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BERLIN (KOBINET) Heute fand die Fachveranstaltung „Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung - Unterstützungsangebote und Handlungsmöglichkeiten“ in Berlin statt. Es war eine gemeinsame Tagung der Antidiskriminierungstelle des Bundes, des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und des Deutschen Behindertenrats.
Gleich zur Begrüßung stellte Hannelore Loskill (DBR) die Fragen:
- Wann bekommen Menschen mit Behinderungen einen umfassenden, einklagbaren Diskriminierungsschutz sowohl im öffentlichen als auch im privatrechtlichen Bereich?
- Wann wird es einen Behinderungsbegriff geben, der auch Menschen mit chronischen Erkrankungen einschließt und schützt?
- Wird das ‚Versagen angemessener Vorkehrungen‘ künftig auch als Diskriminierung gewertet?
Das seien die Fragen, deren Antworten man mitten im Bundestagswahlkampf verlangen und deren Umsetzung von der nächsten Bunderegierung erfolgen muss.
Unterstützungsangebote und Handlungsmöglichkeiten
Vertreterinnen von der Antidikriminierungsstelle berichteten über Erfahrungen aus ihrer Beratungspraxis.
Von Barbara Vieweg (Mitglied des Sprecherrates des DBR) wurden die Teilnehmer über die Strukturen, Ziele und Forderungen des Deutschen Behindertenrats informiert.
Weitere Themen waren „Verfolgung von Diskriminierungstatbeständen in der anwaltlichen Praxis“ (RA Dr. Michael Richter) und Diskriminierungsschutz – Handlungsmöglickeiten für Verbände“ (Dr. Nina Althoff, Deutsches Institut für Menschenrechte).
Wie die Beiträge und Diskussionen zeigten (so auch die Schlussworte von Claudia Tietz – DBR), ist die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Alltag vielschichtig und betrifft zahlreiche Bereiche des Alltags.
Menschen mit Behinderungen erhalten nur schwer einen Ausbildungsplatz, sie finden deutlich seltener einen regulären Arbeitsplatz und sind stattdessen überdurchschnittlich häufig arbeitslos trotz besserer Qualifikation. Der Zugang zu Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist für sie oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich, auch von vielen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten bleiben sie oft ausgeschlossen.
Nicht immer steckt hinter Diskriminierung ein bewusst und gewollt benachteiligendes Verhalten. Oft sind es Vorurteile – Barrieren in den Köpfen -, Unsicherheit und falsch verstandene Fürsorge, aufgrund derer Menschen mit Behinderungen von Angeboten und Leistungen ausgeschlossen werden.
Das mag eine Chance sein, denn gegen Vorurteile kann man aktiv etwas tun. Und das muss man auch, denn Diskriminierung bedeutet in der Praxis immer, dass Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen erleben und von gleichberechtigter Teilhabe ausgeschlossen sind.
Der DBR sieht zwei Handlungsansätze parallel weiter zu verfolgen: einen rechtlichen Handlungsansatz und einen politischen Handlungsansatz.
Darüber hinaus sollte man nicht nachlassen, so Tietz, die Diskriminierungspraxis für behinderte Menschen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Es ist auch Aufgabe der Behindertenverbände, hier Aufklärung und Bewusstseinsbildung zu betreiben, damit diskriminierende Praktiken abgestellt werden und der Alltag für behinderte Menschen so verbessert wird.