
Foto: Petra Wontorra
Bremen (kobinet) Heute, am 12. März 2026, führt eine Gruppe von Assistenznehmer*innen mit ihren Rollstühlen ein "Roll-In" beim Fachdienst Teilhabe, Hansator 11, in Bremen, durch, um gegen ungerechtfertigte Leistungskürzungen und übermäßig lange Bearbeitungszeiten bei persönlicher Assistenz zu protestieren. In Bremen erhalten ca. 100 behinderte Menschen vom Amt für soziale Dienste Leistungen zur persönlichen Assistenz. Voraussetzung für diese Leistung ist in der Regel das Vorliegen des Pflegegrades 3 in der Pflegeversicherung. Die persönliche Assistenz soll diesem Personenkreis ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben sowie eine individuelle Lebensführung gewährleisten, wie es in einer Presseinformation von Selbstbestimmt Leben Bremen heißt.
Mit der persönlichen Assistenz werden in der eigenen Wohnung pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen sowie die Unterstützung in der Freizeit zusammen als Teilhabeleistung im Alltag „aus einer Hand“ erbracht. Dies können je nach Einzelfall drei bis fünf Stunden täglich sein oder bis zu 24 Stunden. In Bremen gibt es drei Leistungserbringer, die persönliche Assistenzleistungen erbringen. Dies sind die Assistenzgenossenschaft Bremen, die AWO sowie die Paritätischen Dienste. An der Protestaktion werden sich voraussichtlich Assistenznehmer*innen aller drei Leistungserbringer beteiligen, wie es in der Presseinformation heißt.
Grund für die Kritik und den Unmut der Protestierenden sind eine zunehmend restriktive Praxis bei der Bedarfsfeststellung sowie die übermäßig langen Bearbeitungszeiten der Behörde. Dies hat bisher dazu geführt, dass mindestens 25 Assistenznehmer*innen – um sich zu wehren – ca. 40 Rechtsmittelverfahren gegen diese Praxis anstrengen mussten. Sie streiten in Widerspruchsverfahren, mit Untätigkeitsklagen und einstweiligen Anordnungen für ihre Rechte. Sie sehen ihre Selbstbestimmung durch die restriktive Verwaltungspraxis des Amtes für Soziale Dienste (AfSD) in hohem Maße gefährdet.
Kritisch an der Verwaltungspraxis des AFSD sind nach Informationen von Selbstbestimmt Leben Bremen vor allem folgende Punkte:
1. Schleppende Bewilligungspraxis und lange Bearbeitungszeiten:
In Bremen kann es bis zu 3 Jahre dauern, bis der Antrag auf „Eingliederungshilfe“ für „Persönliche Assistenz“ bewilligt wird, mindestens aber 6 Monate. Das Gesetz sieht eine Bearbeitungsfrist von 3 Wochen vor, ist ein Gutachten erforderlich, verlängert sich die Frist auf 2 Monate. Dabei werden neue Assistenzen immer seltener bewilligt und bestehende Bedarfe nur teilweise anerkannt. All dies ist für die antragstellenden Personen mit großer Ungewissheit und psychischen Belastungen verbunden.
2. Rechtswidrige Befristung der Gewährung persönlicher Assistenz:
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müssen die Träger der Eingliederungshilfe, in Bremen also das AfSD, wiederkehrende Leistungen der Eingliederungshilfe wie die persönliche Assistenz unbefristet bewilligen. Zwar ist eine Überprüfung der Bewilligung in regelmäßigen Abständen, beispielsweise nach zwei Jahren, durch die Behörde zulässig; bis zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides durch einen neuen Bescheid bleibt die ursprüngliche Entscheidung des Amtes aber gültig, so dass eine Leistungskürzung nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen könnte. In Bremen ist es aber verbreitete Praxis, die Bewilligung von persönlicher Assistenz zu befristen, was im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) steht. Bis zur rechtlichen Klärung des Anspruchs müssen der Rechtsprechung des BSG zufolge die Leistungen weiter gewährt werden. Dies wird in der Regel vom AfSD nicht beachtet, was zu zahlreichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren geführt hat, bei denen die Rechtsauffassung der Assistenznehmer*innen durch die Bremer Gerichte bestätigt wurde.
3. Ständige Überprüfung und Kürzung langfristiger Bedarfe:
In regelmäßigen Abständen findet eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt statt. Jeder Begutachtungstermin löst bei den Assistenznehmer*innen Ängste aus, ob sie ihre bisher geleisteten Stunden behalten können. Viele leben bereits Jahrzehnte mit „Persönlicher Assistenz“, machen in den letzten Jahren bei der Begutachtung aber die Erfahrung, dass mit nicht überzeugenden Argumenten häufig der Anspruch auf die Zubereitung einer warmen Mahlzeit am Tag auf maximal 3-mal pro Woche eingeschränkt wird, die Toilettengänge verringert, die Häufigkeit des Duschens reduziert, die Notwendigkeit regelmäßiger Lagerung im Bett bezweifelt, der zeitliche Aufwand für den Transfer vom Rollstuhl ins Bett nicht mehr anerkannt und die Zeit für Freizeitaktivitäten beschränkt werden. Dies alles erfolgt auf Grundlage einer neuen Begutachtungsanleitung, die verborgene Anweisungen für die Begutachter*innen enthält und die Leistungen teilweise von der Bewilligung der Amtsleitung abhängig macht.
Vor diesem Hintergrund fordern die Assistenznehmer*innen:
1. Schnellere Bewilligungen und kürzere Bearbeitungszeiten
2. Faire Begutachtung
3. Unbefristete Leistungen




