Berlin (kobinet)
Es gibt einen neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Gesetz-Entwurf heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Das Gesetz soll die Pflege-Versicherung verändern.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld für Hilfe bei Krankheit oder im Alter.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas Geld ein.
So können kranke oder alte Menschen Hilfe bekommen.
Pflege-Leistungen sind Hilfen für kranke oder alte Menschen.
Zum Beispiel: Hilfe beim Waschen oder beim Essen.
Das Bundes-Kabinett hat diesen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die Runde aller Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen.
Der Bundes-Kanzler leitet diese Runde.
Viele Themen im Gesetz betreffen Menschen mit Behinderung.
Das Bundes-Gesundheits-Ministerium ist ein Amt der deutschen Regierung.
Es ist zuständig für Gesundheit in Deutschland.
Die Pflege-Versicherung soll stabiler werden.
Stabil bedeutet: Das Geld reicht auch in der Zukunft.
So können alle Menschen weiter Hilfe bekommen.
Jetzt bekommt der Bundes-Tag den Gesetz-Entwurf.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von gewählten Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Politiker entscheiden über neue Gesetze.
Auch der Bundes-Rat bekommt den Gesetz-Entwurf.
Der Bundes-Rat vertritt die 16 Bundes-Länder.
Die Länder schicken ihre Vertreter nach Berlin.
Zusammen reden sie über neue Gesetze.
Beide sollen noch im Herbst abstimmen.
Abstimmen bedeutet: Alle sagen Ja oder Nein.
Die Mehrheit entscheidet.
Vielleicht wird das Gesetz noch verändert.
Das Bundes-Gesundheits-Ministerium hat mehr Informationen.
Die Informationen stehen auf der Internet-Seite des Ministeriums.
Foto: omp
Berlin (kobinet)
Die Liste der Themen, die behinderte Menschen betreffen und über die der Deutsche Bundestag in den nächsten Wochen entscheiden muss, wird immer länger. Das Bundeskabinett hat heute am 30. September 2026 nach intensiven öffentlichen Debatten der letzten Tage den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) beschlossen. Damit soll die Pflegeversicherung nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums wieder auf eine stabilere finanzielle Grundlage gestellt und so die pflegerische Versorgung gesichert werden, wie es in einer Presseinformation des Ministeriums zum Kabinettsbeschluss heißt. Nach Weiterleitung des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs an den Bundestag und Bundesrat werden sich diese voraussichtlich noch im Herbst mit dem Gesetz befassen und es evtl. mit Veränderungen beschließen.
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums werden die wichtigsten Regelungsvorschläge im Detail beschrieben.
Link zu den Informationen des Ministeriums zum Gesetzentwurf
Foto: omp
Berlin (kobinet)
Die Liste der Themen, die behinderte Menschen betreffen und über die der Deutsche Bundestag in den nächsten Wochen entscheiden muss, wird immer länger. Das Bundeskabinett hat heute am 30. September 2026 nach intensiven öffentlichen Debatten der letzten Tage den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) beschlossen. Damit soll die Pflegeversicherung nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums wieder auf eine stabilere finanzielle Grundlage gestellt und so die pflegerische Versorgung gesichert werden, wie es in einer Presseinformation des Ministeriums zum Kabinettsbeschluss heißt. Nach Weiterleitung des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs an den Bundestag und Bundesrat werden sich diese voraussichtlich noch im Herbst mit dem Gesetz befassen und es evtl. mit Veränderungen beschließen.
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums werden die wichtigsten Regelungsvorschläge im Detail beschrieben.
Link zu den Informationen des Ministeriums zum Gesetzentwurf





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