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BERLIN (KOBINET) Knapp 7 Wochen vor der Bundestagswahl hat jetzt das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit Kriterien für die Barrierefreiheit von Wahlräumen empfohlen. "Bislang gab es keine bundesweit einheitlichen Kriterien dafür, was genau unter einem barrierefreien Wahlraum zu verstehen ist. Die Praxis der Gemeinden verstand darunter in der Regel einen Wahlraum, der für Menschen geeignet ist, die einen Rollstuhl nutzen", wird heute in einer Pressemitteilung des Verbandes von 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden betont.
Nach der Bundeswahlordnung sollen die Gemeinden Wahlräume so auswählen und einrichten, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Wahlbenachrichtigung, die bis zum 1. September 2013 verschickt wird, soll angeben, welche Wahlräume barrierefrei sind und wo Wahlberechtigte Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen erhalten.
Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern sowie unter fachlicher Beratung von 8 bundesweit tätigen Behindertenverbänden hat das Bundeskompetenzzentrum in seiner Empfehlung die Beschränkung auf eine Rollstuhlzugänglichkeit überwunden und auch Kriterien für sehbehinderte und blinde Menschen sowie für Menschen mit kognitiver Einschränkung oder Lernbehinderung aufgestellt.
„Die Kriterien gewährleisten einen angemessenen Ausgleich, um einerseits eine selbstbestimmte, gleichberechtigte Wahl für möglichst alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, andererseits aber zu berücksichtigen, dass die Gemeinden bei der Auswahl und Einrichtung von Wahlräumen auf die vor Ort vorhandenen Gebäude zurückgreifen müssen. Weitergehende Anforderungen, wie sie für Neugestaltungen – insbesondere den Neubau von Gebäuden – gelten, konnten deshalb nicht 1:1 umgesetzt werden“, wird in der Pressemitteilung festgestellt.
Gleichzeitig wurden in einem kurzen Faltblatt Tipps veröffentlicht, die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer helfen sollen, eventuell bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen abzubauen, um so zu einem selbstverständlichen Miteinander beizutragen.