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Betroffenenvertretung übt scharfe Kritik an geplanter Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen

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Foto: ht

Düsseldorf (kobinet)

Am 1. Oktober 2026 ging es bei einer Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen um das Psychisch-Kranken-Gesetz (kurz PsychKG) NRW. Alle Expert*innen, so auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener, sprachen sich gegen den Entwurf der Landesregierung in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere die Datenweitergabe an die Polizei wurde kritisiert. "Die Möglichkeit, dass Daten an die Polizei weitergegeben werden müssen, sorgt für Verunsicherung und Misstrauen bei Patientinnen und Patienten", sagte Mile Lex vom Betroffenenverband. Auch zeichne das Gesetz in der aktuellen Fassung aus Sicht der Betroffenenvertretung ein Bild von Psychiatrie-Erfahrenen und -Betroffenen, das populistische Stimmungen bedienen soll und sich nicht an tatsächlich begründbaren Maßnahmen ausrichte, heißt es in einer Presseinformation des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen.

Der Betroffenenvertreter Luan Engelns stellte klar: "Diese Gesetzesvorlage ist diskriminierend, stigmatisierend und verstößt aus unserer Sicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem schießt sie gekonnt am Ziel vorbei: Der Zweck, Gewalttaten zu verhindern, kann damit nicht erfüllt werden." Die Gesetzesänderung verstärkt aus Sicht des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener den Sicherheitsfokus und verliert dabei die Hilfe für Menschen in Krisen aus den Augen. Die erforderlichen Gesetzesgrundlagen, um in Gefahrensituationen die Schweigepflicht auszusetzen, existieren bereits jetzt. Während viele niedrigschwellige Hilfsangebote gekürzt und prekär finanziert werden, soll hier eine Lücke geschlossen werden, die es nie gab, so die Kritik des Betroffenenverbandes.

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