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Verwirklichung barrierefreien Wahlrechts

Monitoringausschuss bei einer Sitzung
Monitoringausschuss bei einer Sitzung
Foto: BIZEPS

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Monitoringausschuss bei einer Sitzung
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Monitoringausschuss bei einer Sitzung
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Monitoringausschuss bei einer Sitzung
Foto: BIZEPS

WIEN (KOBINET) Der Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte wenige Wochen vor der Nationalratswahl in Österreich eine Stellungnahme. Über die Inhalte der Stellungnahme berichtet heute BIZEPS-INFO.



„Die chancengleiche Umsetzung von barrierefreien Wahlen ist nicht nur den Verpflichtungen aus der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – und jenen aus den Konventionen gegen Rassismus und über die Nicht-Diskriminierung von Frauen, sowie dem Pakt für politische Rechte – geschuldet, sondern ist die Verwirklichung des demokratiepolitischen Grundprinzips, das die österreichische Staatsform für sich in Anspruch nimmt“, hält der Monitoringausschuss fest und setzt sich im Detail mit den „Dimensionen der Barrierefreiheit“ auseinander.

Die Konvention sieht in Artikel 29 umfassende Barrierefreiheit vor: „die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind“.

Auch wen in der Vergangenheit die eine oder andere Regelung in Österreich schon getroffen wurde, genügt das den Anforderungen der Umsetzung der UN-Konvention nur teilweise. Deutlich fordert er auch die politischen Parteien auf, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.