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BERLIN (KOBINET) Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt eine grundlegende Reform mit dem Ziel, Betroffenen höchstmögliche Autonomie und selbstbestimmte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Dies unterstrich ihr Sozial- und Behindertenpolitiker Markus Kurth bei einem Treffen mit Vorstand und Geschäftsführung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen in Berlin. Beide stellten gemeinsame Positionen im Blick auf Professionalisierung, gesetzliche Zulassungskriterien und die Vergütungssystematik fest.
„Infolge der sozialen und demografischen Entwicklung steigt die Zahl der Menschen, die Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit brauchen. Im Mittelpunkt eines reformierten Betreuungsrecht müssen daher die individuellen Bedürfnisse derjenigen stehen, die auf Betreuung angewiesen sind – und die Qualität der Betreuungsleistung“, sagte Kurth. Der Bundesverband der Berufsbetreuer begrüßt das Engagement für eine Reform des Betreuungsrechts.
Der BdB setzt sich seit Jahren für einen Paradigmenwechsel in der Betreuung ein. BdB-Vorsitzender Klaus Förter-Vondey, betonte im Gespräch mit Markus Kurth: „Betreuung ist keine rechtliche Tätigkeit, sie ist eine wertvolle soziale Dienstleistung, die Betroffenen ermöglicht, ihre Leben nach eigenen Maßstäben zu gestalten. Unterstützung bei der Willenserkundung und Entscheidungsfindung, Unterstützung bei der Kommunikation individueller Präferenzen und Entscheidungen gegenüber Dritten, Unterstützung bei der Hilfe- und Zielplanung sowie Auswahl und Koordination geeigneter Maßnahmen erfordern Kompetenzen in der Beratung, in der Sozialdiagnostik und im sozialen Management.“ Die hohe Verantwortung, die Betreuer/innen übernehmen, erfordert ein hohes Qualitätsniveau.
„Profis sind wichtig, um die Interessen der Menschen zu wahren. Ehrenamtliche und Laien sind oftmals überfordert, wenn es darum geht, Ansprüche ihrer Klienten gegenüber Behörden und Leistungsträgern durchzusetzen“, ergänzte Vorstandsmitglied Hennes Göers. Der Verband fordert daher, dass Betreuung unabhängig von der gesetzlichen Vertretung als Teilhabeleistung institutionalisiert und professionell auf sozialarbeits-wissenschaftlicher Grundlage ausgestaltet wird. Dies müsse die Reform des Betreuungsrechts abbilden.
„Der Mensch darf nicht rechtlos gegenüber Behörden stehen“, so Markus Kurth. Deshalb bedürfe es unabhängiger und professioneller Unterstützung für Betroffene. Das System müsse vereinfacht werden. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Reform der Eingliederungshilfe in der kommenden Legislaturperiode hin. Hier sieht Kurth gute Anknüpfungspunkte auch für die Reform des Betreuungsrechts. Der Bundesrat muss der Reform zustimmen. Daher erwartet der Politiker einen Allparteienkompromiss.