Marburg (kobinet)
1. Zwei Online-Veranstaltungen
Die blista macht 2 Online-Veranstaltungen.
blista bedeutet: Deutsche Blinden-Studien-Anstalt.
Der dvbs weist darauf hin.
dvbs bedeutet: Deutscher Verein der Blinden und Seh-Behinderten.
Beide Veranstaltungen finden über Zoom statt.
Online-Veranstaltungen sind Treffen im Internet am Computer.
2. Erste Veranstaltung: Barriere-Freiheit im Praxis-Check
Am 11. November 2026 ist die erste Veranstaltung.
Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr.
Das Thema ist Barriere-Freiheit im Praxis-Check.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle können etwas nutzen ohne Hindernisse.
Beim Praxis-Check probieren Menschen etwas aus.
Die FRITZ!Box ist ein Haushalts-Helfer.
3. Was kann die FRITZ!Box?
Ein Haushalts-Helfer macht die Arbeit leichter.
Die FRITZ!Box ist ein Gerät für zu Hause.
Damit gehst du ins Internet und telefonierst.
Du kannst die Temperatur an der Heizung einstellen.
Du kannst Steck-Dosen als Zeit-Schalt-Uhren nutzen.
4. Das geht auch ohne Sehen
Eine Steck-Dose ist eine Buchse an der Wand.
Zeit-Schalt-Uhren schalten Geräte automatisch ein und aus.
Du kannst Rollläden öffnen und schließen.
Das geht auch aus der Ferne.
Du kannst die Sprinkler-Anlage starten.
Eine Sprinkler-Anlage gießt den Garten automatisch.
5. Wer zeigt das?
Markus Marte zeigt das.
Markus Marte ist blind und nutzt die FRITZ!Box.
Der Kollege Peter Hanke zeigt das auch.
Peter Hanke arbeitet in der RES der blista.
RES bedeutet: Rehabilitations-Abteilung.
Dort lernen Menschen wieder selbstständig zu leben.
6. So funktioniert es
Beide zeigen: So geht es mit einer App.
Eine App ist ein Programm für Handys.
Alle Teil-Nehmenden können mit-reden.
Teil-Nehmende sind Menschen bei einer Veranstaltung.
Smart-Home bedeutet: Das Zuhause ist technisch gesteuert.
Steuerung bedeutet: Du lenkst etwas gezielt.
Du berichtest über barriere-freie Steuerung.
8. Zweite Veranstaltung: Die Meta-Brille
Am 17. November 2026 ist die zweite Veranstaltung.
Die Veranstaltung beginnt um 16:00 Uhr.
Das Thema ist die Meta-Brille.
Die Meta-Brille ist eine besondere Brille mit Computer.
Die Meta-Brille kann Bilder zeigen und Fragen beantworten.
Es geht um Hilfs-Mittel und Persönlichkeits-Rechte.
9. Was ist die Meta-Brille?
Ein Hilfs-Mittel macht das Leben leichter.
Persönlichkeits-Rechte schützen zum Beispiel das eigene Bild.
Aber die Brille wirft neue Rechts-Fragen auf.
Rechts-Fragen sind Fragen zu Gesetzen.
KI bedeutet: Künstliche Intelligenz.
Wann darfst du KI-Hilfs-Mittel nutzen?
10. Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist ein Computer.
Der Computer kann denken.
KI-Hilfs-Mittel sind Geräte mit Künstlicher Intelligenz.
Die bekannteste Meta-Brille ist von Ray-Ban.
In den USA kann die Brille Personen beschreiben.
Die Brille kann Personen auch namentlich benennen.
Das ist für blinde Menschen sehr nützlich.
11. Was ist in Deutschland erlaubt?
In Deutschland ist das bisher verboten.
Der Grund ist der Daten-Schutz.
Daten-Schutz bedeutet: Deine Daten sind sicher.
Ulrich Kühn gibt eine rechtliche Einschätzung.
Eine rechtliche Einschätzung ist eine Meinung zu Gesetzen.
12. Wer erklärt die Regeln?
Ulrich Kühn ist der stellvertretende Daten-Schutz-Beauftragte.
Daten-Schutz-Beauftragte achten auf den Daten-Schutz.
Daten-Schutz-Beauftragte prüfen die Sicherheit von Daten.
Foto: Susanne Göbel
Marburg (kobinet)
Die in Marburg ansässige Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) führt über Zoom zwei Online-Veranstaltungen durch, auf die der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (dvbs) hinweist. Am 11. November 2026 geht es um die Barrierefreiheit im Praxis-Check und am 17. November um die Meta-Brille.
Onlineveranstaltung: "Barrierefreiheit im Praxis-Check - Die FRITZ!Box als multifunktionaler Haushaltshelfer"
11.11., 17:00 Uhr
Die Temperatur an der Heizung einstellen, die Steckdosen wie Zeitschaltuhren nutzen, die Rollläden öffnen und schließen, auch wenn man nicht zuhause ist, oder die Sprinkleranlage im Garten, wie von Geisterhand starten… All das geht mit der FRITZ!Box, die viele von uns nur vom Telefonieren her kennen. Und das beste dabei ist, das geht auch, wenn man nichts sieht. Markus Marte als blinder Anwender und sein Kollege Peter Hanke von der Rehabilitationsabteilung (RES) der blista geben einen kleinen Einblick, wie diese Funktionen über eine App genutzt werden können. Gleichzeitig sind alle Teilnehmenden eingeladen, über ihre Erfahrungen mit der barrierefreien Steuerung im "Smart-Home" zu berichten.
Link zur Zoom-Veranstaltung am 11.11., 17:00 Uhr
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://us06web.zoom.us/j/81339985483?pwd=OhoI4b9UV1mfhaoLc7OyCK8CjwxzTq.1
Onlineveranstaltung: "Die Meta-Brille - Ein Spagat zwischen wertvollem Hilfsmittel und schützenswerten Persönlichkeitsrechten"
Der Schutz von berechtigten Persönlichkeitsrechten und der mögliche Zugang zu Informationen, wie sie blinde und sehbehinderte Menschen bisher nicht kannten, wirft völlig neue Rechtsfragen auf. Wann, wo und unter welchen Bedingungen dürfen KI-gestützte Hilfsmittel genutzt werden?
Das wohl prominenteste Beispiel ist hier aktuell sicher die "Meta-Brille" von Ray-Ban. Für die einen ein geniales und dazu noch recht preisgünstiges Hilfsmittel, für die anderen das reine "Teufelszeug", das möglichst umgehend verboten werden sollte. Und eigentlich stehen wir erst am Anfang einer Entwicklung, von der im Moment niemand sagen kann, wo wir in zwei oder drei Jahren stehen werden. Die Technik kann nämlich schon weitaus mehr, als in Deutschland aufgrund des Datenschutzes bisher erlaubt ist. So kann die "Meta-Brille" in den Vereinigten Staaten Personen ganz genau beschreiben und im Idealfall sogar namentlich benennen. Für Menschen, die nichts sehen eine extrem interessante und nützliche Funktion, in Deutschland aber bisher verboten.
Eine rechtliche Einschätzung über die aktuelle Situation in Deutschland gibt dazu der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Hamburg, Ulrich Kühn.
Onlineveranstaltung: "Die Meta-Brille - Ein Spagat zwischen wertvollem Hilfsmittel und schützenswerten Persönlichkeitsrechten"
17.11.2026, 16:00
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://us06web.zoom.us/j/88203720991?pwd=x98FDZduAAgvZlX3KlbyOrNma21u56.1
Foto: Susanne Göbel
Marburg (kobinet)
Die in Marburg ansässige Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) führt über Zoom zwei Online-Veranstaltungen durch, auf die der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (dvbs) hinweist. Am 11. November 2026 geht es um die Barrierefreiheit im Praxis-Check und am 17. November um die Meta-Brille.
Onlineveranstaltung: "Barrierefreiheit im Praxis-Check - Die FRITZ!Box als multifunktionaler Haushaltshelfer"
11.11., 17:00 Uhr
Die Temperatur an der Heizung einstellen, die Steckdosen wie Zeitschaltuhren nutzen, die Rollläden öffnen und schließen, auch wenn man nicht zuhause ist, oder die Sprinkleranlage im Garten, wie von Geisterhand starten… All das geht mit der FRITZ!Box, die viele von uns nur vom Telefonieren her kennen. Und das beste dabei ist, das geht auch, wenn man nichts sieht. Markus Marte als blinder Anwender und sein Kollege Peter Hanke von der Rehabilitationsabteilung (RES) der blista geben einen kleinen Einblick, wie diese Funktionen über eine App genutzt werden können. Gleichzeitig sind alle Teilnehmenden eingeladen, über ihre Erfahrungen mit der barrierefreien Steuerung im "Smart-Home" zu berichten.
Link zur Zoom-Veranstaltung am 11.11., 17:00 Uhr
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://us06web.zoom.us/j/81339985483?pwd=OhoI4b9UV1mfhaoLc7OyCK8CjwxzTq.1
Onlineveranstaltung: "Die Meta-Brille - Ein Spagat zwischen wertvollem Hilfsmittel und schützenswerten Persönlichkeitsrechten"
Der Schutz von berechtigten Persönlichkeitsrechten und der mögliche Zugang zu Informationen, wie sie blinde und sehbehinderte Menschen bisher nicht kannten, wirft völlig neue Rechtsfragen auf. Wann, wo und unter welchen Bedingungen dürfen KI-gestützte Hilfsmittel genutzt werden?
Das wohl prominenteste Beispiel ist hier aktuell sicher die "Meta-Brille" von Ray-Ban. Für die einen ein geniales und dazu noch recht preisgünstiges Hilfsmittel, für die anderen das reine "Teufelszeug", das möglichst umgehend verboten werden sollte. Und eigentlich stehen wir erst am Anfang einer Entwicklung, von der im Moment niemand sagen kann, wo wir in zwei oder drei Jahren stehen werden. Die Technik kann nämlich schon weitaus mehr, als in Deutschland aufgrund des Datenschutzes bisher erlaubt ist. So kann die "Meta-Brille" in den Vereinigten Staaten Personen ganz genau beschreiben und im Idealfall sogar namentlich benennen. Für Menschen, die nichts sehen eine extrem interessante und nützliche Funktion, in Deutschland aber bisher verboten.
Eine rechtliche Einschätzung über die aktuelle Situation in Deutschland gibt dazu der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Hamburg, Ulrich Kühn.
Onlineveranstaltung: "Die Meta-Brille - Ein Spagat zwischen wertvollem Hilfsmittel und schützenswerten Persönlichkeitsrechten"
17.11.2026, 16:00
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://us06web.zoom.us/j/88203720991?pwd=x98FDZduAAgvZlX3KlbyOrNma21u56.1





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