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Zwangsbehandlungen vermeiden – Betreuung professionalisieren

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BERLIN (KOBINET) Betreuung ist Menschenrechtsarbeit. Sie muss professionalisiert werden und sie braucht geeignete Rahmenbedingungen. Dies forderte der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen im Rahmen einer Fachtagung in Berlin, an der Expertinnen und Experten aus Politik, Verbänden, Behörden und Wissenschaft teilnahmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni 2012 jeglicher Form von Zwang eine Abfuhr erteilt. Der Gesetzgeber hat daraufhin Regelungen zur betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen verabschiedet. In ihrer Grußbotschaft an die Fachtagung des BdB sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Der Gesetzgeber hat eine Regelung getroffen, die etliche Verbesserungen bringt und den betroffenen Menschen hilft. Bei der Anwendung in der Praxis sind alle Beteiligten gefordert, Potentiale zur Verbesserung zu nutzen, um dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen gerecht zu werden.“

ExpertInnen sehen in der „unterstützten Entscheidungsfindung“ das beste Mittel, um Zwangsbehandlungen zu vermeiden und die Grundrechte der Betroffenen zu schützen. Die Praxis zeigt, so der Vorsitzende des BdB Klaus Förter-Vondey, dass die „unterstützte Entscheidungsfindung“ eines professionellen Betreuungsmanagements bedarf, um Selbstverantwortung und Selbstmanagement des Betroffenen zu stärken. Dies erfordere Zeit und Professionalität. Die Zeitkontingente, die BetreuerInnen für ihre KlientInnen zur Verfügung haben, seien mit durchschnittlich 3,2 Stunden pro Monat zu knapp bemessen. In der Entwicklung der Betreuungsfachlichkeit sieht Förter-Vondey ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung von Zwang. „Die Profession Betreuung muss etabliert werden, im Blick auf Ausbildung, Zulassung, Qualitätsentwicklung und Selbstverwaltung.“

Unter der Überschrift „Weichenstellung für eine erfolgreiche Praxis der Zwangsvermeidung: Wie kann die Politik die Rahmenbedingungen“ verbessern, diskutierten unter Leitung des BdB-Geschäftsführers Dr. Harald Freter zum Ende der Tagung Expertinnen und Experten, darunter Ruth Fricke vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, Ingrid Hönlinger (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Thomas Silberhorn (MdB, CDU/CSU) und Jörn Wunderlich (MdB, Die Linke) sowie der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. Die Runde stimmte darin überein, dass das neue Gesetz hohe Anforderungen an die Betreuerinnen und Betreuer stellt und diese deshalb mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden müssen. Die drei PolitikerInnen sagten zu, sich in ihren Parteien dafür einzusetzen, dass im Rahmen von Koalitionsverhandlungen eine Professionalisierung des Berufs und eine Erhöhung der abrechenbaren Zeitkontingente und der Stundensätze vorgesehen werden.

Über den BdB:

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes „Betreuung“. Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.