BERLIN (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist wichtig.
Es prüft die Gesetze in Deutschland.
Es prüft: Sind die Gesetze richtig?
Das Gericht prüft die Erbschaft-Steuer
Jetzt prüft das Gericht etwas.
Es geht um die Erbschaft-Steuer.
Erbschaft-Steuer muss man zahlen.
Man zahlt sie, wenn man Geld oder Dinge erbt.
Es geht auch um die Schenkung-Steuer.
Schenkung-Steuer muss man zahlen.
Man zahlt sie, wenn jemand etwas schenkt.
Der VdK hat eine Meinung zur Steuer
Der VdK hat eine Meinung.
VdK ist ein Sozial-Verband.
Der Verband hilft Menschen.
Der VdK sagt: Die Steuer ist nicht gerecht.
Verena Bentele leitet den VdK.
Sie sagt: Reiche sollen mehr Steuern zahlen.
Wer viel Geld hat, kann mehr abgeben.
Viel Geld wird vererbt oder verschenkt
Jedes Jahr wird viel Geld vererbt.
Oder es wird verschenkt.
Das sind 300.000 bis 400.000 Millionen Euro.
Das Geld ist nicht für alle gleich.
Die reichsten 10 von 100 Menschen bekommen die Hälfte.
Im Westen bekommen Menschen mehr.
Männer bekommen mehr als Frauen.
Warum die Erbschaft-Steuer wichtig ist
Die Erbschaft-Steuer ist wichtig.
Sie kann viel Geld einnehmen.
Vermögen bedeutet: Alles, was jemand hat.
Zum Beispiel Geld, Häuser oder Grund-Stücke.
Besteuern bedeutet: Der Staat nimmt einen Teil.
Das Geld ist für Schulen und Straßen.
So bekommen mehr Menschen etwas vom Geld.
Die Steuer bringt wenig Geld
Aber heute bringt die Steuer wenig Geld.
Im Jahr 2025 gab es 400.000 Millionen Euro.
Aber nur 13.300 Millionen Euro waren Steuern.
Städte brauchen mehr Geld
Die Städte brauchen mehr Geld.
Sie müssen wichtige Dinge bezahlen.
Zum Beispiel soziale Hilfen.
Der VdK will die Steuer ändern
Der VdK will die Steuer ändern.
Reiche sollen mehr Steuern zahlen.
Die Steuer soll einfacher sein.
Der VdK hat einen Vorschlag.
Erst ab 1 Million Euro soll man Steuern zahlen.
Wer mehr erbt, zahlt mehr Steuern.
Für Firmen gibt es einen anderen Vorschlag.
Erst ab 5 Millionen Euro soll man Steuern zahlen.
So bleiben Arbeits-Plätze erhalten.
Hilfe für Erben
Manche Erben können nicht sofort zahlen.
Dann soll es Hilfe geben.
Man kann in Raten zahlen.
Raten-Zahlung bedeutet: Man zahlt jeden Monat einen Teil.
Man kann auch später zahlen.
Foto: VdK Deutschland
BERLIN (kobinet)
Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Fällen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer am 12. und 13. Oktober 2026 fordert der Sozialverband VdK eine grundlegende Reform der Steuer. "Eine gerechtere Erbschaftsteuer ist dringend notwendig", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Die derzeitige Regelung führt zu sozialer Ungerechtigkeit." Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen im Umfang von etwa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Die Verteilung sei ungleich, so der VdK: Die reichsten zehn Prozent erhalten etwa die Hälfte des vererbten Vermögens, Westdeutsche profitieren stärker als Ostdeutsche, Männer erben mehr als Frauen. "Die Erbschaftsteuer muss so ausgestaltet sein, dass sie sozial gerecht ist. Es kann nicht sein, dass wohlhabende Menschen viel größere steuerliche Vorteile haben als alle anderen. Wer viel hat, kann auch mehr abgeben", betonte Bentele.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sei eine der wenigen Möglichkeiten, große Vermögen zu besteuern und für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Doch ihr Potenzial werde im deutschen Steuersystem kaum genutzt: Von den fast 400 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2025 wurden lediglich 13,3 Milliarden Euro über die Steuer eingenommen. Gleichzeitig brauchen die Länder und Kommunen, an die das Geld fließt, mehr Steuereinnahmen, um ihre sozialpolitischen Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Der VdK fordert, die Erbschaft- und Schenkungsteuer so zu reformieren, dass sie Menschen mit hohen Vermögenswerten stärker belastet, weniger komplex ist und mehr einbringt. Konkret schlägt der Verband vor, Erbschaften und Schenkungen von Privatpersonen erst ab einer Million Euro zu besteuern. Für Erbschaften und Schenkungen über diesem Freibetrag sollte ein Steuersatz gelten, der mit der Höhe der Erbschaft oder Schenkung ansteigt. Für Betriebsvermögen fordert der VdK einen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen sollen Finanzierungshilfen für Erbinnen und Erben eingeführt werden, falls diese ihre Steuerschuld nicht aufbringen können – etwa durch Ratenzahlungen oder das Verschieben von Zahlungsfälligkeiten.
Foto: VdK Deutschland
BERLIN (kobinet)
Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Fällen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer am 12. und 13. Oktober 2026 fordert der Sozialverband VdK eine grundlegende Reform der Steuer. "Eine gerechtere Erbschaftsteuer ist dringend notwendig", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Die derzeitige Regelung führt zu sozialer Ungerechtigkeit." Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen im Umfang von etwa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Die Verteilung sei ungleich, so der VdK: Die reichsten zehn Prozent erhalten etwa die Hälfte des vererbten Vermögens, Westdeutsche profitieren stärker als Ostdeutsche, Männer erben mehr als Frauen. "Die Erbschaftsteuer muss so ausgestaltet sein, dass sie sozial gerecht ist. Es kann nicht sein, dass wohlhabende Menschen viel größere steuerliche Vorteile haben als alle anderen. Wer viel hat, kann auch mehr abgeben", betonte Bentele.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sei eine der wenigen Möglichkeiten, große Vermögen zu besteuern und für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Doch ihr Potenzial werde im deutschen Steuersystem kaum genutzt: Von den fast 400 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2025 wurden lediglich 13,3 Milliarden Euro über die Steuer eingenommen. Gleichzeitig brauchen die Länder und Kommunen, an die das Geld fließt, mehr Steuereinnahmen, um ihre sozialpolitischen Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Der VdK fordert, die Erbschaft- und Schenkungsteuer so zu reformieren, dass sie Menschen mit hohen Vermögenswerten stärker belastet, weniger komplex ist und mehr einbringt. Konkret schlägt der Verband vor, Erbschaften und Schenkungen von Privatpersonen erst ab einer Million Euro zu besteuern. Für Erbschaften und Schenkungen über diesem Freibetrag sollte ein Steuersatz gelten, der mit der Höhe der Erbschaft oder Schenkung ansteigt. Für Betriebsvermögen fordert der VdK einen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen sollen Finanzierungshilfen für Erbinnen und Erben eingeführt werden, falls diese ihre Steuerschuld nicht aufbringen können – etwa durch Ratenzahlungen oder das Verschieben von Zahlungsfälligkeiten.





Lesermeinungen