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ZsL Sachsen ruft zur Mitzeichnung auf: Keine Kürzungen bei Eingliederungshilfe und sozialer Teilhabe

Sharepic zur Petition in Sachsen
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Foto: ZsL Sachsen

Dresden / Zwickau (kobinet)

Das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL Sachsen) ruft zur Unterstützung seiner Petition "Sachsen: Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe" auf. Die Petition wurde vom Sächsischen Landtag veröffentlicht und kann derzeit öffentlich mitgezeichnet werden. "Menschenrechte, Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht werden", erklärte Manuel Schramm, Vorsitzender des ZsL Sachsen und Petent. Individuelle Rechte dürften nicht dem Spardruck zum Opfer fallen

Hintergrund der Petition sind die Diskussionen über die Finanzierung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Bund, Länder und Kommunen stehen unter finanziellem Druck. Für das ZsL Sachsen darf die notwendige finanzielle Entlastung der öffentlichen Haushalte jedoch nicht dazu führen, dass individuelle Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt oder fachliche Standards abgesenkt werden.

Mit der Petition fordert das ZsL Sachsen den Freistaat unter anderem dazu auf, sich für den Schutz bestehender Rechte einzusetzen. Der individuelle Unterstützungsbedarf müsse weiterhin im Mittelpunkt stehen. Menschen mit Behinderungen müssten selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen und wo und wie sie leben möchten.

Pooling darf nur freiwillig erfolgen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftlichen Unterstützungsleistungen, dem sogenannten Pooling. Mehrere Menschen können dabei eine Unterstützungsleistung gemeinsam in Anspruch nehmen. Das ZsL Sachsen fordert: Pooling darf nur dann erfolgen, wenn die betroffenen Menschen dies freiwillig wollen. Es darf nicht aus Kostengründen zu einem faktischen Zwang oder zum Regelfall werden.

Darüber hinaus fordert die Petition eine verlässliche Finanzierung von Inklusion unabhängig von der finanziellen Lage einzelner Kommunen. Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen sollen bei politischen Entscheidungen, die ihre Rechte und Unterstützungsleistungen betreffen, verbindlich beteiligt werden.

Bürokratieabbau ja – Rechteabbau nein

"Wir haben nichts gegen sinnvolle Reformen. Weniger Bürokratie und längere Bewilligungszeiträume können für viele Menschen eine echte Verbesserung sein. Aber Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Der individuelle Bedarf muss weiterhin entscheidend sein", betonte Manual Schramm.

Jetzt mitzeichnen und weiterverbreiten

Das ZsL Sachsen bittet Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Assistenzkräfte, Selbstvertretungsorganisationen, Verbände und alle Unterstützer*innen einer inklusiven Gesellschaft, die Petition mitzuzeichnen und weiterzuverbreiten. Eine öffentliche Petition des Sächsischen Landtags kann sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Unterstützer*innen können dabei wählen, ob sie anonym oder mit Namen in der Mitzeichnerliste erscheinen möchten. Wird das Quorum von 2.500 Mitzeichnungen erreicht, entscheidet der Petitionsausschuss darüber, ob eine öffentliche Anhörung durchgeführt wird. Die Petition kann auch von Menschen außerhalb Sachsens mitgezeichnet werden.

"Jede Mitzeichnung stärkt unser gemeinsames Signal an die Politik. Menschen mit Behinderungen sind keine Kostenfaktoren. Persönliche Assistenz, selbstbestimmtes Wohnen, Bildung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe sind keine Extras. Sie ermöglichen die Ausübung unserer Rechte", so Manuel Schramm.

Link zur Petition

https://petition.landtag.sachsen.de/petitionen/cmspetition/sachsen-keine-krzungen-bei-der-eingliederungshilfe-und-sozialen-teilhabe/

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