Berlin (kobinet)
Heute ist der 11. Juni 2026.
Der Bundes-Tag berät heute über ein wichtiges Gesetz.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Das Gesetz heißt All-gemeines Gleich-behandlungs-gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Kurz: AGG.
Das AGG soll Menschen vor Dis-krimini-erung schützen.
Dis-krimini-erung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Zum Beispiel wegen einer Behinderung.
Die Bundes-Regierung will das AGG ändern.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik in Deutschland.
Aber sie will nur wenig ändern.
Sie ändert nur das, was Europa vorschreibt.
Der Sozial-Verband VdK findet das zu wenig.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen setzen sich gemeinsam für die Rechte anderer ein.
VdK ist ein Verband für Menschen mit Behinderung.
VdK hilft auch älteren Menschen.
Die Chefin vom VdK heißt Verena Bentele.
Sie sagt: Das AGG schützt Menschen mit Behinderung nicht genug.
Im Jahr 2025 gab es mehr als 3.000 Beschwerde-Fälle.
Eine Beschwerde ist eine Meldung an wichtige Leute.
Man sagt damit: Etwas war nicht in Ordnung.
So viele Beschwerde-Fälle gab es noch nie.
Die Reform bringt kaum etwas.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Die Abgeordneten müssen mehr tun.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Bundes-Tag.
Das AGG hat noch zu viele Ausnahmen.
Eine Ausnahme bedeutet: Eine Regel gilt für jemanden nicht.
Wegen dieser Ausnahmen können viele Menschen nichts dagegen tun.
Zum Beispiel: Jemand bekommt keine Versicherung.
Eine Versicherung ist eine Firma.
Die Firma zahlt Rechnungen für ihre Mitglieder, wenn etwas Schlimmes passiert.
Der Grund ist eine Behinderung.
Diese Person kann nichts dagegen tun.
Es gibt aber auch gute Nachrichten.
Betroffene haben künftig mehr Zeit für eine Beschwerde.
Diese Zeit nennt man Frist.
Eine Frist ist ein Termin.
Bis zu diesem Termin muss man etwas erledigen.
Bisher waren es 2 Monate.
Künftig sollen es 4 Monate sein.
Verena Bentele sagt: Das ist ein guter Schritt.
Aber die Frist muss noch länger sein.
Dann haben Betroffene und Arbeit-Geber mehr Zeit.
Arbeit-Geber sind Menschen, die andere anstellen.
Sie können in Ruhe gemeinsam eine Lösung finden.
Es soll auch eine Schlichtungs-Stelle geben.
Eine Schlichtungs-Stelle hilft Menschen bei einem Streit.
Sie sucht eine Lösung, ohne dass ein Gericht entscheiden muss.
Das ist neu und wichtig.
Auch die Anti-Dis-krimini-erungs-Stelle soll stärker werden.
Die Anti-Dis-krimini-erungs-Stelle ist ein Amt.
Das Amt hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Es muss genug Personal für diese Stellen geben.
Dann können viele Menschen Hilfe bekommen.
Es gibt auch eine Verbesserung bei sexueller Belästigung.
Belästigung bedeutet: Jemand tut etwas, das eine andere Person nicht will.
Das ist unangenehm und nicht in Ordnung.
Zum Beispiel: Jemand sagt Dinge, die eine andere Person nicht hören will.
Oder jemand berührt eine andere Person ungewollt.
Betroffene können dann leichter Geld fordern.
Das Geld ist ein Ausgleich für das, was ihnen passiert ist.
Das gilt nicht mehr nur am Arbeits-Platz.
Das gilt zum Beispiel auch bei der Wohnungs-Suche.
Oder in der Fahr-Schule oder im Fitness-Studio.
Die Bundes-Tags-Debatte beginnt um etwa 15:20 Uhr.
Du kannst sie im Internet anschauen.
Die Adresse ist: www.bundestag.de

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht heute am 11. Juni 2026 in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Vorfeld der ca. 35minütigen Bundestagsdebatte, die im Livestream des Bundestages unter www.bundestag.de voraussichtlich ab 15:20 Uhr übertragen wird: "Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3.000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand. Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann."
Nach wie vor lässt das Gesetz nach Ansicht des VdK zu viele Ausnahmen zu, wegen der vor allem Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen nicht gegen Benachteiligungen vorgehen können. Wer zum Beispiel aufgrund einer Behinderung keine Versicherung abschließen oder einen Kredit aufnehmen dürfe, habe kaum eine Chance sich zu wehren. „Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung. Sie gibt allen Beteiligten mehr Zeit für Vermittlungsversuche und Lösungen. Eine spürbar längere Frist wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Arbeitgeber und Unternehmen“, betonte Verena Bentele.
Längst überfällig, aber endlich im Gesetzentwurf da sei die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. „Wichtig ist jetzt, dass ausreichend Personalstellen geschaffen werden, um möglichst vielen tatsächlich Betroffenen zu helfen – nicht nur auf dem Papier. Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Betroffene etwa bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder einfacher Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio“, so Verena Bentele.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht heute am 11. Juni 2026 in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Vorfeld der ca. 35minütigen Bundestagsdebatte, die im Livestream des Bundestages unter www.bundestag.de voraussichtlich ab 15:20 Uhr übertragen wird: "Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3.000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand. Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann."
Nach wie vor lässt das Gesetz nach Ansicht des VdK zu viele Ausnahmen zu, wegen der vor allem Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen nicht gegen Benachteiligungen vorgehen können. Wer zum Beispiel aufgrund einer Behinderung keine Versicherung abschließen oder einen Kredit aufnehmen dürfe, habe kaum eine Chance sich zu wehren. „Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung. Sie gibt allen Beteiligten mehr Zeit für Vermittlungsversuche und Lösungen. Eine spürbar längere Frist wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Arbeitgeber und Unternehmen“, betonte Verena Bentele.
Längst überfällig, aber endlich im Gesetzentwurf da sei die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. „Wichtig ist jetzt, dass ausreichend Personalstellen geschaffen werden, um möglichst vielen tatsächlich Betroffenen zu helfen – nicht nur auf dem Papier. Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Betroffene etwa bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder einfacher Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio“, so Verena Bentele.





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