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Taubblindheit als eigene Beeinträchtigungsart anerkennen

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BERLIN (KOBINET) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland kritisiert die Verzögerungstaktik von Bundes- und verschiedenen Landesregierungen, die dazu führt, dass "taubblind" noch immer nicht als ernstzunehmende, eigene Beeinträchtigungsart anerkannt und im Schwerbehindertenausweis mit einem einsprechenden Merkmal (Tbl) vermerkt ist und fordert, dass Taubblindheit als eigene Beeinträchtigungsart anerkennen



Es ist beschämend und empörend zugleich, dass Taubblindheit noch immer nicht als Beeinträchtigung spezieller Art anerkannt ist. Und zwar aus rein parteipolitischer Taktik. Jede der großen Parteien verspricht sich Vorteile davon, es den betroffenen Personen – sowie ihren Angehörigen und nahen Freunde, die mit ihnen kommunizieren können – vor der Wahl wieder einmal großspurig „versprechen“ zu können. Als wenn eine Beeinträchtigung – und der damit verbundene Anspruch auf Nachteilsausgleiche – an Legislaturperioden gebunden wäre“, erklärte Dr. Ilja Seifert, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“. Menschen, die weder hören noch sehen können, kommunizierten beispielsweise häufig über das Lormen, also über spezielle Fingerkontakte an der Hand oder dem Arm. Damit dürften weder die Eltern zu Hause noch die Erzieherinnen in der Kita oder die Lehrer in der Schule länger allein gelassen werden. Eine – zukünftig inklusive – Gesellschaft, in der Jede und Jeder seinen/ihren Platz findet, müsse auch taubblinden Menschen reale Teilhabemöglichkeiten gewährleisten, so Ilja Seifert. „Um diese zu erreichen, muss – als eines der ersten Schrittchen – überhaupt erst einmal zur Kenntnis genommen werden, dass es diesen konkreten Assistenzbedarf gibt. Das duldet keinen Aufschub.“