Berlin (kobinet)
Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt:
1. Kinder-und-Jugend-Hilfe-Struktur-Reform-Gesetz.
Das Gesetz soll die Hilfe für Kinder und Familien besser machen.
Abkürzung für das Gesetz
Kurz heißt das Gesetz: 1. KJHSRG.
KJHSRG ist die Abkürzung für den langen Namen.
Wer ist der BeB?
Eine Gruppe heißt BeB.
BeB ist die Abkürzung für: Bundes-Verband evangelische Behinderten-Hilfe.
Evangelisch ist eine Art von christlichem Glauben.
Der BeB hilft Menschen mitzumachen.
Das nennt man Teilhabe.
Teilhabe bedeutet: Alle Menschen dürfen dabei sein.
Der BeB findet das neue Gesetz nicht gut.
Das Gesetz soll erstmal nicht kommen.
Der BeB will eine bessere Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Alle Kinder sollen die gleiche Hilfe bekommen.
Das nennt man inklusiv.
Inklusiv bedeutet: Niemand wird ausgeschlossen.
Probleme mit dem Gesetz
Das neue Gesetz hat Probleme.
Wichtige Dinge fehlen noch.
Viele Fragen sind noch offen.
Dr. Christian Geyer leitet den BeB.
Er sagt:
Eine gute Hilfe für Kinder braucht eine gute Lösung.
Das neue Gesetz macht aber neue Probleme.
Der BeB sagt:
Es gibt keine Zahlen zu den Kosten.
Es gibt keine Zahlen zum Personal.
Der BeB hat das geprüft.
Der BeB warnt:
Inklusion darf nicht nur wegen Geld gemacht werden.
Frühe Hilfe ist wichtig.
Frühe Hilfe bedeutet: Kinder und Familien bekommen Hilfe, bevor Probleme groß werden.
Frühe Hilfe spart später Geld.
Der BeB will:
Das Gesetz soll erstmal gestoppt werden.
Es soll eine gute Prüfung geben.
Alle sollen mitreden dürfen.
Mitreden bedeutet: Der BeB sagt seine Meinung.
Er erklärt, was gut und was schlecht ist.
Das Ziel vom BeB
Eine gute Hilfe für alle Kinder in Deutschland.
Jedes Kind soll die Hilfe bekommen, die es braucht.
Alles soll aus einer Hand kommen.
Das bedeutet: Eine Stelle ist für alles zuständig.
Mehr Infos gibt es auf der Webseite vom BeB.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), die am 12. Oktober 2026 stattfand, fordert der evangelische Bundesverband für Teilhabe (BeB), das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die Reform auf eine tragfähige fachliche Grundlage zu stellen. Der BeB unterstützt ausdrücklich das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Nach Auffassung des Verbandes verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch wesentliche Ziele des Reformprozesses. Statt die seit Jahren vorbereitete inklusive Gesamtzuständigkeit der Jugendämter umzusetzen, werden zentrale Entscheidungen vertagt und neue Zuständigkeitsfragen geschaffen. Damit droht die angestrebte inklusive Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand aufgegeben zu werden.
"Der Anspruch einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verdient eine tragfähige und verlässliche Lösung", erklärte Dr. Christian Geyer, Vorsitzender des BeB. Zugleich macht sie deutlich: "Der vorliegende Gesetzentwurf schafft jedoch neue Unsicherheiten und bleibt hinter den Zielen des bisherigen Reformprozesses zurück. Eine Reform dieser Tragweite braucht eine belastbare Grundlage und eine fundierte Bewertung ihrer Folgen."
Besonders kritisch bewertet der BeB das Fehlen einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung. Belastbare Erkenntnisse zu den finanziellen Auswirkungen der Reform, zu den Folgen für bestehende Leistungen der Eingliederungshilfe, zu den Personalbedarfen sowie zur langfristigen Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung liegen bislang nicht vor. Zugleich warnt der Verband davor, Inklusion vorrangig unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten. Frühzeitige und personenzentrierte Unterstützung stärkt Teilhabe und Selbstbestimmung und kann langfristig höhere Folgekosten in anderen Leistungssystemen vermeiden.
Der BeB fordert die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens, die Vorlage einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung und die Wiederaufnahme eines breit angelegten Beteiligungsprozesses. Ziel muss eine bundesweit verlässliche inklusive Kinder- und Jugendhilfe sein, die individuelle Rechtsansprüche sichert und Leistungen aus einer Hand ermöglicht. Die vollständige Position des BeB zum Entwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) ist auf der Webseite des BeB abrufbar.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), die am 12. Oktober 2026 stattfand, fordert der evangelische Bundesverband für Teilhabe (BeB), das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die Reform auf eine tragfähige fachliche Grundlage zu stellen. Der BeB unterstützt ausdrücklich das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Nach Auffassung des Verbandes verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch wesentliche Ziele des Reformprozesses. Statt die seit Jahren vorbereitete inklusive Gesamtzuständigkeit der Jugendämter umzusetzen, werden zentrale Entscheidungen vertagt und neue Zuständigkeitsfragen geschaffen. Damit droht die angestrebte inklusive Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand aufgegeben zu werden.
"Der Anspruch einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verdient eine tragfähige und verlässliche Lösung", erklärte Dr. Christian Geyer, Vorsitzender des BeB. Zugleich macht sie deutlich: "Der vorliegende Gesetzentwurf schafft jedoch neue Unsicherheiten und bleibt hinter den Zielen des bisherigen Reformprozesses zurück. Eine Reform dieser Tragweite braucht eine belastbare Grundlage und eine fundierte Bewertung ihrer Folgen."
Besonders kritisch bewertet der BeB das Fehlen einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung. Belastbare Erkenntnisse zu den finanziellen Auswirkungen der Reform, zu den Folgen für bestehende Leistungen der Eingliederungshilfe, zu den Personalbedarfen sowie zur langfristigen Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung liegen bislang nicht vor. Zugleich warnt der Verband davor, Inklusion vorrangig unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten. Frühzeitige und personenzentrierte Unterstützung stärkt Teilhabe und Selbstbestimmung und kann langfristig höhere Folgekosten in anderen Leistungssystemen vermeiden.
Der BeB fordert die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens, die Vorlage einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung und die Wiederaufnahme eines breit angelegten Beteiligungsprozesses. Ziel muss eine bundesweit verlässliche inklusive Kinder- und Jugendhilfe sein, die individuelle Rechtsansprüche sichert und Leistungen aus einer Hand ermöglicht. Die vollständige Position des BeB zum Entwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) ist auf der Webseite des BeB abrufbar.





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