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Fachverbände raten bei abgelehnter Eingliederungshilfe zum Widerspruch

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Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

BERLIN (kobinet)

Viele Menschen mit Behinderung erhalten keine Bewilligung für beantragte Leistungen der Eingliederungshilfe. Oft wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder das Erfordernis einer "Teilhabefähigkeit" infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung betonen, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig seien. Betroffene sollten daher prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie "Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe" erstellt. Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Sie steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik "Stellungnahmen/Positionspapiere" zum Download bereit.

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