Berlin (kobinet)
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Mitteilung gemacht.
Ein Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales kümmert sich um Arbeit und soziale Hilfen.
Die Mitteilung ist vom 13. Juli 2026.
Darin geht es um das Soziale Entschädigungs-Recht.
Soziales Entschädigungs-Recht bedeutet: Der Staat zahlt Geld an Menschen mit einem Schaden.
Dieses Recht wird auch SER genannt.
Ab dem 1. Juli 2026 bekommen bestimmte Menschen mehr Geld.
Eine neue Verordnung hat das geregelt.
Eine Verordnung ist eine Regel vom Staat.
Sie legt fest, wie etwas gemacht werden muss.
Wer bekommt Geld aus dem SER?
Diese Menschen haben einen Gesundheits-Schaden erlitten.
Der Staat übernimmt die Verantwortung für diesen Schaden.
Das Geld ist eine Hilfe für den Schaden.
Diese Menschen haben ein Recht auf das Geld:
Der Zivil-Dienst war eine Pflicht für junge Männer.
Sie haben dabei Menschen in Not geholfen.
Zum Beispiel im Kranken-Haus.
Eine Schutz-Impfung schützt vor Krankheiten.
Manchmal kann eine Impfung einen Schaden verursachen.
SED-Unrecht bedeutet: Die SED war eine Partei.
Die SED hatte die Macht in der DDR.
Die DDR war früher Ost-Deutschland.
Heute gibt es die DDR nicht mehr.
Die SED hat vielen Menschen Unrecht getan.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das SGB XIV.
SGB XIV bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch 14.
Das Sozial-Gesetz-Buch enthält Regeln für die Hilfe vom Staat.
Menschen bekommen dadurch Geld oder andere Unterstützung.
Dieses Buch regelt, welche Leistungen es gibt.
Leistungen bedeutet hier: Geld und Hilfen vom Staat.
Ab Juli 2026 steigt das Geld.
Der Schädigungs-Grad zeigt, wie stark jemand verletzt oder krank ist.
Je höher die Zahl, desto größer ist der Schaden.
Ein Beispiel: Bei einem Schädigungs-Grad von 50 bis 60 gibt es jetzt 905 Euro.
Vorher waren es 868 Euro.
Bei einem Schädigungs-Grad von 100 gibt es jetzt 2.261 Euro.
Vorher waren es 2.169 Euro.
Mehr Informationen gibt es hier:
www.recht.bund.de

Foto: privat
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt in seinem Rundschreiben vom 13. Juli 2026 zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER) mit, dass die verschiedenen Leistungen ab dem 1. Juli 2026 nach der Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem SGB IX und über die Bekanntmachung der Vergleichseinkommen angepasst worden sind. Darauf macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam, in dem er auch auf die Rahmenbedingungen des Sozialen Entschädigungsrechts eingeht.
Anpassung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB IX)
Bericht von Henry Spradau
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt in seinem Rundschreiben vom 13. Juli 2026 zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER) mit, dass die verschiedenen Leistungen ab dem 1. Juli 2026 nach der Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem SGB IX und über die Bekanntmachung der Vergleichseinkommen angepasst worden sind.
Auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) hat einen Anspruch, wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.
Zum Berechtigtenkreis gehören insbesondere:
– Opfer von (körperlichen und seelischen) Gewalttaten
– Personen, die gesundheitliche Schäden erlitten haben
– während des Zivildienstes
– durch eine Schutzimpfung oder Maßnahme der Prophylaxe
– durch die Einwirkung der Weltkriege und deren Kriegsfolgen
– als Opfer des SED-Unrechts.
Art und Umfang der Leistungen richten sich ab dem 1. Januar 2024 nach dem SGB XIV. Vorher waren die Ansprüche in einzelnen Gesetzen wie dem Opferentschädigungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz geregelt.
Die monatlichen Entschädigungszahlungen steigen ab Juli 2026 beispielsweise bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 bis 60 von bisher 868 Euro auf 905 Euro und bei einem Grad von 100 von 2169 Euro auf 2261 Euro.
Näheres ist unter dem folgenden Link ersichtlich:

Foto: privat
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt in seinem Rundschreiben vom 13. Juli 2026 zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER) mit, dass die verschiedenen Leistungen ab dem 1. Juli 2026 nach der Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem SGB IX und über die Bekanntmachung der Vergleichseinkommen angepasst worden sind. Darauf macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam, in dem er auch auf die Rahmenbedingungen des Sozialen Entschädigungsrechts eingeht.
Anpassung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB IX)
Bericht von Henry Spradau
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt in seinem Rundschreiben vom 13. Juli 2026 zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER) mit, dass die verschiedenen Leistungen ab dem 1. Juli 2026 nach der Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem SGB IX und über die Bekanntmachung der Vergleichseinkommen angepasst worden sind.
Auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) hat einen Anspruch, wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.
Zum Berechtigtenkreis gehören insbesondere:
– Opfer von (körperlichen und seelischen) Gewalttaten
– Personen, die gesundheitliche Schäden erlitten haben
– während des Zivildienstes
– durch eine Schutzimpfung oder Maßnahme der Prophylaxe
– durch die Einwirkung der Weltkriege und deren Kriegsfolgen
– als Opfer des SED-Unrechts.
Art und Umfang der Leistungen richten sich ab dem 1. Januar 2024 nach dem SGB XIV. Vorher waren die Ansprüche in einzelnen Gesetzen wie dem Opferentschädigungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Infektionsschutzgesetz geregelt.
Die monatlichen Entschädigungszahlungen steigen ab Juli 2026 beispielsweise bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 bis 60 von bisher 868 Euro auf 905 Euro und bei einem Grad von 100 von 2169 Euro auf 2261 Euro.
Näheres ist unter dem folgenden Link ersichtlich:





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