BERLIN (kobinet)
Der BDH ist ein großer Verein.
BDH bedeutet: Bundes-Verband für Reha.
Das ist ein Verein.
Der Verein hilft kranken Menschen.
Die Menschen haben eine Verletzung.
Die Hilfe soll ihnen helfen.
Sie sollen wieder am Leben teilnehmen.
Der BDH sagt etwas Wichtiges.
Es geht um Regeln für die Reha.
Eine Gruppe hat neue Regeln gemacht.
Die Gruppe heißt BAR.
BAR bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Reha.
Das ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Die Fach-Leute machen Regeln.
Die Regeln sind für die Hilfe nach einer Krankheit.
Der BDH sagt:
Die Regeln sind nicht genau genug.
Professor Thomas Platz sagt:
Sie helfen nicht allen Menschen gleich gut.
Besondere Hilfe für Menschen mit Nerven-Krankheiten
Besonders Menschen mit Nerven-Krankheiten brauchen mehr Hilfe.
Nerven-Krankheiten sind Krankheiten.
Sie machen die Nerven im Körper kaputt.
Die Nerven steuern Bewegungen.
Oder sie steuern das Denken.
Professor Thomas Platz sagt:
Nerven-Krankheiten sind oft schwer.
Sie verändern sich mit der Zeit.
Nerven-Krankheiten sind zum Beispiel:
- Schlag-Anfall
- Schädel-Hirn-Verletzung
Schädel-Hirn-Verletzung ist eine Verletzung am Kopf.
Die Verletzung schadet dem Gehirn.
- Multiple Sklerose
Multiple Sklerose ist eine Krankheit.
Dabei werden die Nerven beschädigt.
Die Nerven sind im Gehirn.
Und im Rücken-Mark.
- Parkinson
- Demenz
Demenz ist eine Krankheit.
Dabei verlieren Menschen ihr Gedächtnis.
- Rückenmark-Schaden
Rückenmark-Schaden ist ein Schaden.
Der Schaden ist am Rückenmark.
Das Rückenmark leitet Signale.
Die Signale kommen vom Gehirn.
Sie gehen zum Körper.
- Muskel-Krankheiten
Muskel-Krankheiten machen die Muskeln schwach.
Professor Thomas Platz sagt:
Diese Krankheiten sind oft schwer.
Sie verändern sich mit der Zeit.
Die Regeln sollen das beachten.
Der BDH will klare Regeln.
Die Regeln heißen Mindest-Anforderungen.
Mindest-Anforderungen sind Regeln.
Sie sagen: Das muss auf jeden Fall erfüllt sein.
Die Regeln gelten für die Hilfe-Planung.
Hilfe-Planung bedeutet:
Es wird besprochen, welche Hilfe eine Person braucht.
Dann wird ein Plan gemacht.
Nerven-Krankheiten kosten viel Geld.
In Deutschland sind es 64,86 Milliarden Euro.
Das ist pro Jahr.
Das ist mehr als bei anderen Krankheiten.
Trotzdem wird zu wenig darüber gesprochen.
Kritik an den Regeln für Anträge
Der BDH kritisiert die Regeln für Anträge.
Die Regeln sind zu streng.
Das Gesetz sagt:
Der Reha-Träger muss schnell antworten.
Ein Reha-Träger ist eine Stelle.
Die Stelle bezahlt die Hilfe.
Zum Beispiel die Kranken-Kasse.
Oder das Amt für Arbeit.
Der Reha-Träger hat nur 2 Wochen Zeit.
Julia Köhler sagt:
Aber viele Träger verlangen zu viele Papiere.
Das ist nicht in Ordnung.
Julia Köhler sagt:
Helfer sollen mehr mitreden dürfen.
Auch Selbst-Hilfe-Gruppen sollen mitreden.
Selbst-Hilfe-Gruppen sind Treffen.
Die Menschen dort haben ähnliche Probleme.
Sie helfen sich gegenseitig.
Julia Köhler sagt:
Die Reha soll besser werden.
Die Menschen sollen selbst bestimmen können.
Alle Menschen sollen Hilfe bekommen.
Niemand soll vergessen werden.
Die Hilfe soll ein Leben lang möglich sein.
Habt ihr Fragen?
Dann ruft an.
Oder schreibt eine E-Mail.
Den Kontakt findet ihr auf der Web-Seite vom BDH.
Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Er folgt den Regeln der DIN SPEC 33429.
Foto: BDH
BERLIN (kobinet)
Der BDH Bundesverband Rehabilitation hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Reha-Prozess ausführlich Stellung bezogen. Die Fachgruppe "Reha-Prozess" der BAR hatte nach sieben Jahren ein Vorschlagpapier vorgelegt, das gemeinsame Standards, Verfahren und Empfehlungen für Reha-Träger, Leistungserbringer und weitere Akteure formuliert.
Der BDH kritisiert, dass der Entwurf für Menschen mit neurologischen Erkrankungen an mehreren Stellen zu allgemein bleibt. Neurologische Teilhabebedarfe seien häufig komplex, mehrdimensional und verlaufsabhängig, betont Prof. Thomas Platz, BDH-Forschungsdirektor. Der Entwurf verweise zwar auf chronische Erkrankungen, Multimorbidität, Pflegebedürftigkeit und komplexe Bedarfslagen, benenne aber keine spezifischen Anforderungen bei Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multipler Sklerose, Parkinson-Syndrom, Demenz, Rückenmarkschädigung oder neuromuskulären Erkrankungen. Der Verband fordert daher, neurologische Erkrankungen und ihre typischen komplexen Teilhabefolgen ausdrücklich zu adressieren und Mindestanforderungen an Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Verlaufskoordination für diese Gruppe zu formulieren.
Der BDH weist darauf hin, dass neurologische Erkrankungen in Deutschland laut der Deutschen Gesellschaft für Neurologie führend im Hinblick auf die Krankheitskosten sind (64,86 Mrd. Euro) – noch vor psychischen, kardiologischen und onkologischen Erkrankungen. Dennoch werde die Krankheitslast dieser Gruppe "unter Radar" wahrgenommen, so die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit Bezug auf die "Global Burden of Disease 2021"-Studie.
Kritik übt der BDH auch an den Antragsverfahren. Die Hürden für den fristauslösenden Antrag seien zu hoch und gingen über die gesetzliche Forderung hinaus, so Julia Köhler, BDH-Referentin Sozialpolitik. Nach Paragraph 14, Absatz 1, SGB IX müsse ein Reha-Träger innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang prüfen, ob er zuständig ist. Ist er es nicht, müsse er den Antrag innerhalb dieser Frist an den tatsächlich zuständigen Träger weiterleiten. Reha-Träger knüpften den Beginn der Frist jedoch an das Vorliegen von Unterlagen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. "Aus Betroffenensicht ist das nicht vertretbar", betont Köhler. Das Gesetz erwähne in Paragraph 14 SGB IX lediglich das Vorliegen eines Antrages.
Insgesamt begrüßt der BDH die Stärkung der Stellung und Mitwirkung der Leistungserbringer sowie der Verbände und Einrichtungen der Selbsthilfe. Reha-Prozesse müssten so gestaltet werden, dass Teilhabe und Selbstbestimmung zeitgemäß gestärkt werden, so Köhler. Besonders wichtig seien nahtlose Übergänge und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit nachfolgenden Leistungsträgern für eine lebenslange Nachsorge.
Foto: BDH
BERLIN (kobinet)
Der BDH Bundesverband Rehabilitation hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Reha-Prozess ausführlich Stellung bezogen. Die Fachgruppe "Reha-Prozess" der BAR hatte nach sieben Jahren ein Vorschlagpapier vorgelegt, das gemeinsame Standards, Verfahren und Empfehlungen für Reha-Träger, Leistungserbringer und weitere Akteure formuliert.
Der BDH kritisiert, dass der Entwurf für Menschen mit neurologischen Erkrankungen an mehreren Stellen zu allgemein bleibt. Neurologische Teilhabebedarfe seien häufig komplex, mehrdimensional und verlaufsabhängig, betont Prof. Thomas Platz, BDH-Forschungsdirektor. Der Entwurf verweise zwar auf chronische Erkrankungen, Multimorbidität, Pflegebedürftigkeit und komplexe Bedarfslagen, benenne aber keine spezifischen Anforderungen bei Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multipler Sklerose, Parkinson-Syndrom, Demenz, Rückenmarkschädigung oder neuromuskulären Erkrankungen. Der Verband fordert daher, neurologische Erkrankungen und ihre typischen komplexen Teilhabefolgen ausdrücklich zu adressieren und Mindestanforderungen an Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Verlaufskoordination für diese Gruppe zu formulieren.
Der BDH weist darauf hin, dass neurologische Erkrankungen in Deutschland laut der Deutschen Gesellschaft für Neurologie führend im Hinblick auf die Krankheitskosten sind (64,86 Mrd. Euro) – noch vor psychischen, kardiologischen und onkologischen Erkrankungen. Dennoch werde die Krankheitslast dieser Gruppe "unter Radar" wahrgenommen, so die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit Bezug auf die "Global Burden of Disease 2021"-Studie.
Kritik übt der BDH auch an den Antragsverfahren. Die Hürden für den fristauslösenden Antrag seien zu hoch und gingen über die gesetzliche Forderung hinaus, so Julia Köhler, BDH-Referentin Sozialpolitik. Nach Paragraph 14, Absatz 1, SGB IX müsse ein Reha-Träger innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang prüfen, ob er zuständig ist. Ist er es nicht, müsse er den Antrag innerhalb dieser Frist an den tatsächlich zuständigen Träger weiterleiten. Reha-Träger knüpften den Beginn der Frist jedoch an das Vorliegen von Unterlagen, die eine Beurteilung der Zuständigkeit ermöglichen. "Aus Betroffenensicht ist das nicht vertretbar", betont Köhler. Das Gesetz erwähne in Paragraph 14 SGB IX lediglich das Vorliegen eines Antrages.
Insgesamt begrüßt der BDH die Stärkung der Stellung und Mitwirkung der Leistungserbringer sowie der Verbände und Einrichtungen der Selbsthilfe. Reha-Prozesse müssten so gestaltet werden, dass Teilhabe und Selbstbestimmung zeitgemäß gestärkt werden, so Köhler. Besonders wichtig seien nahtlose Übergänge und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit nachfolgenden Leistungsträgern für eine lebenslange Nachsorge.





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