HAMM (kobinet)
In Nord-Rhein-Westfalen gibt es eine Gruppe.
Die Gruppe heißt: Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatt-Räte.
Mehrere Gruppen arbeiten zusammen.
Sie kommen aus demselben Bundes-Land.
Nord-Rhein-Westfalen ist ein Bundes-Land.
Das kurze Wort dafür ist: NRW.
Es gibt noch eine andere Gruppe.
Die Gruppe heißt: Werkstatt-Räte Deutschland e.V.
Werkstatt-Räte sind gewählte Menschen.
Sie vertreten die Beschäftigten in Werkstätten.
e.V. bedeutet: eingetragener Verein.
Beide Gruppen äußern sich zu einer Klage.
Die Klage kommt von Jürgen Linnemann.
Er arbeitet in einer Werkstatt.
Eine Klage bedeutet:
Er geht vor Gericht.
Er möchte mehr Geld bekommen.
Die Werkstatt-Räte fordern seit langem eine Änderung.
Die Änderung heißt: Entgelt-Reform.
Die Regeln für das Geld in Werkstätten sollen geändert werden.
Alle sollen fair bezahlt werden.
Entgelt bedeutet: Lohn oder Gehalt.
In Werkstätten arbeiten 320.000 Menschen.
Alle sollen genug Geld bekommen.
Das Geld soll einfach zu verstehen sein.
Es soll für alle reichen.
Die Werkstätten sollen die Rechte der Beschäftigten achten.
Zum Beispiel: Fairer Lohn und gute Arbeits-Bedingungen.
Alle Menschen mit Behinderung sollen das Geld bekommen.
Auch Menschen mit schweren Behinderungen.
Die Werkstatt-Räte fordern noch mehr.
Die Werkstätten können den Mindest-Lohn nicht bezahlen.
Mindest-Lohn bedeutet:
Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht geben.
Der Staat soll das Geld geben.
Das nennt man: steuer-finanziert.
Der Staat bezahlt etwas mit Steuer-Geld.
Steuern sind Geld, das alle an den Staat zahlen.
Eine Studie hat das schon geprüft.
Eine Studie ist eine Untersuchung.
Dabei wird etwas genau geprüft.
Die Studie ist aus dem Jahr 2023.
Die Bundes-Regierung hat die Studie bestellt.
Die Bundes-Regierung ist die Regierung von Deutschland.
Die Studie sollte eine Reform vorbereiten.
Reform bedeutet:
Etwas wird verändert.
Das Ziel ist: Es soll danach besser werden.
Die Reform sollte Teil von einem Gesetz werden.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle.
Aber die Reform ist jetzt erstmal gestoppt.
Das liegt an der Ampel-Koalition.
Ampel-Koalition bedeutet:
Drei Parteien arbeiten zusammen.
Sie regieren gemeinsam das Land.
Die Parteien heißen: SPD, Grüne und FDP.
Die Werkstatt-Räte unterstützen Jürgen Linnemann.
Er möchte vor Gericht erreichen:
Er soll als Arbeit-Nehmer gelten.
Arbeit-Nehmer bedeutet:
Eine Person, die für eine Firma arbeitet.
Sie bekommt dafür Geld.
Er soll den Mindest-Lohn bekommen.
Viele Juristen sagen: Das ist richtig.
Juristen sind Fach-Leute für Gesetze.
Sie sagen: Der aktuelle Status ist unfair.
Status bedeutet:
Welche Rechte eine Person hat.
Zum Beispiel: Ob sie Mindest-Lohn bekommt.
Die Beschäftigten in Werkstätten sollen mehr Rechte haben.
Das steht schon in den Gesetzen.
Die Werkstatt-Räte fordern eine politische Lösung.
Politische Lösung bedeutet:
Politiker sollen das Problem lösen.
Sie machen neue Regeln.
Die Werkstätten sollen nicht gefährdet werden.
Dirk Fensterseifer ist ein Werkstatt-Rat.
Er sagt:
Die Werkstatt-Räte unterstützen Jürgen Linnemann.
Aber sie wollen auch eine Lösung für alle Werkstätten.
Foto: Pixabay/geralt
HAMM (kobinet)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und die Werkstatträte Deutschland e.V. positionieren sich zur Mindestlohnklage des Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann. Anlässlich der Klage betonen die Werkstatträte, dass sie sich seit Jahren für eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform einsetzen. Diese soll allen 320.000 in Werkstätten beschäftigten Menschen ein nachvollziehbares, einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bieten, das die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achtet. Das Entgelt müsse den gesamten Personenkreis behinderter Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen – inklusive schwerstmehrfachbehinderter Menschen in NRW und bundesweit.
Zudem fordern die Werkstatträte eine finanzielle Absicherung des Entgelts. Keine Werkstatt für behinderte Menschen könne den Mindestlohn aus eigener Kraft bezahlen, eine steuerfinanzierte Lösung sei daher realistisch und umsetzbar. Diese Forderungen sowie die Problematik rund um den Arbeitnehmerstatus und den Mindestlohn seien bereits in der Entgelt-Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und des Instituts infas aus dem Jahr 2023 aufgegriffen und unterstrichen worden. Die Studie war 2019 von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegeben worden und bildete die Grundlage für eine geplante Entgelt-Reform, die Teil des 2. Gesetzes zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sein sollte. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition sei diese Reform jedoch vorerst nicht weiterverfolgt worden.
Die Werkstatträte zeigen sich solidarisch mit Jürgen Linnemann, der juristische Schritte einleitet, um den Arbeitnehmerstatus und die Zahlung des Mindestlohns durchzusetzen. In juristischen Fachkreisen gelte der aktuelle Status der Werkstattbeschäftigten als arbeitnehmerähnlich bereits seit Jahren als Diskriminierung, so die Einschätzung. Der Arbeitnehmerstatus mit Mindestlohn sei nach geltendem Recht (de lege lata) bereits heute angezeigt, heißt es in Fachbeiträgen auf reha-recht.de und in einer Stellungnahme des Deutschen Juristentags.
Gleichzeitig fordern die Werkstatträte mit Nachdruck eine zeitnahe politische Lösung. Diese soll sicherstellen, dass eine juristische Entscheidung die Werkstätten für behinderte Menschen nicht in ihrer Existenz bedroht. Dirk Fensterseifer, Werkstattrat, Delegierter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und Vorstandsmitglied der Werkstatträte Deutschland e.V., betont: "Wir stehen solidarisch an der Seite Jürgen Linnemanns! Im gleichen Atemzug fordern wir eine politische Lösung, damit die Werkstätten nicht in ihrer Existenz gefährdet werden."
Foto: Pixabay/geralt
HAMM (kobinet)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und die Werkstatträte Deutschland e.V. positionieren sich zur Mindestlohnklage des Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann. Anlässlich der Klage betonen die Werkstatträte, dass sie sich seit Jahren für eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform einsetzen. Diese soll allen 320.000 in Werkstätten beschäftigten Menschen ein nachvollziehbares, einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bieten, das die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achtet. Das Entgelt müsse den gesamten Personenkreis behinderter Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen – inklusive schwerstmehrfachbehinderter Menschen in NRW und bundesweit.
Zudem fordern die Werkstatträte eine finanzielle Absicherung des Entgelts. Keine Werkstatt für behinderte Menschen könne den Mindestlohn aus eigener Kraft bezahlen, eine steuerfinanzierte Lösung sei daher realistisch und umsetzbar. Diese Forderungen sowie die Problematik rund um den Arbeitnehmerstatus und den Mindestlohn seien bereits in der Entgelt-Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und des Instituts infas aus dem Jahr 2023 aufgegriffen und unterstrichen worden. Die Studie war 2019 von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegeben worden und bildete die Grundlage für eine geplante Entgelt-Reform, die Teil des 2. Gesetzes zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sein sollte. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition sei diese Reform jedoch vorerst nicht weiterverfolgt worden.
Die Werkstatträte zeigen sich solidarisch mit Jürgen Linnemann, der juristische Schritte einleitet, um den Arbeitnehmerstatus und die Zahlung des Mindestlohns durchzusetzen. In juristischen Fachkreisen gelte der aktuelle Status der Werkstattbeschäftigten als arbeitnehmerähnlich bereits seit Jahren als Diskriminierung, so die Einschätzung. Der Arbeitnehmerstatus mit Mindestlohn sei nach geltendem Recht (de lege lata) bereits heute angezeigt, heißt es in Fachbeiträgen auf reha-recht.de und in einer Stellungnahme des Deutschen Juristentags.
Gleichzeitig fordern die Werkstatträte mit Nachdruck eine zeitnahe politische Lösung. Diese soll sicherstellen, dass eine juristische Entscheidung die Werkstätten für behinderte Menschen nicht in ihrer Existenz bedroht. Dirk Fensterseifer, Werkstattrat, Delegierter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und Vorstandsmitglied der Werkstatträte Deutschland e.V., betont: "Wir stehen solidarisch an der Seite Jürgen Linnemanns! Im gleichen Atemzug fordern wir eine politische Lösung, damit die Werkstätten nicht in ihrer Existenz gefährdet werden."





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