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BeB fordert Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

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Foto: ht

Berlin (kobinet)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), die am 12. Oktober 2026 stattfand, fordert der evangelische Bundesverband für Teilhabe (BeB), das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die Reform auf eine tragfähige fachliche Grundlage zu stellen. Der BeB unterstützt ausdrücklich das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Nach Auffassung des Verbandes verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch wesentliche Ziele des Reformprozesses. Statt die seit Jahren vorbereitete inklusive Gesamtzuständigkeit der Jugendämter umzusetzen, werden zentrale Entscheidungen vertagt und neue Zuständigkeitsfragen geschaffen. Damit droht die angestrebte inklusive Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand aufgegeben zu werden.

"Der Anspruch einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verdient eine tragfähige und verlässliche Lösung", erklärte Dr. Christian Geyer, Vorsitzender des BeB. Zugleich macht sie deutlich: "Der vorliegende Gesetzentwurf schafft jedoch neue Unsicherheiten und bleibt hinter den Zielen des bisherigen Reformprozesses zurück. Eine Reform dieser Tragweite braucht eine belastbare Grundlage und eine fundierte Bewertung ihrer Folgen."

Besonders kritisch bewertet der BeB das Fehlen einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung. Belastbare Erkenntnisse zu den finanziellen Auswirkungen der Reform, zu den Folgen für bestehende Leistungen der Eingliederungshilfe, zu den Personalbedarfen sowie zur langfristigen Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung liegen bislang nicht vor. Zugleich warnt der Verband davor, Inklusion vorrangig unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten. Frühzeitige und personenzentrierte Unterstützung stärkt Teilhabe und Selbstbestimmung und kann langfristig höhere Folgekosten in anderen Leistungssystemen vermeiden.

Der BeB fordert die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens, die Vorlage einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung und die Wiederaufnahme eines breit angelegten Beteiligungsprozesses. Ziel muss eine bundesweit verlässliche inklusive Kinder- und Jugendhilfe sein, die individuelle Rechtsansprüche sichert und Leistungen aus einer Hand ermöglicht. Die vollständige Position des BeB zum Entwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) ist auf der Webseite des BeB abrufbar.

Link zur Stellungnahme des BeB

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