MÜNCHEN (kobinet)
Im Bundes-Tag reden Politiker über Gesetze.
Das ist eine Gruppe aus Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen die Politiker.
Die Politiker machen Gesetze für Deutschland.
Jetzt reden sie über ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Erstes Kinder-und-Jugend-Hilfe-Struktur-Reform-Gesetz.
Das Gesetz soll die Hilfe für Kinder und Jugendliche ändern.
Es soll die Hilfe besser machen.
Man kann auch sagen: Erstes K-J-H-S-R-G.
Es gibt gerade viele neue Gesetze.
Darum sieht man dieses Gesetz vielleicht nicht.
Aber das Gesetz ist wichtig.
Es ändert viel für Kinder, Jugendliche und Familien.
Was sagt der Paritätische in Bayern?
Der Paritätische in Bayern sagt:
Das Gesetz kann Probleme machen.
Manche Kinder brauchen viel Hilfe.
Diese Kinder bekommen vielleicht keine Hilfe mehr.
Bisher gab es ein Recht auf Hilfe.
Du darfst Hilfe bekommen.
Das steht im Gesetz.
Niemand darf dir die Hilfe wegnehmen.
Die Hilfe war genau für das Kind oder die Familie.
Die Hilfe passt genau zu dem, was das Kind braucht.
Jetzt soll es erst allgemeine Hilfe geben.
Die allgemeine Hilfe ist für viele Menschen.
Sie ist nicht extra für ein Kind gemacht.
Zum Beispiel: Ein Spiel-Platz oder ein Kurs in der Schule.
Man nennt das auch Regel-Angebot.
Ein Regel-Angebot gibt es schon.
Es gilt für alle.
Zum Beispiel: Eine Schule oder ein Sport-Verein.
Diese Angebote gibt es schon.
Aber sie sind oft für Gruppen.
Oder sie brauchen weniger Betreuung.
Die Hilfe ist dann nicht genau für ein Kind.
Was sagt der Paritätische noch?
Allgemeine Angebote sind gut.
Zum Beispiel in Kitas oder Schulen.
Oder bei der Erziehungs-Beratung.
Aber erst müssen diese Angebote da sein.
Und sie müssen gut sein.
Und sie müssen bezahlt werden.
Dann kann man über individuelle Hilfe reden.
Der Bund will die Kosten nicht bezahlen.
Das Gesetz sagt:
Das Recht auf Hilfe bleibt.
Experten prüfen die Angebote.
Sie schauen, ob die Angebote gut sind.
Aber oft klappt das nicht.
Der Paritätische in Bayern macht sich Sorgen.
Es soll eine Hilfe für alle Kinder geben.
Auch für Kinder mit Behinderung.
Man nennt das inklusive Kinder-und-Jugend-Hilfe.
Hilfe für alle Kinder.
Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Alle sollen zusammen Hilfe bekommen.
Aber jetzt gibt es die Hilfe vielleicht nur in wenigen Städten.
Das ist nicht gut.
Der Paritätische sagt:
Das widerspricht dem fachlichen Konsens.
Der Paritätische sagt:
Es widerspricht den UN-Verträgen.
Die Verträge heißen:
UN-Kinder-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
In dem Vertrag steht: Kinder haben Rechte.
Kinder müssen geschützt werden.
Und:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag für Menschen mit Behinderung.
In dem Vertrag stehen Rechte für Menschen mit Behinderung.
Alle Länder sollen diese Rechte einhalten.
Der Paritätische in Bayern bittet die Politik:
Gebt mehr Geld für die Angebote.
Nur mit Geld können die Angebote gut werden.
Dann können Familien besser unterstützt werden.
Die individuellen Rechte auf Hilfe müssen bleiben.
Familien müssen ihre Rechte leicht durchsetzen können.
Dafür braucht es mehr Ombuds-Stellen.
Das sind Hilfs-Stellen.
Sie helfen Familien bei Problemen mit der Hilfe.
Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Er folgt den Regeln der DIN SPEC 33429.
Foto: PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
MÜNCHEN (kobinet)
Fast unbemerkt mitten in der Nacht berät der Bundestag am 8. Oktober in 1. Lesung das Erste Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz (1. KJHSRG). Zwischen den vielen Reformvorhaben auf Bundesebene droht diese Reform unterzugehen, obwohl der Umbau der Kinder- und Jugendhilfe tief in das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien eingreift. Der Paritätische in Bayern warnt: Wird am falschen Ende gespart, fallen ausgerechnet die Kinder mit dem größten Bedarf durchs Raster. Bisher haben stark belastete Kinder, Jugendliche und Familien einen individuellen Rechtsanspruch auf passgenaue Hilfe. Künftig soll die individuelle Hilfe nachrangig werden. Sie greift erst, wenn ein allgemeines sogenanntes Infrastruktur- oder Regelangebot den Bedarf nicht decken kann. Diese Angebote, soweit sie aktuell bereits existieren, sind oft dadurch charakterisiert, dass sie Kinder in Gruppen oder mit einem geringeren Betreuungsaufwand begleiten
Der Paritätische in Bayern begrüßt den Ausbau von Infrastruktur- und Regelangeboten, etwa an Kitas und Schulen oder der Erziehungsberatung, ausdrücklich. Er warnt aber vor der falschen Reihenfolge: Erst müssen diese Angebote tatsächlich aufgebaut, gestärkt – und finanziert – sein, bevor individuelle Hilfen zurückgedrängt werden. Der Bund lehnt die Beteiligung an den Transformationskosten jedoch ab. Dass der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfe formal bestehen bleibt und mehrere Fachkräfte die Eignung der Angebote prüfen, klingt beruhigend, droht in der Praxis aber nicht standzuhalten.
Mit großer Sorge sieht der Paritätische, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe, also eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder mit und ohne Behinderungen, faktisch aufgegeben wird. Statt zum Regelfall zu werden, droht sie zum Experiment einzelner Kommunen zu werden. Das widerspricht dem fachlichen Konsens und den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Paritätische Landesverband Bayern appelliert an die bayerische Politik, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur tatsächlich bereitgestellt werden. Nur mit gesicherter Finanzierung kann die Infrastruktur in den Kommunen so gestärkt werden, dass sie Familien entlastet und frühzeitig unterstützt. Individuelle Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung müssen erhalten bleiben, und die Ombudschaft muss gestärkt werden, damit Familien ihre Rechte niedrigschwellig geltend machen können.
Foto: PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
MÜNCHEN (kobinet)
Fast unbemerkt mitten in der Nacht berät der Bundestag am 8. Oktober in 1. Lesung das Erste Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz (1. KJHSRG). Zwischen den vielen Reformvorhaben auf Bundesebene droht diese Reform unterzugehen, obwohl der Umbau der Kinder- und Jugendhilfe tief in das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien eingreift. Der Paritätische in Bayern warnt: Wird am falschen Ende gespart, fallen ausgerechnet die Kinder mit dem größten Bedarf durchs Raster. Bisher haben stark belastete Kinder, Jugendliche und Familien einen individuellen Rechtsanspruch auf passgenaue Hilfe. Künftig soll die individuelle Hilfe nachrangig werden. Sie greift erst, wenn ein allgemeines sogenanntes Infrastruktur- oder Regelangebot den Bedarf nicht decken kann. Diese Angebote, soweit sie aktuell bereits existieren, sind oft dadurch charakterisiert, dass sie Kinder in Gruppen oder mit einem geringeren Betreuungsaufwand begleiten
Der Paritätische in Bayern begrüßt den Ausbau von Infrastruktur- und Regelangeboten, etwa an Kitas und Schulen oder der Erziehungsberatung, ausdrücklich. Er warnt aber vor der falschen Reihenfolge: Erst müssen diese Angebote tatsächlich aufgebaut, gestärkt – und finanziert – sein, bevor individuelle Hilfen zurückgedrängt werden. Der Bund lehnt die Beteiligung an den Transformationskosten jedoch ab. Dass der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfe formal bestehen bleibt und mehrere Fachkräfte die Eignung der Angebote prüfen, klingt beruhigend, droht in der Praxis aber nicht standzuhalten.
Mit großer Sorge sieht der Paritätische, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe, also eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder mit und ohne Behinderungen, faktisch aufgegeben wird. Statt zum Regelfall zu werden, droht sie zum Experiment einzelner Kommunen zu werden. Das widerspricht dem fachlichen Konsens und den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Paritätische Landesverband Bayern appelliert an die bayerische Politik, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur tatsächlich bereitgestellt werden. Nur mit gesicherter Finanzierung kann die Infrastruktur in den Kommunen so gestärkt werden, dass sie Familien entlastet und frühzeitig unterstützt. Individuelle Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung müssen erhalten bleiben, und die Ombudschaft muss gestärkt werden, damit Familien ihre Rechte niedrigschwellig geltend machen können.





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