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Bentele zur AGG-Reform: Warum nicht gleich richtig?

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: VdK Bayern

Berlin (kobinet) Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht heute am 11. Juni 2026 in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Vorfeld der ca. 35minütigen Bundestagsdebatte, die im Livestream des Bundestages unter www.bundestag.de voraussichtlich ab 15:20 Uhr übertragen wird: "Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3.000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand. Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann."

Nach wie vor lässt das Gesetz nach Ansicht des VdK zu viele Ausnahmen zu, wegen der vor allem Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen nicht gegen Benachteiligungen vorgehen können. Wer zum Beispiel aufgrund einer Behinderung keine Versicherung abschließen oder einen Kredit aufnehmen dürfe, habe kaum eine Chance sich zu wehren. „Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung. Sie gibt allen Beteiligten mehr Zeit für Vermittlungsversuche und Lösungen. Eine spürbar längere Frist wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Arbeitgeber und Unternehmen“, betonte Verena Bentele.

Längst überfällig, aber endlich im Gesetzentwurf da sei die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. „Wichtig ist jetzt, dass ausreichend Personalstellen geschaffen werden, um möglichst vielen tatsächlich Betroffenen zu helfen – nicht nur auf dem Papier. Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Betroffene etwa bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder einfacher Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio“, so Verena Bentele.

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