzwerk Artikel 3 hat die Aussage des österreichischen Botschafters Dr. Helmut Tichy zur deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt, die Schattenübersetzung des Netzwerk Artikel 3 zu prüfen und zu überlegen, ob sie als offizielle Übersetzung verabschiedet werde. 



Im Rahmen der gerade beendeten Staatenprüfung Österreichs führte Dr. Helmut Tichy auf eine Frage aus, es gebe zwar eine Tradition, dass Österreich mit den anderen deutschsprachigen Ländern eine gemeinsame offizielle Übersetzung von Völkerrechtsverträgen benutze. Es sei aber durchaus möglich, dass Österreich eigene Wege gehe. Österreich werde sich die Schattenübersetzung des Netzwerk Artikel 3 anschauen und ernsthaft überlegen, ob sie als offizielle Übersetzung verabschiedet werde.

„Das wäre ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, meint Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des Vereins für Menschenrechte und Gleichstellung Netzwerk Artikel 3. „Die Konvention muss ja vor allem in der Verwaltung umgesetzt werden und wenn sich dort falsche Begriffe finden, kann die Umsetzung nur daneben gehen.“ Ottmar Miles-Paul appelliert deshalb auch an die deutsche Regierung, die Begriffe wie Inklusion oder Selbstbestimmung nicht nur im Mund zu führen, sondern eindeutig im deutschen Text der Konvention zu verankern. Nur so könne eine richtige Bewusstseinsbildung nach Artikel 8 der Konvention gelingen.