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Studie: Ältere Menschen zahlen bei Kfz-Versicherungen im Internet immer drauf

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) Eigentlich wollte die Bundesregierung die Altersdiskriminierung abbauen, wovon im Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht viel zu sehen ist. Eine neue Studie zeigt dabei erneut die Dimension von Altersdiskriminierung in Deutschland auf. Wer mit 65 Jahren eine Kfz-Versicherung online abschließt, zahlt dafür nämlich signifikant mehr als mit 45 – und bekommt dabei weniger Tarife angeboten. Das zeigt eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert wurde. "Dass ältere Menschen schlechtere Tarife und weniger Angebote bekommen, wenn sie eine Kfz-Versicherung online abschließen, ist für die Betroffenen schwer nachvollziehbar – sie empfinden diese Praxis als ungerechte Altersdiskriminierung", bewertet die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die Ergebnisse.

Die erhobenen Daten zeigen deutlich: Ältere Versicherte (65–75 Jahre) erhalten innerhalb der untersuchten Schadenfreiheitsklassen (SF 1, 8 und 21) immer signifikant höhere Tarifangebote als Personen mittleren Alters (45–55 Jahre). Dieser Unterschied nimmt mit höherer Schadenfreiheitsklasse zwar ab, bleibt aber auch dann signifikant. Keinen maßgeblichen Unterschied gibt es zwischen männlichen und weiblichen online Anfragenden – weder bei den Tarifen noch bei der Anzahl der Angebote.

Versicherungen rechtfertigen die höheren Preise als notwendige Risikokalkulation und verweisen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Unfallstatistiken. Das AGG erlaubt in der Tat altersbasierte Risikoberechnungen. Da die konkreten Kalkulationsmodelle als Geschäftsgeheimnis jedoch nicht einsehbar sind, können Betroffene die sachliche Begründung der Ungleichbehandlung nicht überprüfen.

Ferda Ataman kritisiert dieses Vorgehen als „Black Box bei der Preiskalkulation“ und fordert mehr Transparenz: „Wenn Versicherungen überzeugt sind, gute sachliche Gründe zu haben, spricht auch nichts dagegen, ihre Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Nur durch mehr Transparenz können Versicherte überprüfen, dass sie nicht diskriminiert werden und eine legitime Risikobewertung vorliegt.“ Aus Sicht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman sind klare gesetzliche Auskunftsansprüche gegenüber Versicherungen dringend notwendig. „Gerade im Zeitalter von KI, automatisierter Entscheidungssysteme und Algorithmen ist es entscheidend, Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen. Deshalb brauchen wir klare Auskunftsansprüche für Betroffene und einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung – auch im Versicherungsbereich“, so Ataman.

Methodik

Für das Testing wurden systematisch private Versicherungsangebote auf einem Online-Vergleichsportal erfasst und ausgewertet. Untersucht wurde, ob und in welchem Ausmaß bei Tarifen und Angebotsauswahl eine alters- oder geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung stattfindet. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einer quantitativen Datenerhebung sowie auf qualitativen Interviews mit Versicherungsexpert*innen und älteren KFZ-Halter*innen. Testings sind ein anerkanntes Instrument, um Diskriminierung sichtbar zu machen. Sie werden etwa beim Zugang zu Diskotheken, zum Arbeitsmarkt oder zum Wohnungsmarkt eingesetzt und können als Beweismittel vor Gericht eingebracht werden. Ein Beispiel: Wenn eine Person testweise einen deutschen statt den eigenen ausländischen Namen wählt und nur dann eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung erhält, liegt eine Diskriminierung nahe.

Die vollständige Studie gibt’s hier.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS Bund berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

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