BERLIN (kobinet)
Am 5. November ist die erste Lesung im Bundes-Tag.
Eine Lesung bedeutet: Jemand liest etwas vor.
Zum Beispiel ein Gesetz im Parlament.
Das Parlament hat viele Abgeordnete.
Die Bürger wählen sie alle 4 Jahre.
Das Gesetz heißt Pflege-Neuordnungs-Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle.
Das kurze Zeichen dafür ist PNOG.
PNOG steht für Pflege-Neuordnungs-Gesetz.
Die Bundes-Vereinigung Lebenshilfe fordert etwas.
Das ist ein großer Verein für Deutschland.
Der Verein hilft Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Die Abgeordneten sollen nicht kürzen.
Kürzen bedeutet: Weniger Geld geben.
Es geht um Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Leistungen sind Hilfen wie Geld oder Unterstützung.
Behinderung bedeutet: Etwas ist schwer für jemanden.
Es geht auch um die Familien.
Ulla Schmidt betont das.
Ulla Schmidt leitet die Lebenshilfe.
Sie war früher Bundes-Gesundheits-Ministerin.
Die Verhinderungs-Pflege muss erhalten bleiben.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Jemand anderes pflegt kurz.
Die pflegende Person kann manchmal nicht da sein.
Es darf keine Abstriche geben.
Abstriche sind Einschränkungen oder weniger Geld.
Pflegende Angehörige brauchen echte Entlastung.
Das sind Familien-Mitglieder oder Freunde.
Sie kümmern sich um kranke Menschen.
Entlastung bedeutet: Du bekommst eine Pause.
Das gilt auch in der Zukunft.
Der Gemeinsame Jahres-Betrag kam vor einem Jahr.
Das ist ein Geld-Betrag für ein Jahr.
Mehrere Leistungen werden zusammengerechnet.
Die Lebenshilfe sagt: Der Betrag darf nicht weg.
Das Datum ist der 1. Januar 2027.
Dieses Hin und Her ist unerträglich.
Die Versicherten sagen das.
Versicherte zahlen monatlich Geld an eine Versicherung.
Die Lebenshilfe ist entsetzt.
Entsetzt bedeutet: Sehr schockiert sein.
Es gibt keinen Ersatz für die Verhinderungs-Pflege.
Der Gemeinsame Jahres-Betrag sollte das Budget sein.
Ein Budget ist ein Plan für Geld.
Die Verhinderungs-Pflege ist sehr wichtig.
Sie ist die wichtigste Entlastungs-Leistung.
Das hilft pflegenden Angehörigen sehr.
Das gilt für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Das bedeutet: Das Denken ist anders.
Manche Dinge sind schwerer zu verstehen.
Diese Menschen haben auch Pflege-Bedarf.
Pflege-Bedarf bedeutet: Hilfe im Alltag nötig.
Die Verhinderungs-Pflege ist flexibel.
Flexibel bedeutet: Man kann es leicht anpassen.
Man kann die Leistung ansparen.
Ansparen bedeutet: Für später aufheben.
Die Verhinderungs-Pflege garantiert etwas.
Garantieren bedeutet: Versprechen, dass es klappt.
Die Pflege kann in der Familie dauerhaft bleiben.
Dauerhaft bedeutet: Für sehr lange Zeit.
Das gilt für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen.
Das sind mehrere Behinderungen zusammen.
Das PNOG hat eine neue Systematik.
Systematik bedeutet: Klare Regeln und Ordnung.
Die Verhinderungs-Pflege fällt jetzt weg.
Der Gemeinsame Jahres-Betrag fällt auch weg.
Die Lebenshilfe will das ausgleichen.
Ausgleichen bedeutet: Etwas Verlorenes ersetzen.
Es soll ein neues Sozialraum-Budget geben.
Das ist ein Geld-Topf für Hilfen vor Ort.
Dieses Budget soll geändert werden.
Erstens muss es ansparbar sein.
Ein nicht verbrauchtes Budget muss übertragbar sein.
Übertragbar bedeutet: Man kann es mitnehmen.
Es geht in den Folge-Monat.
Es geht in das erste Halbjahr des Folge-Jahres.
Folge-Monat bedeutet: Der Monat danach.
Folge-Jahr bedeutet: Das Jahr danach.
Damit bleiben lange Entlastungs-Zeiten finanzierbar.
Zweitens muss die Leistung flexibel sein.
Die Leistung muss unbürokratisch sein.
Unbürokratisch bedeutet: Ohne viel Papier-Kram.
Es darf keine künstliche Begrenzung geben.
Dienste für Pflege dürfen helfen.
Angebote zur Unterstützung dürfen helfen.
Nicht-professionelle Personen dürfen helfen.
Das sind normale Menschen ohne besondere Ausbildung.
Zugelassene Personen aus dem privaten Umfeld dürfen helfen.
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
BERLIN (kobinet)
Vor der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 5. November im Bundestag fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Abgeordneten mit Nachdruck auf, nicht bei Leistungen für Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu kürzen. "Die so wichtige Unterstützung durch die Verhinderungspflege muss ohne Abstriche erhalten bleiben, damit pflegende Angehörige auch in Zukunft echte Entlastung erfahren", betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.
Der erst vor einem Jahr eingeführte Gemeinsame Jahresbetrag darf aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe nicht zum 1. Januar 2027 schon wieder gestrichen werden. Dieses Hin und Her ist nach Einschätzung dieses Verbandes für die Versicherten unerträglich. Die Lebenshilfe ist auch darüber entsetzt, dass es keinen adäquaten Ersatz für die geplante Streichung der Verhinderungspflege mit dem Budget des Gemeinsamen Jahresbetrages geben soll. Denn die Verhinderungspflege ist wegen ihrer Flexibilität und der Möglichkeit des Ansparens der Leistung die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Pflegebedarf. Die Verhinderungspflege ist Garant dafür, dass die Pflege von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen in der Familie überhaupt dauerhaft übernommen werden kann.
Um den Wegfall der Verhinderungspflege und des Gemeinsamen Jahresbetrages in der neuen Systematik des PNOG irgendwie zu kompensieren, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, das neue Sozialraumbudget in zumindest zweierlei Hinsicht zu ändern.
Erstens: Die Leistung muss ansparbar sein. Das bedeutet, ein nicht verbrauchtes Sozialraumbudget muss in den Folgemonat und das erste Halbjahr des Folgejahres übertragbar sein, damit auch längere Entlastungszeiten finanzierbar bleiben.
Zweitens: Die Leistung muss flexibel, unbürokratisch und ohne künstliche Begrenzung auf bestimmte Leistungserbringer genutzt werden dürfen, sowohl durch professionelle Pflege- und Betreuungsdienste als auch durch Angebote zur Unterstützung im Alltag oder durch nicht-professionelle oder zugelassene Unterstützungspersonen aus dem privaten Umfeld der Pflegeperson.
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
BERLIN (kobinet)
Vor der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 5. November im Bundestag fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Abgeordneten mit Nachdruck auf, nicht bei Leistungen für Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu kürzen. "Die so wichtige Unterstützung durch die Verhinderungspflege muss ohne Abstriche erhalten bleiben, damit pflegende Angehörige auch in Zukunft echte Entlastung erfahren", betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.
Der erst vor einem Jahr eingeführte Gemeinsame Jahresbetrag darf aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe nicht zum 1. Januar 2027 schon wieder gestrichen werden. Dieses Hin und Her ist nach Einschätzung dieses Verbandes für die Versicherten unerträglich. Die Lebenshilfe ist auch darüber entsetzt, dass es keinen adäquaten Ersatz für die geplante Streichung der Verhinderungspflege mit dem Budget des Gemeinsamen Jahresbetrages geben soll. Denn die Verhinderungspflege ist wegen ihrer Flexibilität und der Möglichkeit des Ansparens der Leistung die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Pflegebedarf. Die Verhinderungspflege ist Garant dafür, dass die Pflege von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen in der Familie überhaupt dauerhaft übernommen werden kann.
Um den Wegfall der Verhinderungspflege und des Gemeinsamen Jahresbetrages in der neuen Systematik des PNOG irgendwie zu kompensieren, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, das neue Sozialraumbudget in zumindest zweierlei Hinsicht zu ändern.
Erstens: Die Leistung muss ansparbar sein. Das bedeutet, ein nicht verbrauchtes Sozialraumbudget muss in den Folgemonat und das erste Halbjahr des Folgejahres übertragbar sein, damit auch längere Entlastungszeiten finanzierbar bleiben.
Zweitens: Die Leistung muss flexibel, unbürokratisch und ohne künstliche Begrenzung auf bestimmte Leistungserbringer genutzt werden dürfen, sowohl durch professionelle Pflege- und Betreuungsdienste als auch durch Angebote zur Unterstützung im Alltag oder durch nicht-professionelle oder zugelassene Unterstützungspersonen aus dem privaten Umfeld der Pflegeperson.





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