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Sachsen-Anhalts Behindertenbeirat für Teilhabegesetz

Wappen von Sachsen-Anhalt
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Foto: Sachsen-Anhalt

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MAGDEBURG (KOBINET) Der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt hat in seiner letzten Sitzung Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl aus Sachsen-Anhalt zum Gespräch eingeladen. Dabei äußerte der Beirat Kritik zum Stand der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Der Aktionsplan der Bundesregierung enthalte vorwiegend Absichtserklärungen.

Der Beirat forderte die Kandidatinnen und Kandidaten auf, sich für ein überfälliges bundeseinheitliches Teilhabe- und Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Vor allem müsse die sogenannte Eingliederungshilfe nach dem SGB XII aus dem Sozialhilferecht herausgelöst werden. Derzeit haben viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien nur dann Anspruch auf Hilfen, wenn sie die engen Kriterien für die Sozialhilfe erfüllen, also in Armut leben. Diese Art der Hilfe ist zudem mit bürokratischen Hürden aller Art verbunden, heißt es in einer Presseinformation des Landesbehindertenbeirates von Sachsen-Anhalt.

Massiv kritisiert wurde auch die von Betroffenen wahrgenommene deutliche Verschlechterung der Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln sowie für die Pflege erforderlichem Verbrauchsmaterial durch die Kranken- und Pflegekassen. Exklusivverträge der Kassen mit Billiganbietern und die enge Begrenzung der Auswahl zwingen Menschen mit Behinderungen zu imensen eigenen Zuzahlungen, wenn sie angemessen gepflegt oder mit Hilfsmitteln versorgt werden wollen. Dieser Zustand sei in Anbetracht exorbitanter Überschüsse der Kassen nicht nachvollziehbar und erfordere ein Eingreifen des Gesetzgebers.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt fasste der Beirat einstimmig einen Beschluss, in dem die Absicht der Landesregierung abgelehnt wird, das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt um fünf Millionen Euro zu kürzen. Der Beirat fordert die Landesregierung auf, auf die erneute Beschneidung dieses Nachteilsausgleichs zu verzichten. Die Pläne aus dem Hause von Finanzminister Bullerjahn (SPD) seien rein fiskalisch motiviert und sachlich nicht begründet, da das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt nach einer Kürzung im Jahre 2003 bereits heute weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die beabsichtigte Kürzung würde Sachsen-Anhalt auch auf diesem Feld zum absoluten schlusslicht machen. Betroffen wären rund 7.000 Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose im Land.

Hintergrund:

Der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt vertritt die Interessen der mehr als 200.000 Menschen mit Behinderungen im Land und berät die Regierung in für die Betroffenen relevanten Fragen. Der Beirat wird nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG LSA) auf Vorschlag aus den Arbeitsgruppen des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen für die Dauer von fünf Jahren vom Sozialminister berufen. Ihm gehören 16 stimmberechtigte Mitglieder an, die in der Regel selbst von einer Behinderung betroffen sind. Weiter wirken sachverständige Mitglieder mit beratender Stimme aus der Landesverwaltung und Verbänden mit beratender Stimme mit. Den Vorsitz führt der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt.