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VdK fordert grundlegende Reform der Erbschaftsteuer

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Foto: VdK Deutschland

BERLIN (kobinet)

Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Fällen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer am 12. und 13. Oktober 2026 fordert der Sozialverband VdK eine grundlegende Reform der Steuer. "Eine gerechtere Erbschaftsteuer ist dringend notwendig", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Die derzeitige Regelung führt zu sozialer Ungerechtigkeit." Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen im Umfang von etwa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Die Verteilung sei ungleich, so der VdK: Die reichsten zehn Prozent erhalten etwa die Hälfte des vererbten Vermögens, Westdeutsche profitieren stärker als Ostdeutsche, Männer erben mehr als Frauen. "Die Erbschaftsteuer muss so ausgestaltet sein, dass sie sozial gerecht ist. Es kann nicht sein, dass wohlhabende Menschen viel größere steuerliche Vorteile haben als alle anderen. Wer viel hat, kann auch mehr abgeben", betonte Bentele.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sei eine der wenigen Möglichkeiten, große Vermögen zu besteuern und für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Doch ihr Potenzial werde im deutschen Steuersystem kaum genutzt: Von den fast 400 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2025 wurden lediglich 13,3 Milliarden Euro über die Steuer eingenommen. Gleichzeitig brauchen die Länder und Kommunen, an die das Geld fließt, mehr Steuereinnahmen, um ihre sozialpolitischen Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Der VdK fordert, die Erbschaft- und Schenkungsteuer so zu reformieren, dass sie Menschen mit hohen Vermögenswerten stärker belastet, weniger komplex ist und mehr einbringt. Konkret schlägt der Verband vor, Erbschaften und Schenkungen von Privatpersonen erst ab einer Million Euro zu besteuern. Für Erbschaften und Schenkungen über diesem Freibetrag sollte ein Steuersatz gelten, der mit der Höhe der Erbschaft oder Schenkung ansteigt. Für Betriebsvermögen fordert der VdK einen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen sollen Finanzierungshilfen für Erbinnen und Erben eingeführt werden, falls diese ihre Steuerschuld nicht aufbringen können – etwa durch Ratenzahlungen oder das Verschieben von Zahlungsfälligkeiten.

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