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ERFURT (KOBINET) Die Entscheidung über ein Inklusions-Konzept im Thüringer Bildungswesen wurde vertagt. Das Kabinett vertagte in dieser Woche eine Entscheidung über das Konzept zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, weil es angeblich noch Diskussionsbedarf von verschiedenen Ressorts gebe. Dazu schickte der Landtagsabgeordnete Maik Nothnagel, inklusionspolitischer Sprecher der Linksfraktion, kobinet heute einen Bericht.
Von Maik Nothnagel
Im Juli 2012 beauftragte der Thüringer Landtag die Landesregierung mit der Erstellung eines Entwicklungsplans zur Realisierung eines inklusiven Schulsystems. Anlass war die Inkraftsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im März 2009 und die Verabschiedung des „Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ durch die Landesregierung 2012.
In gemeinsamer Arbeit mit den Fachorganisationen und Verbänden der Betroffenen wurde ein Entwurf eines „Thüringer Entwicklungsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 7 und 24) bis 2020“ erarbeitet, der den Übergang zu einem inklusiven Bildungswesen auf allen Ebenen Thüringens schrittweise und transparent ermöglichen sollte.
Nun hat das Kabinett in dieser Woche eine Entscheidung über das Konzept zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung vertagt. Es gebe angeblich noch Diskussionsbedarf von verschiedenen Ressorts, heißt es. Insbesondere das Finanz- und das Bauressort sollen auf Nachbesserungen an dem Konzept bestanden haben, verlautet aus Regierungskreisen. Die Opposition wirft Minister Matschie SPD nun vor, nicht alle Beteiligten bei der Erarbeitung des Plans einbezogen zu haben.
Es bleibt zu befürchten, dass die vorgesehenen Maßnahmen wieder unter einen Finanzvorbehalt gestellt werden. Allen Beteiligten ist klar, dass der Übergang zu einem inklusiven Bildungssystem auch Geld kostet und das nicht wenig. So soll z.B. die Zahl der komplett barrierefreien Schulen in den kommenden fünf Jahren verdoppelt werden. 100 Schulen sollen demnach mit Kosten von 15 Millionen Euro nachgerüstet werden.
Notwendige und gemeinsam erarbeitete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention unter Finanzvorbehalt zu stellen, bedeutet aber, die Realisierung von Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen weiter zu verzögern und zu verwässern.
Darüber hinaus ist auch zu vermuten, dass sich die Landesregierung das Ergebnis der Inklusionstagung der CDU vom vergangenen Wochenende zu eigen macht. Hier wurde bekanntlich vereinbart, bei der „Inklusion auf die Bremse zu treten“.
Damit konterkarieren die CDU und jetzt auch die Landesregierung die Erwartungen der Menschen mit Behinderungen in die Umsetzung der UN-BRK in Thüringen. Dies wird sich nicht nur auf den Bildungsbereich auswirken.