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Kampagne für gesetzliche Regelungen zur Teilhabe gestartet

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KASSEL (KOBINET) Ein Bündnis von Verbänden behinderter Menschen hat eine gemeinsame Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen gestartet. Hierfür wurde heute die Kampagnenhomepage unter www.teilhabegesetz.org freigeschaltet.



Auf der Grundlage eines vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelten Entwurfes für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe treten die Verbände dafür ein, dass Benachteiligungen behinderter Menschen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mitten in der Gesellschaft gefördert werden.

„Behinderte Menschen, die auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, werden arm gemacht. Ich bin berufstätig, aber wegen meines Unterstützungsbedarfs im Alltag kann ich nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Alles darüber hinaus muss ich an das Sozialamt abgeben. Mein Vermögen wird verrechnet mit den Kosten der persönlichen Assistenz, auf die ich angewiesen bin“, schildert Richterin Nancy Poser aus Trier ihre Lebenssituation. Die Verbände behinderter Menschen fordern daher, dass die Hilfen für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe herausgelöst und einkommens- und vermögensunabhängig bedarfsgerecht geleistet werden. Die Hilfen für behinderte Menschen sollen sich zukünftig am Bedarf der einzelnen Person orientieren, so dass diese wählen können, wo und mit wem sie leben und wer sie unterstützt. Mit Hilfe eines Budgets für Arbeit soll denjenigen, die bisher in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, eine Möglichkeit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben werden. Zudem soll mittels eines Teilhabegeldes der behinderungsbedingte Mehrbedarf abgedeckt werden. Mit Hilfe eines Rechts auf Leichte Sprache soll zudem sichergestellt werden, dass Informationen von Behörden verständlicher und damit auch barrierefrei zugänglich gemacht werden.

Im Rahmen der Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe wollen die Verbände sich sowohl in den Wahlkampf einmischen und dabei den Handlungsbedarf für gesetzliche Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe entsprechend der bereits seit dem 26. März 2009 in Deutschland gültigen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen deutlich machen. Andererseits setzen sie sich dafür ein, dass behinderte Expertinnen und Experten direkt ins Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen werden. Auf diese Weise könnten die Erfahrungen und das know how behinderter Menschen selbst von vorne herein auf gleicher Augenhöhe einbezogen werden.

Nähere Informationen über die Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe gibt’s unter www.teilhabegesetz.org.