DÜSSELDORF (kobinet)
Der Bundes-Verband für körper- und mehr-fach-behinderte Menschen heißt kurz: bvkm.
Der bvkm hilft Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Eine Behinderung macht manche Dinge sehr schwierig.
Diese Menschen brauchen oft täglich Hilfe von anderen.
Die Bundes-Regierung leitet Deutschland.
Sie hat ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz heißt: Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Es soll regeln, wer wie viel für Pflege zahlt.
Es gilt ab dem 30. September 2026.
Der bvkm findet dieses Gesetz sehr schlecht.
Das Gesetz macht vieles schlechter für pflegende Angehörige.
Angehörige sind Familien-Mitglieder oder enge Freunde.
Pflegende Angehörige kümmern sich zu Hause um jemanden.
Bisher gab es flexible Entlastungs-Leistungen.
Flexibel bedeutet: Man kann selbst entscheiden, wann man die Hilfe nutzt.
Entlastungs-Leistungen sind Hilfen für eine kurze Pause von der Pflege.
Diese Hilfe wird durch das neue Gesetz abgeschafft.
Das trifft besonders Eltern von Kindern mit Behinderung.
Diese Eltern pflegen oft viele Jahre lang.
Das ist sehr anstrengend für Körper und Seele.
Die Seele ist das Innere eines Menschen.
Dort sind Gefühle und Gedanken.
Diese Eltern brauchen deshalb regelmäßig Auszeiten.
In dieser Zeit muss jemand das Kind gut versorgen.
Bisher konnten pflegende Angehörige dafür Geld bekommen.
Es waren bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Dieses Geld hieß: Gemeinsamer Jahres-Betrag.
Einmal im Jahr gab es diesen festen Geld-Betrag.
Damit konnten Angehörige eine Ersatz-Pflege bezahlen.
Ersatz-Pflege bedeutet: Eine andere Person übernimmt die Pflege kurz.
Das neue Gesetz schafft dieses Geld ab.
Beate Bettenhausen leitet den bvkm als Vorsitzende.
Sie sagt: Wer hier spart, schwächt die Pflege zu Hause.
Das schadet dem ganzen Pflege-System.
Das Pflege-System umfasst alles, was zur Pflege von Menschen gehört.
Dazu zählen Pflege-Heime, Pflege-Kräfte und die Pflege-Versicherung.
Pflegende Angehörige leisten den größten Teil der Pflege-Arbeit.
Deshalb fordert der bvkm jetzt Änderungen am Gesetz.
Der bvkm fordert 2 Dinge:
Die flexiblen Entlastungs-Leistungen sollen erhalten bleiben.
Es sollen mehr Plätze in der Kurzzeit-Pflege geschaffen werden.
Kurzzeit-Pflege bedeutet: Ein Mensch wird kurze Zeit außerhalb der Wohnung gepflegt.
Das geschieht zum Beispiel in einem Pflege-Heim mit geschultem Personal.
Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
DÜSSELDORF (kobinet)
Für den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) stellt das am 30. September 2026 von der Bundesregierung beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) einen enormen Rückschritt für pflegende Angehörige dar. Insbesondere wirkt sich die Abschaffung der flexiblen Entlastungsleistungen verheerend für Eltern von Kindern mit Behinderung aus. "Wer ohne Pause pflegt, wird schnell selbst zum Pflegefall", erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. "Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen deshalb dringend immer wieder Auszeiten und sind darauf angewiesen, dass die Pflege ihres Kindes in dieser Zeit durch vertraute Bezugspersonen sichergestellt wird."
Genau hier aber setzt das PNOG den Rotstift an: Der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, mit dem pflegende Angehörige derzeit ganz flexibel und unkompliziert eine Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind, wird gestrichen, ohne dass es hierfür im PNOG einen adäquaten Ersatz gibt. "Entlastungsleistungen sind für pflegende Angehörige enorm wichtig, um ihre Gesundheit und Pflegebereitschaft zu erhalten", bekräftigt Beate Bettenhausen. "Wer hier spart, schwächt die häusliche Pflege, schafft neue teure Folgeprobleme und fährt das Pflegesystem, das zum größten Teil von den pflegenden Angehörigen getragen wird, auf Dauer an die Wand."
Der bvkm fordert deshalb, die derzeitigen flexiblen Entlastungsleistungen zu erhalten und endlich ausreichende Kapazitäten in der stationären Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Foto: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
DÜSSELDORF (kobinet)
Für den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) stellt das am 30. September 2026 von der Bundesregierung beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) einen enormen Rückschritt für pflegende Angehörige dar. Insbesondere wirkt sich die Abschaffung der flexiblen Entlastungsleistungen verheerend für Eltern von Kindern mit Behinderung aus. "Wer ohne Pause pflegt, wird schnell selbst zum Pflegefall", erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. "Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen deshalb dringend immer wieder Auszeiten und sind darauf angewiesen, dass die Pflege ihres Kindes in dieser Zeit durch vertraute Bezugspersonen sichergestellt wird."
Genau hier aber setzt das PNOG den Rotstift an: Der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, mit dem pflegende Angehörige derzeit ganz flexibel und unkompliziert eine Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind, wird gestrichen, ohne dass es hierfür im PNOG einen adäquaten Ersatz gibt. "Entlastungsleistungen sind für pflegende Angehörige enorm wichtig, um ihre Gesundheit und Pflegebereitschaft zu erhalten", bekräftigt Beate Bettenhausen. "Wer hier spart, schwächt die häusliche Pflege, schafft neue teure Folgeprobleme und fährt das Pflegesystem, das zum größten Teil von den pflegenden Angehörigen getragen wird, auf Dauer an die Wand."
Der bvkm fordert deshalb, die derzeitigen flexiblen Entlastungsleistungen zu erhalten und endlich ausreichende Kapazitäten in der stationären Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen mit Behinderung zu schaffen.





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