Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat heute die Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben kritisiert. Hubert Hüppe verwies darauf, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages zum zweiten Mal einen gemeinsamen Bericht zur Diskriminierung vorgelegt haben. Die Schwerpunkte des Berichts über Bildung und Arbeit wurden zusammen mit ihm ausgewählt. In diesen beiden Feldern erhält der Beauftragte eine Vielzahl von Beschwerden. Auch vier Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention spiegeln sie nach wie vor die massive Diskriminierung behinderter Menschen in Schule und Beruf wider.
Hinsichtlich Hubert Hüppe, dass auf dieser Grundlage das gemeinsame Lernen für alle Kinder und Jugendlichen eine Selbstverständlichkeit wird: „Nach wie vor wird es Eltern sehr schwer gemacht, einigen sogar verweigert, ihr behindertes Kind zu einer allgemeinen Schule gehen zu lassen. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht aber allen Kindern das Recht zu, gemeinsam mit allen anderen die Schule zu besuchen. Schulen und Schulämter haben die Pflicht die Teilhabe zu ermöglichen. Dabei ist es auch wichtig, die notwendige Unterstützung an den Schulen zu gewähren.“
Im Bereich Diskriminierung im Arbeitsleben ist der Übergang von der Schule in den Beruf häufig Anlass für Einzeleingaben. Junge Menschen mit Behinderungen haben oft schlechte Perspektiven und bewerben sich eher selten auf betriebliche Ausbildungsplätze. Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen möchte, dass auch behinderte Jugendliche bei betrieblichen Ausbildungen zum Zug kommen.
„Für Jugendliche mit Behinderungen führt der Weg viel zu oft von der Förderschule direkt in eine Sonderwelt des Arbeitsmarktes“, so Hüppe. Gerade Jugendlichen mit dem Lernschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werde oft keine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen geboten. Auch hier müssten neue Möglichkeiten geschaffen werden, um Wünschen und Fähigkeiten des Einzelnen auch in Ausbildung und Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt mehr gerecht zu werden.
Der Behindertenbeauftragte sieht aufgrund der Einzeleingaben auch Defizite bei der Vermittlung arbeitsuchender behinderter Menschen. In den Eingaben wird oft beklagt, es fehlten spezifische Kenntnisse und die Bereitschaft, in einem Netzwerk mit anderen zuständigen Stellen nach beruflichen Möglichkeiten zu suchen.
Bei der Bewusstseinsbildung zum Thema Menschen mit Behinderung muss nach Ansicht Hüppes die Wertschätzung für die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden. Statt einer defizitorientierten Betrachtungsweise müssen die Fähigkeiten und Talente stärker im Fokus stehen und darauf aufbauend nach Beschäftigungsmöglichkeiten gesucht werden Die konkreten Arbeitsbedingungen seien häufig Anlass für Einzeleingaben. Zwar könne der Behindertenbeauftragte hier keine Anweisungen erteilen, häufig aber zwischen Arbeitgebern und behinderten Beschäftigten vermitteln und so eine Lösung finden.