Düsseldorf (kobinet)
Im Landes-Parlament von Nordrhein-Westfalen gab es eine Anhörung.
Im Landes-Parlament arbeiten Politiker aus einem Bundes-Land.
Sie machen Gesetze für das Bundes-Land.
Eine Anhörung bedeutet: Fachleute geben ihre Meinung zu einem Thema ab.
Es ging um das Psychisch-Kranken-Gesetz.
Das nennt man auch PsychKG NRW.
Das PsychKG NRW ist ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen.
Es regelt, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt werden.
Eine psychische Erkrankung ist eine Krankheit der Gefühle und Gedanken.
Alle Fachleute lehnten den Gesetz-Entwurf ab.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Politiker reden darüber und prüfen ihn.
Auch der Landes-Verband Psychiatrie-Erfahrener war dagegen.
Ein Landes-Verband ist eine große Gruppe von vielen Vereinen.
Diese Vereine sind in einem Bundes-Land.
Sie arbeiten zusammen und unterstützen sich.
Psychiatrie-Erfahrene sind Menschen, die selbst in einer Psychiatrie waren.
Eine Psychiatrie ist ein Kranken-Haus für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Die Fachleute kritisierten besonders die Daten-Weitergabe an die Polizei.
Daten-Weitergabe bedeutet: Informationen über Patientinnen und Patienten werden an die Polizei geschickt.
Mile Lex ist Mitglied im Betroffenen-Verband.
Ein Betroffenen-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen haben selbst schwierige Erfahrungen gemacht.
Sie setzen sich gemeinsam für ihre Rechte ein.
Mile Lex sagte: Die Daten-Weitergabe macht Patientinnen und Patienten unsicher.
Sie verlieren das Vertrauen in ihre Behandlung.
Luan Engelns ist Betroffenen-Vertreter.
Er sagte: Das Gesetz ist diskriminierend.
Diskriminierend bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Psychisch kranke Menschen werden anders behandelt als andere Menschen.
Das ist nicht fair und nicht richtig.
Das Gesetz verletzt außerdem die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Diese Rechte sind in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention festgelegt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Betroffenen-Verband sagte: Das Gesetz erreicht sein Ziel nicht.
Das Ziel war: Gewalttaten verhindern.
Gewalttaten sind Handlungen, bei denen jemand einer anderen Person weh tut.
Dafür gibt es aber schon Gesetze.
Diese Gesetze erlauben in gefährlichen Situationen die Weitergabe von Informationen.
Ein neues Gesetz ist deshalb nicht nötig.
Viele Hilfs-Angebote für Menschen in Krisen wurden gekürzt.
Eine Krise ist eine gefährliche Lage mit großen Problemen.
Man braucht dann schnell Hilfe.
Gekürzt bedeutet: Es gibt weniger Geld und weniger Hilfe.
Der Betroffenen-Verband sagt: Diese Lücke gibt es nicht wirklich.
Das neue Gesetz schließt keine echte Lücke.
Der Betroffenen-Verband fordert mehr echte Hilfe statt mehr Kontrolle.
Kontrolle bedeutet hier: Der Staat beobachtet und überwacht Menschen.
Foto: ht
Düsseldorf (kobinet)
Am 1. Oktober 2026 ging es bei einer Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen um das Psychisch-Kranken-Gesetz (kurz PsychKG) NRW. Alle Expert*innen, so auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener, sprachen sich gegen den Entwurf der Landesregierung in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere die Datenweitergabe an die Polizei wurde kritisiert. "Die Möglichkeit, dass Daten an die Polizei weitergegeben werden müssen, sorgt für Verunsicherung und Misstrauen bei Patientinnen und Patienten", sagte Mile Lex vom Betroffenenverband. Auch zeichne das Gesetz in der aktuellen Fassung aus Sicht der Betroffenenvertretung ein Bild von Psychiatrie-Erfahrenen und -Betroffenen, das populistische Stimmungen bedienen soll und sich nicht an tatsächlich begründbaren Maßnahmen ausrichte, heißt es in einer Presseinformation des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen.
Der Betroffenenvertreter Luan Engelns stellte klar: "Diese Gesetzesvorlage ist diskriminierend, stigmatisierend und verstößt aus unserer Sicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem schießt sie gekonnt am Ziel vorbei: Der Zweck, Gewalttaten zu verhindern, kann damit nicht erfüllt werden." Die Gesetzesänderung verstärkt aus Sicht des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener den Sicherheitsfokus und verliert dabei die Hilfe für Menschen in Krisen aus den Augen. Die erforderlichen Gesetzesgrundlagen, um in Gefahrensituationen die Schweigepflicht auszusetzen, existieren bereits jetzt. Während viele niedrigschwellige Hilfsangebote gekürzt und prekär finanziert werden, soll hier eine Lücke geschlossen werden, die es nie gab, so die Kritik des Betroffenenverbandes.
Foto: ht
Düsseldorf (kobinet)
Am 1. Oktober 2026 ging es bei einer Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen um das Psychisch-Kranken-Gesetz (kurz PsychKG) NRW. Alle Expert*innen, so auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener, sprachen sich gegen den Entwurf der Landesregierung in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere die Datenweitergabe an die Polizei wurde kritisiert. "Die Möglichkeit, dass Daten an die Polizei weitergegeben werden müssen, sorgt für Verunsicherung und Misstrauen bei Patientinnen und Patienten", sagte Mile Lex vom Betroffenenverband. Auch zeichne das Gesetz in der aktuellen Fassung aus Sicht der Betroffenenvertretung ein Bild von Psychiatrie-Erfahrenen und -Betroffenen, das populistische Stimmungen bedienen soll und sich nicht an tatsächlich begründbaren Maßnahmen ausrichte, heißt es in einer Presseinformation des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen.
Der Betroffenenvertreter Luan Engelns stellte klar: "Diese Gesetzesvorlage ist diskriminierend, stigmatisierend und verstößt aus unserer Sicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem schießt sie gekonnt am Ziel vorbei: Der Zweck, Gewalttaten zu verhindern, kann damit nicht erfüllt werden." Die Gesetzesänderung verstärkt aus Sicht des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener den Sicherheitsfokus und verliert dabei die Hilfe für Menschen in Krisen aus den Augen. Die erforderlichen Gesetzesgrundlagen, um in Gefahrensituationen die Schweigepflicht auszusetzen, existieren bereits jetzt. Während viele niedrigschwellige Hilfsangebote gekürzt und prekär finanziert werden, soll hier eine Lücke geschlossen werden, die es nie gab, so die Kritik des Betroffenenverbandes.





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