Düsseldorf (kobinet)
Katrin Staffler ist die Bevoll-mächtigte der Bundes-Regierung für Pflege.
Das bedeutet: Sie ist offiziell für Pflege zuständig.
Sie arbeitet für die Bundes-Regierung.
Sie darf Entscheidungen für andere treffen.
Jetzt laufen Verhandlungen im Parlament.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Dabei sprechen Menschen miteinander.
Sie suchen gemeinsam eine Lösung.
Katrin Staffler fordert Verbesserungen beim Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Das ist ein neues Gesetz zur Pflege.
Es soll regeln, wer wie viel für Pflege zahlt.
Katrin Staffler sagt: Die Pflege-Reform muss etwas bringen.
Das bedeutet: Die Regeln für die Pflege werden geändert.
Das soll die Pflege besser machen.
Pflege bedeutet Verantwortung rund um die Uhr.
Man macht seine Aufgabe gut.
Man kümmert sich um Probleme.
Ohne Entlastung ist das nicht dauerhaft möglich.
Entlastung bedeutet: Jemand hilft dir.
Du bekommst eine Pause oder Unterstützung.
Katrin Staffler will die Verhinderungs-Pflege erhalten.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Eine andere Person übernimmt die Pflege.
Das passiert, wenn die normale Pflege-Person krank ist.
Das passiert, wenn die Pflege-Person Urlaub macht.
Dann springt eine vertraute Person ein.
Nachbarn, Freunde oder Angehörige können einspringen.
Das muss auch künftig flexibel möglich sein.
Das ist wichtig für Eltern von pflege-bedürftigen Kindern.
Pflege-bedürftig bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe im Alltag.
Er kann nicht mehr alles alleine machen.
Auch das Sozial-Raum-Budget muss flexibel nutzbar sein.
Das Sozial-Raum-Budget ist Geld vom Staat.
Das Geld ist für Pflege-Hilfen.
Dieses Geld gibt es jeden Monat neu.
Und das Überbrückungs-Budget auch.
Das Überbrückungs-Budget ist Geld für eine kurze Zeit.
Man bezahlt damit Entlastungs-Angebote.
Das sind Hilfen für Angehörige.
Sie bekommen eine Pause.
Jemand anderes kümmert sich um die pflege-bedürftige Person.
Zum Beispiel Tages-Pflege oder Kurzzeit-Pflege.
Oder Betreuung und Hilfe im Haushalt.
Bei Tages-Pflege werden Menschen tagsüber gepflegt.
Aber sie schlafen zu Hause.
Bei Kurzzeit-Pflege werden Menschen für kurze Zeit gepflegt.
Zum Beispiel nach einem Krankenhaus-Aufenthalt.
Professionelle Pflege-Einrichtungen sollen das anbieten können.
Das sind Firmen oder Vereine.
Sie kümmern sich beruflich um kranke Menschen.
Das Sozial-Raum-Budget soll man sparen dürfen.
So finanziert man längere Entlastungs-Phasen.
Finanzieren bedeutet: Jemand bezahlt für etwas.
Entlastungs-Phasen sind Zeiten mit Pause.
Man bekommt Hilfe von anderen.
Klare Übergangs-Regeln sollen Versorgungs-Brüche verhindern.
Versorgungs-Brüche sind, wenn Hilfe plötzlich aufhört.
Das soll nicht passieren.
Die neue Pflege-Begleitung soll überall verfügbar sein.
Pflege-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft bei der Pflege zu Hause.
Sie zeigt, welche Hilfe es gibt.
Sie zeigt, wie man die Hilfe bekommt.
Die Pflege-Begleitung soll unabhängig helfen.
Alle mit dem nötigen Wissen sollen das machen dürfen.
Zum Beispiel Pflege-Dienste oder Kommunen.
Kommunen sind Städte oder Gemeinden.
Sie sorgen dafür, dass vor Ort alles funktioniert.
Der Staat zahlt.
So werden Leistungen nicht gekürzt.
Die vor-aus-be-zahlten Corona-Hilfen werden erstattet.
Das ist Geld wegen der Corona-Krise.
Erstattet bedeutet: Man bekommt Geld zurück.
Man hat vorher bezahlt.
Auch die Renten-Ansprüche für pflegende Angehörige werden erstattet.
Man hat ein Recht auf Renten-Geld.
Das Geld kommt aus Steuer-Mitteln.
Das ist Geld vom Staat.
Das Geld kommt von den Steuern der Menschen.
Maßstab für das Pflege-Gesetz ist:
Pflege-Bedürftige brauchen keine neuen bürokratischen Konstruktionen.
Bürokratisch bedeutet: Es gibt viele Regeln und Formulare.
Vieles dauert lange.
Vieles ist schwer zu verstehen.
Pflege-Bedürftige brauchen verlässliche Unterstützung.
Das ist Hilfe, auf die man sich verlassen kann.
Sie kommt immer.
Pflege-Bedürftige brauchen echte Wahl-Möglichkeiten.
Du kannst selbst entscheiden.
Es gibt verschiedene Dinge zum Aus-Suchen.
Pflege-Bedürftige brauchen spürbare Entlastung.
Das ist Hilfe, die man wirklich merkt.
Man hat weniger Stress.
Man soll unnötige Hürden vermeiden.
Hürden sind Schwierigkeiten oder Probleme.
Sie machen eine Sache schwerer.
Die Pflege-Kammer NRW unterstützt diese Forderungen.
NRW bedeutet: Nordrhein-Westfalen.
Die Pflege-Kammer ist ein Verein für Pflege-Kräfte.
Er vertritt ihre Interessen.
Forderungen sind Wünsche, die man an andere stellt.
Man sagt: Das muss sich ändern!
Foto: ht
Düsseldorf (kobinet)
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Katrin Staffler, fordert im Zusammenhang mit den laufenden parlamentarischen Verhandlungen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) konkrete Verbesserungen. "Die Pflegereform muss liefern", betont sie. Pflege bedeute Verantwortung rund um die Uhr und sei ohne Entlastung nicht dauerhaft möglich. Entscheidend sei nicht, wie gut Leistungen auf dem Papier klingen, sondern wie gut sie die Menschen tatsächlich unterstützen.
Konkret verlangt die Pflegebevollmächtigte, die Verhinderungspflege zu erhalten. Eine Ersatzpflege durch vertraute Personen wie Nachbarn, Freunde oder Angehörige müsse auch künftig flexibel nutzbar sein. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern sei dies von großer Bedeutung. Zudem müssten das neue Sozialraumbudget und das Überbrückungsbudget entsprechend flexibel einsetzbar sein.
Das monatliche Sozialraumbudget soll für Entlastungsangebote genutzt werden können. Dafür müsse es für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung auch durch professionelle Pflegeeinrichtungen und -dienste geöffnet werden. Zudem sei es notwendig, dass das Sozialraumbudget ansparbar ist, um längere Entlastungsphasen zu ermöglichen. Klare Übergangsregelungen sollen Versorgungsbrüche verhindern.
Die neue Pflegebegleitung soll flächendeckend und unabhängig Unterstützung bieten. Dazu müssten diese Leistungen von allen Akteuren erbracht werden können, die über die notwendigen Kompetenzen verfügen, also auch von Pflegediensten, Pflegestützpunkten und Kommunen.
Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssten auch die vorverauslagten Corona-Hilfen und die Rentenansprüche für pflegende Angehörige aus Steuermitteln erstattet werden.
Maßstab für das PNOG sei, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine neuen bürokratischen Konstruktionen brauchen, sondern verlässliche Unterstützung, echte Wahlmöglichkeiten und spürbare Entlastung. Was unnötige Hürden schafft, müsse vermieden werden.
Die Forderungen werden von der Pflegekammer NRW unterstützt.
Foto: ht
Düsseldorf (kobinet)
Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Katrin Staffler, fordert im Zusammenhang mit den laufenden parlamentarischen Verhandlungen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) konkrete Verbesserungen. "Die Pflegereform muss liefern", betont sie. Pflege bedeute Verantwortung rund um die Uhr und sei ohne Entlastung nicht dauerhaft möglich. Entscheidend sei nicht, wie gut Leistungen auf dem Papier klingen, sondern wie gut sie die Menschen tatsächlich unterstützen.
Konkret verlangt die Pflegebevollmächtigte, die Verhinderungspflege zu erhalten. Eine Ersatzpflege durch vertraute Personen wie Nachbarn, Freunde oder Angehörige müsse auch künftig flexibel nutzbar sein. Besonders für Eltern von pflegebedürftigen Kindern sei dies von großer Bedeutung. Zudem müssten das neue Sozialraumbudget und das Überbrückungsbudget entsprechend flexibel einsetzbar sein.
Das monatliche Sozialraumbudget soll für Entlastungsangebote genutzt werden können. Dafür müsse es für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung auch durch professionelle Pflegeeinrichtungen und -dienste geöffnet werden. Zudem sei es notwendig, dass das Sozialraumbudget ansparbar ist, um längere Entlastungsphasen zu ermöglichen. Klare Übergangsregelungen sollen Versorgungsbrüche verhindern.
Die neue Pflegebegleitung soll flächendeckend und unabhängig Unterstützung bieten. Dazu müssten diese Leistungen von allen Akteuren erbracht werden können, die über die notwendigen Kompetenzen verfügen, also auch von Pflegediensten, Pflegestützpunkten und Kommunen.
Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssten auch die vorverauslagten Corona-Hilfen und die Rentenansprüche für pflegende Angehörige aus Steuermitteln erstattet werden.
Maßstab für das PNOG sei, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keine neuen bürokratischen Konstruktionen brauchen, sondern verlässliche Unterstützung, echte Wahlmöglichkeiten und spürbare Entlastung. Was unnötige Hürden schafft, müsse vermieden werden.
Die Forderungen werden von der Pflegekammer NRW unterstützt.





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