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Online-Veranstaltung zur Barrierefreiheit blinder und sehbehinderter Menschen und Hilfsmitteln

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Foto: Susanne Göbel

Marburg (kobinet)

Die in Marburg ansässige Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) führt über Zoom zwei Online-Veranstaltungen durch, auf die der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (dvbs) hinweist. Am 11. November 2026 geht es um die Barrierefreiheit im Praxis-Check und am 17. November um die Meta-Brille.

Onlineveranstaltung: "Barrierefreiheit im Praxis-Check - Die FRITZ!Box als multifunktionaler Haushaltshelfer"

11.11., 17:00 Uhr

Die Temperatur an der Heizung einstellen, die Steckdosen wie Zeitschaltuhren nutzen, die Rollläden öffnen und schließen, auch wenn man nicht zuhause ist, oder die Sprinkleranlage im Garten, wie von Geisterhand starten… All das geht mit der FRITZ!Box, die viele von uns nur vom Telefonieren her kennen. Und das beste dabei ist, das geht auch, wenn man nichts sieht. Markus Marte als blinder Anwender und sein Kollege Peter Hanke von der Rehabilitationsabteilung (RES) der blista geben einen kleinen Einblick, wie diese Funktionen über eine App genutzt werden können. Gleichzeitig sind alle Teilnehmenden eingeladen, über ihre Erfahrungen mit der barrierefreien Steuerung im "Smart-Home" zu berichten.

Link zur Zoom-Veranstaltung am 11.11., 17:00 Uhr

An Zoom-Meeting teilnehmen

https://us06web.zoom.us/j/81339985483?pwd=OhoI4b9UV1mfhaoLc7OyCK8CjwxzTq.1

Onlineveranstaltung: "Die Meta-Brille - Ein Spagat zwischen wertvollem Hilfsmittel und schützenswerten Persönlichkeitsrechten"

Der Schutz von berechtigten Persönlichkeitsrechten und der mögliche Zugang zu Informationen, wie sie blinde und sehbehinderte Menschen bisher nicht kannten, wirft völlig neue Rechtsfragen auf. Wann, wo und unter welchen Bedingungen dürfen KI-gestützte Hilfsmittel genutzt werden?

Das wohl prominenteste Beispiel ist hier aktuell sicher die "Meta-Brille" von Ray-Ban. Für die einen ein geniales und dazu noch recht preisgünstiges Hilfsmittel, für die anderen das reine "Teufelszeug", das möglichst umgehend verboten werden sollte. Und eigentlich stehen wir erst am Anfang einer Entwicklung, von der im Moment niemand sagen kann, wo wir in zwei oder drei Jahren stehen werden. Die Technik kann nämlich schon weitaus mehr, als in Deutschland aufgrund des Datenschutzes bisher erlaubt ist. So kann die "Meta-Brille" in den Vereinigten Staaten Personen ganz genau beschreiben und im Idealfall sogar namentlich benennen. Für Menschen, die nichts sehen eine extrem interessante und nützliche Funktion, in Deutschland aber bisher verboten.

Eine rechtliche Einschätzung über die aktuelle Situation in Deutschland gibt dazu der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Hamburg, Ulrich Kühn.

Onlineveranstaltung: "Die Meta-Brille - Ein Spagat zwischen wertvollem Hilfsmittel und schützenswerten Persönlichkeitsrechten"

17.11.2026, 16:00

An Zoom-Meeting teilnehmen

https://us06web.zoom.us/j/88203720991?pwd=x98FDZduAAgvZlX3KlbyOrNma21u56.1

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