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Gerade Kinder mit dem größten Bedarf fallen durchs Raster

Logo PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern
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Foto: PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.

MÜNCHEN (kobinet)

Fast unbemerkt mitten in der Nacht berät der Bundestag am 8. Oktober in 1. Lesung das Erste Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz (1. KJHSRG). Zwischen den vielen Reformvorhaben auf Bundesebene droht diese Reform unterzugehen, obwohl der Umbau der Kinder- und Jugendhilfe tief in das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien eingreift. Der Paritätische in Bayern warnt: Wird am falschen Ende gespart, fallen ausgerechnet die Kinder mit dem größten Bedarf durchs Raster. Bisher haben stark belastete Kinder, Jugendliche und Familien einen individuellen Rechtsanspruch auf passgenaue Hilfe. Künftig soll die individuelle Hilfe nachrangig werden. Sie greift erst, wenn ein allgemeines sogenanntes Infrastruktur- oder Regelangebot den Bedarf nicht decken kann. Diese Angebote, soweit sie aktuell bereits existieren, sind oft dadurch charakterisiert, dass sie Kinder in Gruppen oder mit einem geringeren Betreuungsaufwand begleiten

Der Paritätische in Bayern begrüßt den Ausbau von Infrastruktur- und Regelangeboten, etwa an Kitas und Schulen oder der Erziehungsberatung, ausdrücklich. Er warnt aber vor der falschen Reihenfolge: Erst müssen diese Angebote tatsächlich aufgebaut, gestärkt – und finanziert – sein, bevor individuelle Hilfen zurückgedrängt werden. Der Bund lehnt die Beteiligung an den Transformationskosten jedoch ab. Dass der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfe formal bestehen bleibt und mehrere Fachkräfte die Eignung der Angebote prüfen, klingt beruhigend, droht in der Praxis aber nicht standzuhalten.

Mit großer Sorge sieht der Paritätische, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe, also eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder mit und ohne Behinderungen, faktisch aufgegeben wird. Statt zum Regelfall zu werden, droht sie zum Experiment einzelner Kommunen zu werden. Das widerspricht dem fachlichen Konsens und den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Paritätische Landesverband Bayern appelliert an die bayerische Politik, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur tatsächlich bereitgestellt werden. Nur mit gesicherter Finanzierung kann die Infrastruktur in den Kommunen so gestärkt werden, dass sie Familien entlastet und frühzeitig unterstützt. Individuelle Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung müssen erhalten bleiben, und die Ombudschaft muss gestärkt werden, damit Familien ihre Rechte niedrigschwellig geltend machen können.

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