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Werden behinderte Menschen bei Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wieder vergessen?

Prof. Dr. Theresia Degener
Prof Dr. Theresia Degener
Foto: omp

Bochum (kobinet) Die gegenwärtigen Verhandlungen über eine Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei den Vereinten Nationen lässt nach Informationen von Prof. Dr. Theresia Degener wieder einmal behinderte Menschen aussen vor. "Das wäre das dritte Mal in den letzten 100 Jahren, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit die behinderte Personen adressier(t)en ignoriert und damit rechtlich verschwiegen werden. Weder urteilten die Nürnberger Prozesse nach 1945 über T 4 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, noch wurden behinderte Menschen in die Römischen Statuten, die den Internationalen Strafgerichtshof 1998 schufen, aufgenommen. Die nun von der Völkerrechtskommission entworfene Konvention soll bis spätestens 2029 verhandelt und verabschiedet werden. Es bleibt nicht viel Zeit, um die deutsche Regierung an ihre historische Verantwortung zu erinnern", berichtet Prof. Dr. Theresia Degener und verweist auf einen aktuellen Blogbeitag zum Thema.

Gerard Quinn hat mit anderen Jurist*innen einen guten Blog Beitrag zum Thema veröffentlicht, so der Hinweis von Theresia Degener.

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