BERLIN (kobinet)
Viele Menschen mit Behinderung bekommen keine Hilfe.
Sie haben einen Antrag gestellt.
Antrag bedeutet: Du bittest um Hilfe.
Die Pflege-Versicherung soll helfen.
Pflege-Versicherung ist eine Versicherung.
Sie zahlt Geld für Hilfe bei Krankheit.
Wenn die Pflege-Versicherung Nein sagt
Manchmal sagt die Pflege-Versicherung:
Du brauchst keine Hilfe.
Das ist oft falsch.
Die Fach-Verbände sagen:
Viele Bescheide sind falsch.
Bescheid ist ein Brief mit einer Entscheidung.
Du kannst gegen den Bescheid sein.
Das nennt man: Widerspruch einlegen.
Widerspruch bedeutet: Du sagst, die Entscheidung ist falsch.
Hilfe für deinen Widerspruch
Es gibt eine Hilfe für dich.
Die Hilfe heißt: Praxishilfe für Widerspruch.
Die Praxishilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Sie hilft dir, wenn dein Antrag abgelehnt wurde.
Eingliederungs-Hilfe ist Unterstützung für den Alltag.
Damit kannst du zur Schule gehen oder arbeiten.
Die Praxishilfe kostet kein Geld.
Sie ist für:
- Menschen mit Behinderung
- Familien-Mitglieder
- Beratungs-Stellen
Beratungs-Stellen sind Orte für Hilfe.
Dort kannst du Fragen stellen.
Die Praxishilfe zeigt dir:
So bekommst du die Hilfe.
Wo findest du die Praxishilfe?
Die Praxishilfe findest du im Internet.
Sie ist auf dieser Webseite:
Suche dort nach:
Stellung-Nahmen
Stellung-Nahmen sind Texte mit Meinungen und Tipps.
Suche auch nach:
Positions-Papiere
Positions-Papiere sind wichtige Texte von Gruppen.
Dort steht, was der Gruppe wichtig ist.
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
BERLIN (kobinet)
Viele Menschen mit Behinderung erhalten keine Bewilligung für beantragte Leistungen der Eingliederungshilfe. Oft wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder das Erfordernis einer "Teilhabefähigkeit" infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung betonen, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig seien. Betroffene sollten daher prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie "Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe" erstellt. Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Sie steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik "Stellungnahmen/Positionspapiere" zum Download bereit.
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
BERLIN (kobinet)
Viele Menschen mit Behinderung erhalten keine Bewilligung für beantragte Leistungen der Eingliederungshilfe. Oft wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder das Erfordernis einer "Teilhabefähigkeit" infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung betonen, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig seien. Betroffene sollten daher prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie "Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe" erstellt. Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Sie steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik "Stellungnahmen/Positionspapiere" zum Download bereit.





Lesermeinungen