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Fachverbände fordern Bundesleistungsgesetz

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BERLIN (KOBINET) Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben gestern bei einer Veranstaltung in Berlin Grundzüge für ein Bundesleistungsgesetz mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages diskutiert und ihre Forderung nach einem solchen Gesetz bekräftigt.

„Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Bislang erhalten sie entsprechende Teilhabeleistungen aus der Sozialhilfe. Das muss sich ändern, so die Forderung der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung, die nach ihren eigenen Angaben zirka 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für behinderte Menschen vertreten. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen müsse endlich aus der Sozialhilfe herausgelöst werden, heißt es in einer Presseerklärung der Fachverbände.

Die Fachverbände machen sich für ein eigenständiges Bundesleistungsgesetz stark und diskutierten gestern die Grundzüge eines solchen neuen Gesetzes in Berlin mit rund 200 Expertinnen und Experten, mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundestag und Ministerien.

Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, führte ins Thema ein und bekräftigte u.a. dass die Betroffenen ins Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen werden müssen. Klaus Lachwitz, Präsident von Inclusion International, moderierte die Podiumsrunde, bei der Gregor Gysi von den LINKEN und Markus Kurth von den Grünen auch konkreten Bezug auf den Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen nahmen. „Ich bin froh, dass das Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen konkreten Vorschlag für gesetzliche Formulierungen vorgelegt hat, den wir Grünen in der weiteren Diskussion für ein Bundesteilhabeleistungsgesetz sehr ernst nehmen werden. Vor allem die Herauslösung der Hilfen für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe ist mir besonders wichtig, um die für die Betroffenen unwürdige Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Leistungen zur Teilhabe zu überwinden“, erklärte der behindertenpolitische Sprecher der Grünen Markus Kurth im Nachgang zu der gestrigen Veranstaltung gegenüber den kobinet-nachrichten.

Das noch zu erarbeitende Bundesleistungsgesetz soll nach Ansicht der fünf Fachverbände die bisherigen Vorschriften der Eingliederungshilfe ersetzen und eine neue rechtliche Grundlage für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe schaffen. „Jeder Mensch hat Anspruch darauf, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein behinderter Mensch benötigt hierfür passgenaue Unterstützung, die der Staat unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Einzelnen zur Verfügung stellen muss. Nur so kann er unter vergleichbaren Startbedingungen sein Leben selbstbestimmt gestalten“, heißt es in der Presseerklärung der Fachverbände. Diese fordern darüber hinaus einen ergänzenden, anrechnungsfreien Ausgleichsbetrag. Durch diese pauschale Geldleistung sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden. Mit ihr könnten Unschärfen kompensiert werden, die bei der Feststellung eines individuellen Unterstützungsbedarfs und der Übertragung in einen bestimmten Leistungsumfang entstehen. Schon das Grundgesetz verbiete in Artikel 3 Absatz 3 die Benachteiligung eines Menschen wegen seiner Behinderung.

Für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die Diskussion deutlich gemacht, dass das Zeitfenster nach der Bundestagswahl für die Erarbeitung entsprechender Gesetzesreformen aufgrund der längst überfälligen Reform recht kurz sein kann. Deshalb plädiert sie auch dafür, dass der Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen als Grundlage für die weitere Entwicklung herangezogen und das Rad nicht immer wieder neu erfunden wird. Zudem sei deutlich geworden, dass die Beteiligung behinderter Expertinnen und Experten in diesem Gesetzgebungsverfahren entsprechend dem Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention von zentraler Bedeutung ist, wenn das Motto „Nichts über uns ohne uns“ ernst genommen wird. „Und wer wäre da besser geeignet als VertreterInnen des Forums, das bereits bei der Erarbeitung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes vorbildlich einbezogen wurde. Last but not least zeigte die Veranstaltung nach Ansicht von Dr. Sigrid Arnade, dass intensiv darüber diskutiert werden müsse, welche Stelle zukünftig für die Teilhabeleistungen zuständig sein sollen. Das Sozialamt, Pflegestützpunkte oder dergleichen hätten nichts mit einem neuen Verständnis von Teilhabe zu tun, da es ja gerade gelte, die Leistungen aus der Sozialhilfe und der medizinischen Betrachtungsweise herauszulösen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat das Integrationsamt als zukünftig zuständige Stelle vorgeschlagen.

Link zum Papier Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung der Fachverbände