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Werkstatträte fordern Entgelt-Reform und solidarische Unterstützung für Mindestlohnklage

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
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Foto: Pixabay/geralt

HAMM (kobinet)

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und die Werkstatträte Deutschland e.V. positionieren sich zur Mindestlohnklage des Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann. Anlässlich der Klage betonen die Werkstatträte, dass sie sich seit Jahren für eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform einsetzen. Diese soll allen 320.000 in Werkstätten beschäftigten Menschen ein nachvollziehbares, einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bieten, das die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achtet. Das Entgelt müsse den gesamten Personenkreis behinderter Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen – inklusive schwerstmehrfachbehinderter Menschen in NRW und bundesweit.

Zudem fordern die Werkstatträte eine finanzielle Absicherung des Entgelts. Keine Werkstatt für behinderte Menschen könne den Mindestlohn aus eigener Kraft bezahlen, eine steuerfinanzierte Lösung sei daher realistisch und umsetzbar. Diese Forderungen sowie die Problematik rund um den Arbeitnehmerstatus und den Mindestlohn seien bereits in der Entgelt-Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und des Instituts infas aus dem Jahr 2023 aufgegriffen und unterstrichen worden. Die Studie war 2019 von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegeben worden und bildete die Grundlage für eine geplante Entgelt-Reform, die Teil des 2. Gesetzes zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sein sollte. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition sei diese Reform jedoch vorerst nicht weiterverfolgt worden.

Die Werkstatträte zeigen sich solidarisch mit Jürgen Linnemann, der juristische Schritte einleitet, um den Arbeitnehmerstatus und die Zahlung des Mindestlohns durchzusetzen. In juristischen Fachkreisen gelte der aktuelle Status der Werkstattbeschäftigten als arbeitnehmerähnlich bereits seit Jahren als Diskriminierung, so die Einschätzung. Der Arbeitnehmerstatus mit Mindestlohn sei nach geltendem Recht (de lege lata) bereits heute angezeigt, heißt es in Fachbeiträgen auf reha-recht.de und in einer Stellungnahme des Deutschen Juristentags.

Gleichzeitig fordern die Werkstatträte mit Nachdruck eine zeitnahe politische Lösung. Diese soll sicherstellen, dass eine juristische Entscheidung die Werkstätten für behinderte Menschen nicht in ihrer Existenz bedroht. Dirk Fensterseifer, Werkstattrat, Delegierter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und Vorstandsmitglied der Werkstatträte Deutschland e.V., betont: "Wir stehen solidarisch an der Seite Jürgen Linnemanns! Im gleichen Atemzug fordern wir eine politische Lösung, damit die Werkstätten nicht in ihrer Existenz gefährdet werden."

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