Bochum (kobinet)
Gerade verhandeln viele Länder ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll Verbrechen gegen Menschen verhindern.
Verbrechen bedeutet: Jemand verletzt oder tötet Menschen mit Gewalt.
Die Vereinten Nationen verhandeln dieses Gesetz.
Die Vereinten Nationen sind eine große Gruppe von Ländern.
193 Länder arbeiten dort zusammen für Frieden.
Prof. Dr. Theresia Degener hat dazu wichtige Informationen.
Sie sagt: Behinderte Menschen werden wieder vergessen.
Das wäre schon das 3. Mal in 100 Jahren.
Nach dem Zweiten Welt-Krieg gab es die Nürnberger Prozesse.
Das waren Gerichts-Verhandlungen nach dem Krieg.
Richter bestraften dort Menschen für Nazi-Verbrechen.
Die Nürnberger Prozesse beachteten die Tötung behinderter Menschen nicht.
Diese Tötungs-Aktion hieß T 4.
Die Nazis töteten dabei absichtlich behinderte Menschen.
Länder gründeten 1998 den Internationalen Straf-Gerichts-Hof.
Das ist ein Gericht für sehr schwere Verbrechen.
Richter klagen dort Menschen an, die andere verletzt oder getötet haben.
Auch dort erwähnte niemand behinderte Menschen.
Deshalb ist das neue Gesetz so wichtig.
Das Gesetz soll bis 2029 fertig sein.
Es bleibt also nicht viel Zeit.
Die deutsche Regierung muss jetzt handeln.
Sie trägt eine besondere Verantwortung.
Verantwortung bedeutet: Du kümmerst dich selbst um Probleme.
Die Regierung muss ihre Aufgaben gut erledigen.
Es gibt einen Artikel zu diesem Thema.
Gerard Quinn und andere Juristen haben ihn geschrieben.
Juristen sind Fach-Leute für Gesetze.
Sie helfen Menschen bei Rechts-Fragen.
Foto: omp
Bochum (kobinet) Die gegenwärtigen Verhandlungen über eine Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei den Vereinten Nationen lässt nach Informationen von Prof. Dr. Theresia Degener wieder einmal behinderte Menschen aussen vor. "Das wäre das dritte Mal in den letzten 100 Jahren, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit die behinderte Personen adressier(t)en ignoriert und damit rechtlich verschwiegen werden. Weder urteilten die Nürnberger Prozesse nach 1945 über T 4 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, noch wurden behinderte Menschen in die Römischen Statuten, die den Internationalen Strafgerichtshof 1998 schufen, aufgenommen. Die nun von der Völkerrechtskommission entworfene Konvention soll bis spätestens 2029 verhandelt und verabschiedet werden. Es bleibt nicht viel Zeit, um die deutsche Regierung an ihre historische Verantwortung zu erinnern", berichtet Prof. Dr. Theresia Degener und verweist auf einen aktuellen Blogbeitag zum Thema.
Gerard Quinn hat mit anderen Jurist*innen einen guten Blog Beitrag zum Thema veröffentlicht, so der Hinweis von Theresia Degener.
Foto: omp
Bochum (kobinet) Die gegenwärtigen Verhandlungen über eine Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei den Vereinten Nationen lässt nach Informationen von Prof. Dr. Theresia Degener wieder einmal behinderte Menschen aussen vor. "Das wäre das dritte Mal in den letzten 100 Jahren, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit die behinderte Personen adressier(t)en ignoriert und damit rechtlich verschwiegen werden. Weder urteilten die Nürnberger Prozesse nach 1945 über T 4 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, noch wurden behinderte Menschen in die Römischen Statuten, die den Internationalen Strafgerichtshof 1998 schufen, aufgenommen. Die nun von der Völkerrechtskommission entworfene Konvention soll bis spätestens 2029 verhandelt und verabschiedet werden. Es bleibt nicht viel Zeit, um die deutsche Regierung an ihre historische Verantwortung zu erinnern", berichtet Prof. Dr. Theresia Degener und verweist auf einen aktuellen Blogbeitag zum Thema.
Gerard Quinn hat mit anderen Jurist*innen einen guten Blog Beitrag zum Thema veröffentlicht, so der Hinweis von Theresia Degener.




