Berlin (kobinet)
Eine neue Studie zeigt:
Bei einer Studie stellen Forscher vielen Menschen Fragen.
So findet man heraus, wie etwas wirklich ist.
Ältere Menschen zahlen mehr für eine Kfz-Versicherung.
Kfz-Versicherung bedeutet: Versicherung für ein Auto.
Eine Versicherung ist eine Firma.
Die Firma zahlt Geld, wenn etwas Schlimmes passiert.
Zum Beispiel bei einem Unfall.
Wer 65 Jahre alt ist, zahlt mehr als eine Person mit 45 Jahren.
Ältere Menschen bekommen auch weniger Angebote.
Das hat das Institut für Demokratie und Zivil-Gesellschaft untersucht.
Zivil-Gesellschaft bedeutet: Alle Bürger eines Landes.
Die Bürger machen etwas gemeinsam.
Die Bürger wollen ihr Leben verbessern.
Die Bürger arbeiten freiwillig zusammen.
Das Institut ist eine Forschungs-Einrichtung.
Forschungs-Einrichtung bedeutet: Fachleute untersuchen wichtige Themen.
Die Abkürzung dafür ist: IDZ.
Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes hat die Studie unterstützt.
Antidiskriminierungs-Stelle bedeutet: Eine staatliche Stelle gegen ungerechte Behandlung.
Die Studie hat klare Ergebnisse.
Ältere Versicherte zwischen 65 und 75 Jahren zahlen immer mehr.
Versicherte sind Menschen.
Versicherte zahlen Geld an eine Versicherung.
Personen zwischen 45 und 55 Jahren zahlen weniger.
Das gilt für alle untersuchten Versicherungs-Arten.
Zwischen Männern und Frauen gibt es keinen Preis-Unterschied.
Versicherungen sagen: Ältere Menschen haben ein höheres Unfall-Risiko.
Unfall-Risiko bedeutet: Wie wahrscheinlich ist ein Unfall?
Ein hohes Unfall-Risiko heißt: Ein Unfall kann leicht passieren.
Deshalb verlangen Versicherungen mehr Geld.
Das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz erlaubt das.
Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz bedeutet: Ein Gesetz gegen Ungleich-Behandlung.
Das Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Die Abkürzung ist: AGG.
Aber: Betroffene können die Berechnungen der Versicherungen nicht prüfen.
Ferda Ataman ist die Bundes-Beauftragte für Antidiskriminierung.
Bundes-Beauftragte bedeutet: Eine Person mit einem besonderen Auftrag vom Staat.
Ferda Ataman sorgt dafür, dass Menschen gerecht behandelt werden.
Ferda Ataman kritisiert: Versicherungen erklären ihre Berechnungen nicht.
Das ist nicht offen genug.
Ferda Ataman fordert: Versicherungen sollen ihre Berechnungen offenlegen.
Offenlegen bedeutet: Allen Menschen zeigen, wie Versicherungen rechnen.
Nur so können Betroffene prüfen, ob sie ungerecht behandelt werden.
Ferda Ataman fordert außerdem neue Gesetze.
Betroffene sollen das Recht bekommen, Auskunft zu verlangen.
Auskunft bedeutet: Informationen bekommen.
Das ist wichtig bei Computer-Systemen und Algorithmen.
Algorithmus bedeutet: Ein Computer trifft Entscheidungen automatisch.
Der Computer folgt dabei festen Regeln.
Für die Studie haben Forschende Online-Portale untersucht.
Online-Portal bedeutet: Eine Internet-Seite zum Vergleichen von Angeboten.
Forschende haben viele Versicherungs-Angebote gesammelt und verglichen.
Außerdem haben Forschende Fachleute und ältere Auto-Besitzer befragt.
Diese Methode heißt Testing.
Testing bedeutet: Man testet, ob Menschen unterschiedlich behandelt werden.
Testing wird auch in anderen Bereichen genutzt.
Zum Beispiel beim Suchen einer Wohnung oder einer Arbeit.
Ein Beispiel: Eine Person hat einen ausländischen Namen.
Die Person benutzt beim Suchen einer Wohnung einen deutschen Namen.
Nur dann bekommt die Person eine Einladung zur Wohnungs-Besichtigung.
Das zeigt: Die Person wird wegen ihres Namens diskriminiert.
Diskriminiert bedeutet: Ungerecht und schlechter behandelt als andere Menschen.
Die vollständige Studie kannst du hier lesen:
Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes gibt es seit 2006.
Das AGG hat die Stelle gegründet.
Die Stelle hilft Menschen, die ungerecht behandelt werden.
Die Stelle berät bei Streitigkeiten.
Streitigkeiten bedeutet: 2 oder mehr Personen sind sich nicht einig.
Die Stelle forscht auch zum Thema Diskriminierung.
Vermitteln bedeutet: Jemand hilft bei einem Streit.
Seit 2022 wählt der Deutsche Bundes-Tag die Leitung der Stelle.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Eigentlich wollte die Bundesregierung die Altersdiskriminierung abbauen, wovon im Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht viel zu sehen ist. Eine neue Studie zeigt dabei erneut die Dimension von Altersdiskriminierung in Deutschland auf. Wer mit 65 Jahren eine Kfz-Versicherung online abschließt, zahlt dafür nämlich signifikant mehr als mit 45 – und bekommt dabei weniger Tarife angeboten. Das zeigt eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert wurde. "Dass ältere Menschen schlechtere Tarife und weniger Angebote bekommen, wenn sie eine Kfz-Versicherung online abschließen, ist für die Betroffenen schwer nachvollziehbar – sie empfinden diese Praxis als ungerechte Altersdiskriminierung", bewertet die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die Ergebnisse.
Die erhobenen Daten zeigen deutlich: Ältere Versicherte (65–75 Jahre) erhalten innerhalb der untersuchten Schadenfreiheitsklassen (SF 1, 8 und 21) immer signifikant höhere Tarifangebote als Personen mittleren Alters (45–55 Jahre). Dieser Unterschied nimmt mit höherer Schadenfreiheitsklasse zwar ab, bleibt aber auch dann signifikant. Keinen maßgeblichen Unterschied gibt es zwischen männlichen und weiblichen online Anfragenden – weder bei den Tarifen noch bei der Anzahl der Angebote.
Versicherungen rechtfertigen die höheren Preise als notwendige Risikokalkulation und verweisen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Unfallstatistiken. Das AGG erlaubt in der Tat altersbasierte Risikoberechnungen. Da die konkreten Kalkulationsmodelle als Geschäftsgeheimnis jedoch nicht einsehbar sind, können Betroffene die sachliche Begründung der Ungleichbehandlung nicht überprüfen.
Ferda Ataman kritisiert dieses Vorgehen als „Black Box bei der Preiskalkulation“ und fordert mehr Transparenz: „Wenn Versicherungen überzeugt sind, gute sachliche Gründe zu haben, spricht auch nichts dagegen, ihre Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Nur durch mehr Transparenz können Versicherte überprüfen, dass sie nicht diskriminiert werden und eine legitime Risikobewertung vorliegt.“ Aus Sicht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman sind klare gesetzliche Auskunftsansprüche gegenüber Versicherungen dringend notwendig. „Gerade im Zeitalter von KI, automatisierter Entscheidungssysteme und Algorithmen ist es entscheidend, Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen. Deshalb brauchen wir klare Auskunftsansprüche für Betroffene und einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung – auch im Versicherungsbereich“, so Ataman.
Methodik
Für das Testing wurden systematisch private Versicherungsangebote auf einem Online-Vergleichsportal erfasst und ausgewertet. Untersucht wurde, ob und in welchem Ausmaß bei Tarifen und Angebotsauswahl eine alters- oder geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung stattfindet. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einer quantitativen Datenerhebung sowie auf qualitativen Interviews mit Versicherungsexpert*innen und älteren KFZ-Halter*innen. Testings sind ein anerkanntes Instrument, um Diskriminierung sichtbar zu machen. Sie werden etwa beim Zugang zu Diskotheken, zum Arbeitsmarkt oder zum Wohnungsmarkt eingesetzt und können als Beweismittel vor Gericht eingebracht werden. Ein Beispiel: Wenn eine Person testweise einen deutschen statt den eigenen ausländischen Namen wählt und nur dann eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung erhält, liegt eine Diskriminierung nahe.
Die vollständige Studie gibt’s hier.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS Bund berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Eigentlich wollte die Bundesregierung die Altersdiskriminierung abbauen, wovon im Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht viel zu sehen ist. Eine neue Studie zeigt dabei erneut die Dimension von Altersdiskriminierung in Deutschland auf. Wer mit 65 Jahren eine Kfz-Versicherung online abschließt, zahlt dafür nämlich signifikant mehr als mit 45 – und bekommt dabei weniger Tarife angeboten. Das zeigt eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert wurde. "Dass ältere Menschen schlechtere Tarife und weniger Angebote bekommen, wenn sie eine Kfz-Versicherung online abschließen, ist für die Betroffenen schwer nachvollziehbar – sie empfinden diese Praxis als ungerechte Altersdiskriminierung", bewertet die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die Ergebnisse.
Die erhobenen Daten zeigen deutlich: Ältere Versicherte (65–75 Jahre) erhalten innerhalb der untersuchten Schadenfreiheitsklassen (SF 1, 8 und 21) immer signifikant höhere Tarifangebote als Personen mittleren Alters (45–55 Jahre). Dieser Unterschied nimmt mit höherer Schadenfreiheitsklasse zwar ab, bleibt aber auch dann signifikant. Keinen maßgeblichen Unterschied gibt es zwischen männlichen und weiblichen online Anfragenden – weder bei den Tarifen noch bei der Anzahl der Angebote.
Versicherungen rechtfertigen die höheren Preise als notwendige Risikokalkulation und verweisen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Unfallstatistiken. Das AGG erlaubt in der Tat altersbasierte Risikoberechnungen. Da die konkreten Kalkulationsmodelle als Geschäftsgeheimnis jedoch nicht einsehbar sind, können Betroffene die sachliche Begründung der Ungleichbehandlung nicht überprüfen.
Ferda Ataman kritisiert dieses Vorgehen als „Black Box bei der Preiskalkulation“ und fordert mehr Transparenz: „Wenn Versicherungen überzeugt sind, gute sachliche Gründe zu haben, spricht auch nichts dagegen, ihre Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Nur durch mehr Transparenz können Versicherte überprüfen, dass sie nicht diskriminiert werden und eine legitime Risikobewertung vorliegt.“ Aus Sicht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman sind klare gesetzliche Auskunftsansprüche gegenüber Versicherungen dringend notwendig. „Gerade im Zeitalter von KI, automatisierter Entscheidungssysteme und Algorithmen ist es entscheidend, Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen. Deshalb brauchen wir klare Auskunftsansprüche für Betroffene und einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung – auch im Versicherungsbereich“, so Ataman.
Methodik
Für das Testing wurden systematisch private Versicherungsangebote auf einem Online-Vergleichsportal erfasst und ausgewertet. Untersucht wurde, ob und in welchem Ausmaß bei Tarifen und Angebotsauswahl eine alters- oder geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung stattfindet. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einer quantitativen Datenerhebung sowie auf qualitativen Interviews mit Versicherungsexpert*innen und älteren KFZ-Halter*innen. Testings sind ein anerkanntes Instrument, um Diskriminierung sichtbar zu machen. Sie werden etwa beim Zugang zu Diskotheken, zum Arbeitsmarkt oder zum Wohnungsmarkt eingesetzt und können als Beweismittel vor Gericht eingebracht werden. Ein Beispiel: Wenn eine Person testweise einen deutschen statt den eigenen ausländischen Namen wählt und nur dann eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung erhält, liegt eine Diskriminierung nahe.
Die vollständige Studie gibt’s hier.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS Bund berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.





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