Dresden / Zwickau (kobinet)
Das Zentrum selbst-bestimmt Leben Sachsen kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Kurz: ZsL Sachsen.
Das ZsL Sachsen hat eine Petition gestartet.
Eine Petition ist eine Bitte an wichtige Leute in der Politik.
Der Sächsische Land-tag hat die Petition veröffentlicht.
Jetzt können alle Menschen die Petition unterschreiben.
Die Petition heißt:
Sachsen: Keine Kürzungen bei der Ein-gliederungs-hilfe und sozialen Teil-habe.
Ein-gliederungs-hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe.
Diese Hilfe unterstützt sie im Alltag.
Diese Hilfe ermöglicht ein selbst-bestimmtes Leben.
Soziale Teil-habe bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Alle Menschen können am Leben in der Gesellschaft mitmachen.
Man macht mit und gehört dazu.
Manuel Schramm leitet das ZsL Sachsen.
Er ist der Vorsitzende.
Der Vorsitzende spricht für alle Mitglieder.
Er sagt: Menschen-rechte dürfen nicht vom Geld abhängen.
Menschen-Rechte gelten für alle Menschen auf der Welt.
Sie sind für alle gleich.
Selbst-bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Selbst-bestimmung und Teil-habe sind Rechte.
Diese Rechte dürfen nicht gestrichen werden.
Bund, Länder und Kommunen haben wenig Geld.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Das sind Orte, wo Menschen zusammen wohnen.
Sie wollen Geld sparen.
Das ZsL Sachsen sagt: Sparen ist in Ordnung.
Aber die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gekürzt werden.
Jeder Mensch braucht andere Hilfe.
Das nennt man individuellen Unterstützungs-bedarf.
Unterstützungs-bedarf bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe bei bestimmten Dingen.
Individuell bedeutet: Jeder Mensch ist anders.
Bedürfnisse sind Dinge, die eine Person braucht.
Das können zum Beispiel Ruhe, Hilfe oder besondere Unterstützung sein.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst wählen können.
Sie entscheiden, welche Hilfe sie brauchen.
Bürokratie-abbau ja. Rechte-abbau nein.
Pooling bedeutet: Mehrere Menschen teilen sich eine Hilfe.
Zum Beispiel teilen sich mehrere Kinder eine Begleit-Person.
Das ZsL Sachsen fordert: Pooling darf nur freiwillig passieren.
Niemand darf zum Pooling gezwungen werden.
Die Petition fordert außerdem:
Inklusion muss verlässlich finanziert werden.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Das darf nicht vom Geld einer Kommune abhängen.
Menschen mit Behinderungen sollen mitentscheiden.
Ihre Selbst-vertretungs-organisationen sollen gehört werden.
Selbst-vertretungs-organisationen sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Diese Menschen sprechen selbst für ihre eigenen Rechte.
Das gilt bei allen wichtigen politischen Entscheidungen.
Bürokratie-abbau bedeutet: Die Verwaltung arbeitet einfacher.
Es gibt weniger Formulare und einfachere Abläufe.
Das ZsL Sachsen sagt: Bürokratie-abbau kann gut sein.
Aber Bürokratie-abbau darf nicht bedeuten:
Menschen verlieren ihre Rechte.
Jetzt die Petition unterschreiben
Das ZsL Sachsen bittet alle Menschen:
Unterschreibt die Petition.
Teilt die Petition mit anderen Menschen.
Diese Menschen können die Petition unterschreiben:
- Menschen mit Behinderungen
- Angehörige – das sind Menschen aus der eigenen Familie, zum Beispiel Mutter, Vater oder Schwester
- Assistenz-kräfte – das sind Menschen, die anderen im Alltag helfen
- Selbst-vertretungs-organisationen – Gruppen von Menschen mit Behinderung, die selbst für ihre Rechte sprechen
- Verbände – ein Verband ist eine Gruppe mit einem gemeinsamen Ziel
- Alle, die eine inklusive Gesellschaft wollen
Die Petition läuft 6 Wochen lang.
Du kannst mit deinem Namen unterschreiben.
Oder du unterschreibst anonym.
Anonym bedeutet: ohne deinen Namen zu nennen.
Auch Menschen außerhalb von Sachsen können unterschreiben.
2.500 Menschen müssen unterschreiben.
Dann passiert etwas Wichtiges.
Dann entscheidet der Petitions-ausschuss.
Der Petitions-ausschuss ist eine Arbeits-gruppe im Parlament.
Sie prüft Bitten der Menschen an die Politik.
Gibt es eine öffentliche Anhörung?
Bei einer Anhörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören genau zu.
Bei einer öffentlichen Anhörung können alle zuhören.
Manuel Schramm sagt:
Jede Unterschrift ist ein Signal an die Politik.
Die Politik sieht, wie viele Menschen das Thema wichtig finden.
Menschen mit Behinderungen sind keine Kosten-faktoren.
Kosten-faktor bedeutet: Jemand denkt nur daran, was etwas kostet.
Der Mensch dahinter wird dabei vergessen.
Persönliche Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einem Menschen mit Behinderung.
Sie hilft genau so, wie dieser Mensch es möchte.
Persönliche Assistenz und selbst-bestimmtes Wohnen sind Rechte.
Teil-habe am gesellschaftlichen Leben ist ein Recht.
Foto: ZsL Sachsen
Dresden / Zwickau (kobinet)
Das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL Sachsen) ruft zur Unterstützung seiner Petition "Sachsen: Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe" auf. Die Petition wurde vom Sächsischen Landtag veröffentlicht und kann derzeit öffentlich mitgezeichnet werden. "Menschenrechte, Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht werden", erklärte Manuel Schramm, Vorsitzender des ZsL Sachsen und Petent. Individuelle Rechte dürften nicht dem Spardruck zum Opfer fallen
Hintergrund der Petition sind die Diskussionen über die Finanzierung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Bund, Länder und Kommunen stehen unter finanziellem Druck. Für das ZsL Sachsen darf die notwendige finanzielle Entlastung der öffentlichen Haushalte jedoch nicht dazu führen, dass individuelle Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt oder fachliche Standards abgesenkt werden.
Mit der Petition fordert das ZsL Sachsen den Freistaat unter anderem dazu auf, sich für den Schutz bestehender Rechte einzusetzen. Der individuelle Unterstützungsbedarf müsse weiterhin im Mittelpunkt stehen. Menschen mit Behinderungen müssten selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen und wo und wie sie leben möchten.
Pooling darf nur freiwillig erfolgen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftlichen Unterstützungsleistungen, dem sogenannten Pooling. Mehrere Menschen können dabei eine Unterstützungsleistung gemeinsam in Anspruch nehmen. Das ZsL Sachsen fordert: Pooling darf nur dann erfolgen, wenn die betroffenen Menschen dies freiwillig wollen. Es darf nicht aus Kostengründen zu einem faktischen Zwang oder zum Regelfall werden.
Darüber hinaus fordert die Petition eine verlässliche Finanzierung von Inklusion unabhängig von der finanziellen Lage einzelner Kommunen. Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen sollen bei politischen Entscheidungen, die ihre Rechte und Unterstützungsleistungen betreffen, verbindlich beteiligt werden.
Bürokratieabbau ja – Rechteabbau nein
"Wir haben nichts gegen sinnvolle Reformen. Weniger Bürokratie und längere Bewilligungszeiträume können für viele Menschen eine echte Verbesserung sein. Aber Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Der individuelle Bedarf muss weiterhin entscheidend sein", betonte Manual Schramm.
Jetzt mitzeichnen und weiterverbreiten
Das ZsL Sachsen bittet Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Assistenzkräfte, Selbstvertretungsorganisationen, Verbände und alle Unterstützer*innen einer inklusiven Gesellschaft, die Petition mitzuzeichnen und weiterzuverbreiten. Eine öffentliche Petition des Sächsischen Landtags kann sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Unterstützer*innen können dabei wählen, ob sie anonym oder mit Namen in der Mitzeichnerliste erscheinen möchten. Wird das Quorum von 2.500 Mitzeichnungen erreicht, entscheidet der Petitionsausschuss darüber, ob eine öffentliche Anhörung durchgeführt wird. Die Petition kann auch von Menschen außerhalb Sachsens mitgezeichnet werden.
"Jede Mitzeichnung stärkt unser gemeinsames Signal an die Politik. Menschen mit Behinderungen sind keine Kostenfaktoren. Persönliche Assistenz, selbstbestimmtes Wohnen, Bildung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe sind keine Extras. Sie ermöglichen die Ausübung unserer Rechte", so Manuel Schramm.
Link zur Petition
Foto: ZsL Sachsen
Dresden / Zwickau (kobinet)
Das Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL Sachsen) ruft zur Unterstützung seiner Petition "Sachsen: Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe und sozialen Teilhabe" auf. Die Petition wurde vom Sächsischen Landtag veröffentlicht und kann derzeit öffentlich mitgezeichnet werden. "Menschenrechte, Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht werden", erklärte Manuel Schramm, Vorsitzender des ZsL Sachsen und Petent. Individuelle Rechte dürften nicht dem Spardruck zum Opfer fallen
Hintergrund der Petition sind die Diskussionen über die Finanzierung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Bund, Länder und Kommunen stehen unter finanziellem Druck. Für das ZsL Sachsen darf die notwendige finanzielle Entlastung der öffentlichen Haushalte jedoch nicht dazu führen, dass individuelle Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt oder fachliche Standards abgesenkt werden.
Mit der Petition fordert das ZsL Sachsen den Freistaat unter anderem dazu auf, sich für den Schutz bestehender Rechte einzusetzen. Der individuelle Unterstützungsbedarf müsse weiterhin im Mittelpunkt stehen. Menschen mit Behinderungen müssten selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen und wo und wie sie leben möchten.
Pooling darf nur freiwillig erfolgen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftlichen Unterstützungsleistungen, dem sogenannten Pooling. Mehrere Menschen können dabei eine Unterstützungsleistung gemeinsam in Anspruch nehmen. Das ZsL Sachsen fordert: Pooling darf nur dann erfolgen, wenn die betroffenen Menschen dies freiwillig wollen. Es darf nicht aus Kostengründen zu einem faktischen Zwang oder zum Regelfall werden.
Darüber hinaus fordert die Petition eine verlässliche Finanzierung von Inklusion unabhängig von der finanziellen Lage einzelner Kommunen. Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen sollen bei politischen Entscheidungen, die ihre Rechte und Unterstützungsleistungen betreffen, verbindlich beteiligt werden.
Bürokratieabbau ja – Rechteabbau nein
"Wir haben nichts gegen sinnvolle Reformen. Weniger Bürokratie und längere Bewilligungszeiträume können für viele Menschen eine echte Verbesserung sein. Aber Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Der individuelle Bedarf muss weiterhin entscheidend sein", betonte Manual Schramm.
Jetzt mitzeichnen und weiterverbreiten
Das ZsL Sachsen bittet Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Assistenzkräfte, Selbstvertretungsorganisationen, Verbände und alle Unterstützer*innen einer inklusiven Gesellschaft, die Petition mitzuzeichnen und weiterzuverbreiten. Eine öffentliche Petition des Sächsischen Landtags kann sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Unterstützer*innen können dabei wählen, ob sie anonym oder mit Namen in der Mitzeichnerliste erscheinen möchten. Wird das Quorum von 2.500 Mitzeichnungen erreicht, entscheidet der Petitionsausschuss darüber, ob eine öffentliche Anhörung durchgeführt wird. Die Petition kann auch von Menschen außerhalb Sachsens mitgezeichnet werden.
"Jede Mitzeichnung stärkt unser gemeinsames Signal an die Politik. Menschen mit Behinderungen sind keine Kostenfaktoren. Persönliche Assistenz, selbstbestimmtes Wohnen, Bildung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe sind keine Extras. Sie ermöglichen die Ausübung unserer Rechte", so Manuel Schramm.
Link zur Petition





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