Menu Close

BdB kritisiert Gesetzentwurf zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Zwei gebogene Kreisabschnitte, Buchstaben BdB und Text Bundesverband der Berufsbetreuer*innen
Zwei gebogene Kreisabschnitte, Buchstaben BdB und Text Bundesverband der Berufsbetreuer*innen
Foto: nic communication & consulting / BdB

BERLIN (kobinet)

Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Anlässlich der Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag am 8. Oktober 2026 betonte die BdB-Vorsitzende Hülya Özkan, dass der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfülle. Das Gericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2026 eine Regelung zu schaffen, die ärztliche Zwangsmaßnahmen unter engen Voraussetzungen auch außerhalb eines Krankenhauses ermöglicht. Der BdB fordert, im Einzelfall abzuwägen, welche Belastung für den betroffenen Menschen größer ist: die Verbringung und Behandlung in einem Krankenhaus oder die Verbringung und Behandlung an einem geeigneten anderen Ort. Unklar ist aus Sicht des BdB auch eine Passage zur medikamentösen Behandlung. Die Gesetzesbegründung beschreibe eine Behandlung mit Medikamenten, die ohne unmittelbaren körperlichen Zwang durchgeführt wird.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x