Kassel (kobinet)
Das Weibernetz warnt.
Nach der 1. Beratung warnt das Weibernetz.
Die Beratung war im Pflege-Neuordnungs-Gesetz.
Das Pflege-Neuordnungs-Gesetz ist ein Gesetz.
Es soll die Regeln für die Pflege neu machen.
Das war am 5. November 2026.
Das war im Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Abgeordneten.
Die Menschen wählen die Abgeordneten alle 4 Jahre.
Das Weibernetz ist eine Interessen-Vertretung.
Eine Interessen-Vertretung setzt sich für bestimmte Menschen ein.
Das Weibernetz setzt sich für behinderte Frauen ein.
Das Weibernetz warnt vor Leistungs-Kürzungen.
Leistungs-Kürzungen bedeutet: Du bekommst weniger Hilfe als bisher.
Das Weibernetz warnt vor neuen Zugangs-Hürden.
Zugangs-Hürden sind Regeln.
Diese Regeln machen es schwer, Hilfe zu bekommen.
Das Weibernetz warnt vor mehr Un-Gleichheit.
Un-Gleichheit bedeutet: Manche Menschen bekommen schlechtere Behandlung als andere.
Die Reform beachtet behinderte Frauen.
Eine Reform ist eine große Veränderung.
Die Reform soll etwas besser machen.
Diese Frauen brauchen Pflege.
Auch pflegende Frauen beachtet die Reform.
Pflege und Teilhabe gehören zusammen.
Die Änderungen für Pflege-Grad 1 sind besonders kritisch.
Ein Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
Es gibt 5 Pflege-Grade.
Beatrice Gómez erklärt das.
Beatrice Gómez ist Referentin im Weibernetz.
Eine Referentin erklärt einem Publikum etwas zu einem Thema.
Der Entlastungs-Betrag soll wegfallen.
Bisher gab es bis zu 131 Euro monatlich.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld vom Staat.
Damit können Familien Hilfe bezahlen.
Die Pflege-Begleitung soll mehr helfen.
Pflege-Begleitung bedeutet: Jemand zeigt dir die Hilfe.
Die Pflege-Begleitung ersetzt keine praktische Hilfe.
Das gilt für Frauen mit wenig Hilfe.
Die höheren Schwellen-Werte werfen Fragen auf.
Schwellen-Werte sind bestimmte Zahlen als Grenze.
Wer diese Grenze nicht erreicht, bekommt weniger Hilfe.
Das Wegfallen der Verhinderungs-Pflege wirft Fragen auf.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Eine andere Person übernimmt die Pflege.
Die Pflege-Person ist krank.
Dann übernimmt eine andere Person.
Frauen mit chronischen Erkrankungen werden gleich behandelt.
Chronische Erkrankungen sind Krankheiten.
Diese Krankheiten dauern lange.
Frauen mit nicht sichtbaren Behinderungen werden gleich behandelt.
Frauen mit schwankendem Unterstützungs-Bedarf werden gleich behandelt.
Unterstützungs-Bedarf bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe bei bestimmten Dingen.
Ein starres Verständnis von Pflege-Bedürftigkeit schadet niemandem.
Pflege-Bedürftigkeit bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe im Alltag.
Der Bedarf wird nicht weniger.
Auch nicht mit der neuen Punkte-Systematik.
Eine Punkte-Systematik ist eine Methode mit Zahlen.
Weniger Punkte bedeuten mehr Hilfe.
Pflegende Frauen brauchen verlässliche Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
Frauen machen viel unbezahlte Sorge-Arbeit.
Sorge-Arbeit bedeutet: Menschen kümmern sich um andere.
Frauen pflegen Kinder.
Frauen pflegen kranke Personen.
Frauen machen auch viel unbezahlte Pflege-Arbeit.
Pflegende Frauen nennen sich die billigsten Arbeits-Kräfte.
Das bedeutet: Die Frauen bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
Die Frauen arbeiten weniger in ihrem Beruf.
Erwerbs-Tätigkeit ist bezahlte Arbeit.
Damit verdient man Geld.
Die Frauen verschieben berufliche Pläne.
Die Frauen riskieren Alters-Armut.
Alters-Armut bedeutet: Rentner haben sehr wenig Geld.
Die Frauen kosten den Staat nichts.
Das Kürzungs-Szenario streicht Renten-Beiträge.
Ein Kürzungs-Szenario ist ein Plan mit weniger Geld.
Renten-Beiträge sind Geld für die Rente.
Das empört Beatrice Gómez.
Das Weibernetz fordert Antworten.
Die Bundes-Regierung muss antworten.
Die Bundes-Regierung leitet Deutschland.
Eine Pflege-Person fällt aus.
Reichen die Überbrückungs-Möglichkeiten aus?
Überbrückungs-Möglichkeiten helfen kurzzeitig.
Bleibt Ersatz-Pflege bezahlbar?
Ersatz-Pflege bedeutet: Jemand übernimmt die Pflege kurz.
Bleiben Erholungs-Zeiten bezahlbar?
Erholungs-Zeiten sind freie Zeiten zum Ausruhen.
Fehlende Angebote gleichst du nicht aus.
Die Frauen machen unbezahlte Arbeit.
Pflege und Teilhabe zusammen denken
Man macht die Reform mit Betroffenen.
Die Betroffenen sind Frauen mit Behinderungen.
Auch pflegende Frauen gehören dazu.
Man muss ihre Selbst-Vertretungs-Organisationen hören.
Selbst-Vertretungs-Organisationen sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Die Gruppen setzen sich für ihre Rechte ein.
Das fließt in die Gesetz-Gebung ein.
Gesetz-Gebung bedeutet: Ein neues Gesetz entsteht.
Das gilt auch für die Prüfung der Reform-Folgen.
Eine Mitarbeit in der Pflege-Struktur-Kommission ist denkbar.
Eine Pflege-Struktur-Kommission prüft, wie Pflege besser werden kann.
Die Kommission macht Vorschläge für neue Regeln.
Das Weibernetz fordert eine Pflege-Politik.
Pflege-Politik sind die Regeln für die Pflege.
Der echte Pflege-Bedarf ist der Maßstab.
Das geht durch diskriminierungs-sensible Pflege-Begutachtung.
Diskriminierungs-sensibel bedeutet: Niemand wird ausgeschlossen.
Bei der Pflege-Begutachtung prüft ein Arzt.
Der Arzt schaut, wie viel Hilfe jemand braucht.
Das geht durch geschlechter-gerechte Pflege-Begutachtung.
Geschlechter-gerecht bedeutet: Frauen und Männer werden gleich behandelt.
Verhinderungs-Pflege bleibt erhalten.
Das sind notwendige Entlastungs-Leistungen.
Entlastungs-Leistungen geben pflegenden Personen Zeit zum Erholen.
Pflegende Frauen brauchen bessere soziale Absicherung.
Soziale Absicherung bedeutet: Der Staat hilft in schwierigen Situationen.
Man wertet die Reform-Folgen aus.
Die Auswertung erfolgt nach Geschlecht.
Die Auswertung erfolgt nach Behinderung.
Pflege und Teilhabe gehören zusammen.
Persönliche Assistenz muss stärker werden.
Persönliche Assistenz bedeutet: Jemand hilft im Alltag.
Das Arbeitgeber-Modell muss stärker werden.
Beim Arbeitgeber-Modell bist du selbst Chef über deine Hilfe.
Das Persönliche Budget muss stärker werden.
Das Persönliche Budget ist Geld für einen Helfer.
Du bestimmst selbst darüber.
Das Recht auf selbst-bestimmtes Leben bleibt wichtig.
Selbst-bestimmtes Leben bedeutet: Du entscheidest selbst über dein Leben.
Das Recht auf Wohnen zu Hause bleibt wichtig.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ignoriert man nicht.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag vieler Länder.
UN bedeutet: Vereinte Nationen.
Darin steht: Menschen mit Behinderung haben gleiche Rechte.
Beatrice Gómez sagt abschließend:
Pflege ändert man nicht auf Kosten der Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Du entscheidest selbst.
Das gilt für Frauen mit Behinderungen.
Auch nicht auf Kosten der Gesundheit pflegender Frauen.
Beratung allein reicht nicht als Hilfe.
Man will die Pflege-Bedürftigkeit begrenzen.
Dann erschwert man den Zugang nicht.
Dann geben die Verantwortlichen die Last zurück.
Die Last liegt bei den Betroffenen und Familien.
Wir brauchen eine Pflege-Politik für Teilhabe.
Wir brauchen eine Pflege-Politik für Entlastung.
Wir brauchen eine Pflege-Politik für Selbst-Bestimmung.
Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet)
Nach der 1. Lesung zum Pflegeneuordnungsgesetz am 5. November 2026 im Bundestag warnt die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz vor Leistungskürzungen, neuen Zugangshürden und einer Verschärfung geschlechtsspezifischer Ungleichheit. Bei der Reform müssten sowohl Frauen mit Beeinträchtigungen, die Pflege benötigen als auch pflegende Frauen in den Blick genommen werden. Zudem müssten Pflege und Teilhabe zusammen gedacht werden. "Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1", erläutert Beatrice Gómez, Referentin im Verein Weibernetz und führt aus: "Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll entfallen. Die vorgesehene intensivere Pflegebegleitung kann Orientierung bieten, ersetzt aber keine praktische Unterstützung im Alltag für Frauen, die auf niedrigschwellige Hilfen angewiesen sind."
Auch die geplante Anhebung der Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung sowie die Streichung der Verhinderungspflege als eigene Leistung wirft Fragen auf. Frauen mit chronischen Erkrankungen, nicht sichtbaren Beeinträchtigungen oder schwankendem Unterstützungsbedarf dürfen nicht durch ein starres Verständnis von Pflegebedürftigkeit benachteiligt werden. Ihr tatsächlicher Bedarf wird auch mit einer neuen Punktesystematik nicht weniger.
Pflegende Frauen brauchen verlässliche Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
"Frauen übernehmen einen großen Teil der unbezahlten Sorge- und Pflegearbeit, oft bezeichnen sie sich selbst als die billigsten Arbeitskräfte Deutschlands, denn sie kosten den Staat aktuell 'nichts'. Sie reduzieren ihre Erwerbstätigkeit, verschieben berufliche Perspektiven und riskieren langfristige Einkommensverluste und Altersarmut. Nun werden ihnen durch dieses Kürzungsszenario weitere Rentenbeiträge zur Anrechnung gestrichen", empört sich Beatrice Gómez.
Der Verein Weibernetz fordert: Die Bundesregierung muss Antworten finden auf strukturelle Probleme: Reichen die vorgesehenen Überbrückungsmöglichkeiten aus, wenn eine Pflegeperson ausfällt? Bleiben Ersatzpflege und Erholungszeiten zuverlässig finanzierbar? Und wie wird verhindert, dass fehlende professionelle Angebote erneut durch unbezahlte Arbeit von Frauen ausgeglichen werden?
Pflege und Teilhabe zusammendenken
Die Reform muss nach Ansicht des Weibernetz gemeinsam mit den Menschen gestaltet werden, deren Alltag sie betrifft. Die praxisnahen Perspektiven von Frauen mit Beeinträchtigungen und pflegenden Frauen sowie die Expertise ihrer Selbstvertretungsorganisationen müssen verbindlich in die weitere Gesetzgebung und die Überprüfung der Reformfolgen einfließen. Denkbar wäre auch eine Mitarbeit in der angestrebten Pflegestrukturkommission der Bundesregierung.
Das Weibernetz fordert eine Pflegepolitik, die den tatsächlichen Pflegebedarf zum Maßstab macht: durch eine diskriminierungssensible, geschlechtergerechte Pflegebegutachtung, den Erhalt notwendiger Entlastungsleistungen wie der Verhinderungspflege und eine bessere soziale Absicherung pflegender Frauen. Die Auswirkungen der Reform müssten zudem systematisch nach Geschlecht und Beeinträchtigung ausgewertet werden. Pflege und Teilhabe müssten zusammengedacht werden, in dem Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell durch das Persönliche Budget auch in diesem Zusammenhang weiter gestärkt wird. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen in der eigenen Häuslichkeit darf nach Ansicht des Weibernetz nicht Einsparungsvorhaben zum Opfer fallen und die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig ignorieren.
"Pflege darf nicht auf Kosten der Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderungen und der Gesundheit pflegender Frauen neu geordnet werden. Beratung allein ersetzt keine notwendige Unterstützung. Wer Pflegebedürftigkeit finanziell begrenzen will, darf nicht den Zugang zu Leistungen erschweren und damit die Verantwortung zurück an die Betroffenen und ihre Familien geben. Wir brauchen eine Pflegepolitik, die Teilhabe sichert, pflegende Frauen wirksam entlastet und Selbstbestimmung ermöglicht", so Beatrice Gómez abschließend.
Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet)
Nach der 1. Lesung zum Pflegeneuordnungsgesetz am 5. November 2026 im Bundestag warnt die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz vor Leistungskürzungen, neuen Zugangshürden und einer Verschärfung geschlechtsspezifischer Ungleichheit. Bei der Reform müssten sowohl Frauen mit Beeinträchtigungen, die Pflege benötigen als auch pflegende Frauen in den Blick genommen werden. Zudem müssten Pflege und Teilhabe zusammen gedacht werden. "Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1", erläutert Beatrice Gómez, Referentin im Verein Weibernetz und führt aus: "Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll entfallen. Die vorgesehene intensivere Pflegebegleitung kann Orientierung bieten, ersetzt aber keine praktische Unterstützung im Alltag für Frauen, die auf niedrigschwellige Hilfen angewiesen sind."
Auch die geplante Anhebung der Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung sowie die Streichung der Verhinderungspflege als eigene Leistung wirft Fragen auf. Frauen mit chronischen Erkrankungen, nicht sichtbaren Beeinträchtigungen oder schwankendem Unterstützungsbedarf dürfen nicht durch ein starres Verständnis von Pflegebedürftigkeit benachteiligt werden. Ihr tatsächlicher Bedarf wird auch mit einer neuen Punktesystematik nicht weniger.
Pflegende Frauen brauchen verlässliche Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
"Frauen übernehmen einen großen Teil der unbezahlten Sorge- und Pflegearbeit, oft bezeichnen sie sich selbst als die billigsten Arbeitskräfte Deutschlands, denn sie kosten den Staat aktuell 'nichts'. Sie reduzieren ihre Erwerbstätigkeit, verschieben berufliche Perspektiven und riskieren langfristige Einkommensverluste und Altersarmut. Nun werden ihnen durch dieses Kürzungsszenario weitere Rentenbeiträge zur Anrechnung gestrichen", empört sich Beatrice Gómez.
Der Verein Weibernetz fordert: Die Bundesregierung muss Antworten finden auf strukturelle Probleme: Reichen die vorgesehenen Überbrückungsmöglichkeiten aus, wenn eine Pflegeperson ausfällt? Bleiben Ersatzpflege und Erholungszeiten zuverlässig finanzierbar? Und wie wird verhindert, dass fehlende professionelle Angebote erneut durch unbezahlte Arbeit von Frauen ausgeglichen werden?
Pflege und Teilhabe zusammendenken
Die Reform muss nach Ansicht des Weibernetz gemeinsam mit den Menschen gestaltet werden, deren Alltag sie betrifft. Die praxisnahen Perspektiven von Frauen mit Beeinträchtigungen und pflegenden Frauen sowie die Expertise ihrer Selbstvertretungsorganisationen müssen verbindlich in die weitere Gesetzgebung und die Überprüfung der Reformfolgen einfließen. Denkbar wäre auch eine Mitarbeit in der angestrebten Pflegestrukturkommission der Bundesregierung.
Das Weibernetz fordert eine Pflegepolitik, die den tatsächlichen Pflegebedarf zum Maßstab macht: durch eine diskriminierungssensible, geschlechtergerechte Pflegebegutachtung, den Erhalt notwendiger Entlastungsleistungen wie der Verhinderungspflege und eine bessere soziale Absicherung pflegender Frauen. Die Auswirkungen der Reform müssten zudem systematisch nach Geschlecht und Beeinträchtigung ausgewertet werden. Pflege und Teilhabe müssten zusammengedacht werden, in dem Persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell durch das Persönliche Budget auch in diesem Zusammenhang weiter gestärkt wird. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen in der eigenen Häuslichkeit darf nach Ansicht des Weibernetz nicht Einsparungsvorhaben zum Opfer fallen und die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig ignorieren.
"Pflege darf nicht auf Kosten der Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderungen und der Gesundheit pflegender Frauen neu geordnet werden. Beratung allein ersetzt keine notwendige Unterstützung. Wer Pflegebedürftigkeit finanziell begrenzen will, darf nicht den Zugang zu Leistungen erschweren und damit die Verantwortung zurück an die Betroffenen und ihre Familien geben. Wir brauchen eine Pflegepolitik, die Teilhabe sichert, pflegende Frauen wirksam entlastet und Selbstbestimmung ermöglicht", so Beatrice Gómez abschließend.





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