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Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die INTERVAL GmbH in Kooperation mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein mit einer Erforschung des Persönlichen Budgets beauftragt. Hierfür werden noch behinderte Menschen, die ein Persönliches Budget nutzen, als Interviewpartner*innen gesucht. „Mit Einführung des SGB IX zum 1. Juli 2001 wurde für Leistungsberechtigte die Möglichkeit geschaffen, Teilhabeleistungen auch in Form eines Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX) statt, wie bis dahin, nur in Form von Dienst- oder Sachleistungen zu erhalten. Das Persönliche Budget verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem Leistungsberechtigte in der Rolle als Käuferinnen und Käufer von (Dienst-) Leistungen oder als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Assistenzkräften ihrem Wunsch- und Wahlrecht nachkommen können. Auf die zögerliche Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wurde u. a. mit Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildungen oder zielgruppenspezifischen Angeboten, zum Beispiel in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, reagiert. Die Zahlen sind auf solche Initiativen hin teils deutlich angestiegen, verbleiben aber dennoch auf insgesamt niedrigem Niveau“, heißt es zur Ausgangssituation für die Evaluation.









































