Berlin (kobinet)
Diese Gruppen vertreten Menschen mit Behinderung.
Sie haben ein Papier geschrieben.
Das Papier heißt:
Teilhabe-Leistungen sollen bleiben.
Teilhabe-Leistungen sind Hilfen vom Staat.
Die Hilfen sind für Menschen mit Behinderung.
Mit den Hilfen kannst du am Leben teilnehmen.
Keine Kürzungen bei den Hilfen.
Kürzungen bedeutet:
Es gibt weniger Geld oder Hilfe.
Es gibt weniger als vorher.
Diese Gruppen haben das Papier geschrieben:
Deutscher Behinderten-Rat
Das ist eine Gruppe für Menschen mit Behinderung.
Die Gruppe arbeitet in ganz Deutschland.
LIGA Selbst-Vertretung
Hier vertreten sich Menschen mit Behinderung selbst.
Sie sagen selbst, was sie brauchen.
Fach-Verbände für Menschen mit Behinderung
Das sind Vereine für bestimmte Behinderungen.
Zum Beispiel für Seh-Behinderung oder Hör-Behinderung.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Das sind große Organisationen.
Sie helfen Menschen in Not.
Zum Beispiel Caritas oder Diakonie.
Die Gruppen haben Forderungen.
Sie sagen:
Alle Änderungen müssen Regeln beachten.
Die Regeln heißen:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Das ist ein Vertrag von der UN.
UN bedeutet Vereinte Nationen.
Der Vertrag schützt Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Gruppen sind gegen Kürzungen.
Sie sind auch gegen weniger Wahl-Rechte.
Wahl-Rechte bedeutet:
Du darfst selbst entscheiden.
Zum Beispiel:
Wo du wohnst.
Welche Hilfe du bekommst.
Die Eingliederungs-Hilfe ist wichtig.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet:
Du bekommst Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben.
Der Bundes-Kanzler und die Chefs der Länder haben beschlossen:
Es soll weniger Bürokratie geben.
Sie wollen Geld sparen.
Dafür soll es Änderungen geben.
Komplizierte Regeln sind zum Beispiel:
Viele Formulare.
Schwere Anträge.
Die Änderungen können Probleme machen.
Sie können weniger Rechte bringen.
Weniger Rechte bedeutet:
Manche Hilfen gibt es nicht mehr.
Du darfst nicht mehr selbst entscheiden.
Die Gruppen sagen:
Das darf nicht passieren.
Menschen mit Behinderung brauchen ihre Rechte.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
"Teilhabeleistungen personenzentriert und bedarfsdeckend erhalten – Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe", so lautet der Titel eines gemeinsamen Positionspapiers des Deutschen Behindertenrat, der LIGA Selbstvertretung, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Verbände des Bundesarbeitsmeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur aktuellen Diskussion zu Reformen beim Bundesteilhabegesetz und bei der Eingliederungshilfe. "Maßstab jeder Reform, die Menschen mit Behinderungen tangiert, muss die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein. Vor diesem Hintergrund lehnt das oben genannte Verbändebündnis Leistungskürzungen und eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts ausdrücklich ab. Die Eingliederungshilfe ist darauf angelegt, eine individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen, sind nun mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 einschließlich der Anlage 'Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen' sowie mit den Empfehlungen aus dem 'Dialogprozess Eingliederungshilfe' rechtliche Änderungen geplant, die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Es droht die Einschränkung von Teilhaberechten", heißt es in der Vorbemerkung des Positionspapiers.
Foto: ht
Berlin (kobinet)
"Teilhabeleistungen personenzentriert und bedarfsdeckend erhalten – Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe", so lautet der Titel eines gemeinsamen Positionspapiers des Deutschen Behindertenrat, der LIGA Selbstvertretung, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Verbände des Bundesarbeitsmeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur aktuellen Diskussion zu Reformen beim Bundesteilhabegesetz und bei der Eingliederungshilfe. "Maßstab jeder Reform, die Menschen mit Behinderungen tangiert, muss die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein. Vor diesem Hintergrund lehnt das oben genannte Verbändebündnis Leistungskürzungen und eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts ausdrücklich ab. Die Eingliederungshilfe ist darauf angelegt, eine individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen, sind nun mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 einschließlich der Anlage 'Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen' sowie mit den Empfehlungen aus dem 'Dialogprozess Eingliederungshilfe' rechtliche Änderungen geplant, die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Es droht die Einschränkung von Teilhaberechten", heißt es in der Vorbemerkung des Positionspapiers.





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